Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im Gespräch beim BDEW-Treffpunkt Netze 2025.

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im Gespräch beim BDEW-Treffpunkt Netze 2025.

Bild: © BDEW/Ecke

Von Andreas Baumer

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hat Erwartungen geschürt, dass sich bei der neuen Regulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber noch manches bewegt. Seine Behörde sehe den Investitionsbedarf, vor denen Netzbetreiber in Deutschland stünden, sagte er bei der diesjährigen BDEW-Ausgabe Treffpunkt Netze. "Gute Sachargumente können uns überzeugen", betonte Müller. Er könne heute aber noch nicht darlegen, wo sich was noch ändern werde. "So weit sind wir eben noch nicht. Es werden sich aber noch einmal Sachargumente durchsetzen."

Druck auf Bundesnetzagentur gestiegen

Der Druck auf die Bundesnetzagentur, hier und da auf Sorgen der Netzbetreiber einzugehen, war in den vergangenen Wochen stärker geworden. Auf Bundesländerebene gibt es beispielsweise die Sorge, dass die Landesregulierungsbehörden mit einer Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahren überfordert werden könnten. "Wir wollen es (die Regulatorik, Anm.d.Red.) vereinfachen", erwiderte Müller. "Es ist glasklar. Die Bundesnetzagentur kann nur dann zu einer dreijährigen Regulierungsperiode wechseln, wenn wir vorher nachgewiesen haben, dass das System deutlich einfacher geworden ist."

Zu einem anderen Streitpunkt, der Reichweite des Betriebskostenaufschlags, äußerte sich Müller nicht. Netzbetreiber kritisieren, dass dieser Aufschlag – ein Zugeständnis der Bundesnetzagentur an die Branche – nur für Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren und lediglich in der kommenden Regulierungsperiode gewährt werden soll.

Kritik an der geplanten Berechnung der kalkulatorischen Fremdkapitalzinsen ließ Müller an sich abprallen. Die Behörde will einen historisch fixierten Fremdkapitalzins mit einer Durchschnittsbildung über einen Zeitraum von sieben Jahren für die Verzinsung des Bestandsvermögens vorsehen. Dieses Vorgehen erlaubt nach Ansicht des Energieverbands BDEW keine sachgerechte und marktnahe Abbildung der tatsächlichen Fremdkapitalkosten.

Streit um Fremdkapitalverzinsung

Dies unterstrich Patrick Wittenberg, Chef des Flächennetzbetreibers Edis. Würde jetzt der Durchschnittswert der letzten sieben Jahre gebildet, würden die "Nullzinsjahre" mit aufgenommen werden. Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank endete 2022. Damit würde aktuell die Fremdkapitalverzinsung geringer ausfallen als das, was Verteilnetzbetreiber am Markt aufnehmen müssten. "Dann ist das kein Nullsummenspiel, sondern ein Negativspiel."

Die Branche könne sich gar nicht vorstellen, wie viele Finanzierungspläne seine Behörde in den vergangenen Tagen gewälzt habe, entgegnete Müller. Die Zeiten, in denen Netzbetreiber Fremdkapitalzinsen von weniger als einem Prozent aufnehmen hätten, seien ja nicht vergessen. "Wir konnten auch sehen, für wie lange Sie das aufgenommen haben. Wir wollen nicht, dass Sie Untererlöse haben. Aber liebe Leute, wir wollen auch nicht, dass Sie durch diesen Hebel Übererlöse haben. Daran wird sich die finale Fremdkapital-Festlegung orientieren."

Müller prognostiziert Nachspiel vor Gericht

Müller erinnerte zudem daran, dass seine Behörde ein hohes Interesse an einem attraktiven Investitionsumfeld für Netzbetreiber habe und bereits höhere Rendite in Aussicht gestellt habe. "Dass wir noch keinen Zinssatz festgelegt haben, liegt in der Natur der Abfolge", sagte er. Man werde mit der Branche noch einmal darüber reden, wann ein guter Zeitpunkt für eine Zinsänderung sei. "Das ist keine ganz triviale Frage." Würde die Bundesnetzagentur an den sieben Jahren festhalten, wäre ein Aufschub der Zinsanpassung für Netzbetreiber vorteilhaft. Denn dann würden die Nullzinsjahre nach und nach herausfallen.

Müller unterstrich, dass seine Behörde die finalen Festlegungen zu Regulierungsrahmen und Methoden noch in diesem Jahr veröffentlichen will. Er prognostizierte auch eine "Nachspielzeit" vor Gericht. Es sei "vollkommen legitim", Festlegungen der Bundesnetzagentur gerichtlich prüfen zu lassen. Er warb dafür, dies in einem Verfahren zu tun, "damit wir so zügig wie möglich Rechtssicherheit haben und daraus keine Unendlich-Geschichte wird."

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