Leitungen verlegen ohne Einwilligung der Grundstückseigentümer
Das BGB ermöglicht die Nutzung von privaten Grundstücken zur Verlegung von Kabeltrassen ohne Flächensicherung mittels einer sogenannten „Durchörterung“. Dies erläutert Rechtsanwalt Peter Meisenbacher von Sterr-Kölln & Partner in einem Gastbeitrag für die ZfK.
Nicht selten stellt sich der Abschluss von Pachtverträgen mit Eigentümer:innen zur Sicherung von Flächen zum Zweck der Verlegung von externen Kabeltrassen aus verschiedenen Gründen als schwer oder sogar unmöglich dar. Umfangreiche und aufwändige Umplanungen sind die Folge, verbunden mit hohen Mehrkosten und Zeitverlusten.
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