Leitungen verlegen ohne Einwilligung der Grundstückseigentümer

Unter bestimmten Voraussetzungen bietet die "Durchörterung" die rechtliche Möglichkeit, Grundstücke ohne den Willen der
Grundstücksbesitzer zur unterirdischen Verlegung einer Kabeltrasse, beispielsweise für Solarparks, nutzen zu können.
Bild: © Trianel
Nicht selten stellt sich der Abschluss von Pachtverträgen mit Eigentümer:innen zur Sicherung von Flächen zum Zweck der Verlegung von externen Kabeltrassen aus verschiedenen Gründen als schwer oder sogar unmöglich dar. Umfangreiche und aufwändige Umplanungen sind die Folge, verbunden mit hohen Mehrkosten und Zeitverlusten.
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