Reicht der Verweis auf den Ukraine-Krieg und dadurch stark gestiegene Großhandelspreise für Gas und Strom, um Preisgarantien zu brechen? Viele Juristen sehen das sehr skeptisch.

Reicht der Verweis auf den Ukraine-Krieg und dadurch stark gestiegene Großhandelspreise für Gas und Strom, um Preisgarantien zu brechen? Viele Juristen sehen das sehr skeptisch.

Bild: © Gary Meulemans/Unsplash

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Klage des Ökostromanbieters Lichtblick zurückgewiesen, dass die Zinsfestlegung der Behörde vom politischen Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) in unzulässiger Weise beeinflusst worden sei. 

Lichtblick prüft deshalb nun eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem gestern veröffentlichten Urteil zudem die aktuelle Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur kassiert (wir berichteten).

Lichtblick hatte in seiner Klage vor dem OLG kritisiert, dass der politische Beirat massiv Druck auf die Behörde ausgeübt habe. Dabei solle die BNetzA auf Geheiß der EU unabhängig von politischen Einflüssen agieren.

Lichtblick will auch gegen geplante Anpassung der Netzrenditen vorgehen

„Netzbetreiber und Landespolitiker haben Hand in Hand agiert, um die Zinsentscheidung zu beeinflussen. Laut OLG soll diese Kampagne angeblich keine Auswirkungen auf die Entscheidung der BNetzA gehabt haben – die dann aber höher als angekündigt ausfiel“, so Lichtblick-Chefjurist Markus Adam. 

Der Ökostromanbieter will auch gegen die jüngsten Pläne der vorgehen, die Netzrenditen in der laufenden Regulierungsperiode um zwei Prozentpunkte anzuheben. „Im Grunde hat die Behörde das Düsseldorfer Urteil vorweggenommen. Auf Verbraucher*innen kämen damit nochmal 2,5 Milliarden Euro Mehrkosten zu. Und das ohne Not, denn die Investitionen in Netze sind auch ohne den Zuschlag hochattraktiv, so Adam.  Wenn die Renditen auf dem aktuellen Niveau eingefroren würden, sei das mehr als auskömmlich.

BDEW fordert auch angemessene Vergütung für Bestandsanlagen

Die Konsultationsfrist der Bundesnetzagentur zu den Eckpunkten zur Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes für neue Investitionen endete gestern (31. August). „Das Vorhaben der Bundesnetzagentur, angesichts der massiven Zinswende die Vergütung von Netzinvestitionen anzupassen, geht grundsätzlich in die richtige Richtung“, kommentierte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in einer Pressemitteilung. Sie forderte aber auch eine angemessene Vergütung für in Bestandsanlagen investiertes Eigenkapital.

„Die Erträge aus dem investierten Eigenkapital sind für die Netzbetreiber die Grundlage für ihre Neuinvestitionen. Wenn die Erträge wie jetzt im Strombereich zur Jahreswende um 25 Prozent sinken, wird die Fähigkeit der Netzbetreiber, neue Investitionen zu tätigen, nicht gestärkt, im Gegenteil“, so Andreae. Die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erreiche man über die Sicherung ihrer Erträge. Hier würden die Eckpunkte leider zu kurz springen.

Mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber sei die Anpassung des bestehenden Eigenkapital-Zinssatzes anstelle der Einführung eines neuen Eigenkapital-Zinssatzes nur für Neuinvestitionen daher überfällig. (hoe)

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