Einfacher und unbürokratischer will die mit neuen Kompetenzen ausgestattete Bundesnetzagentur die Netzregulierung gestalten. Weil in wenigen Jahren die Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas auslaufen, diskutieren Behörde und Netzbetreiber über die künftige Ausgestaltung der Anreizregulierung. Die Netzagentur hat nun ein Eckpunktepapier vorgelegt und zwei Festlegungsverfahren gestartet. Dabei zeigt sich: Im Streit um die Gewerbesteuer bleibt Behördenchef Klaus Müller hart – und bürokratische Verfahren bleiben der Branche nicht erspart.
Die Netzagentur bezeichnet das neue Papier als „Zwischenfazit“. Erste Skizzen der künftigen Regulierung hatte sie im Januar unter dem Titel „Nest“ (Netze.Effizient.Sicher.Transformiert) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Im Mai und im Juli fanden Treffen mit Branchenvertretern statt. Das neue Papier spiegele den „aktuellen Meinungsstand der Bundesnetzagentur wider“.
Im Widerspruch zur Entflechtung
Einer der Hauptstreitpunkte ist die Gewerbesteuer – deren Anerkennung will die Bundesnetzagentur künftig ändern. In der bisherigen Praxis wird die Gewerbesteuer als kalkulatorische Größe ermittelt. Dadurch erhalten Netzbetreiber einen Ausgleich für Gewerbe- und Körperschaftsteuerzahlungen in ihrer Erlösobergrenze. Die Behörde plant dagegen, nur noch die tatsächlich gezahlten, dem Netzbetreiber zuzurechnenden Steuern anzuerkennen. Aus Behördensicht könnte es Beträge geben, die zwar kalkulatorisch auftauchen, unter Umständen aber nicht gezahlt werden.
Aus Sicht der Branche ist dieses Verfahren extrem aufwendig. Gewerbesteuerzahlungen müssen für jede einzelne Gemeinde ermittelt und zugeordnet werden. Gerade im steuerlichen Querverbund und in der steuerlichen Organschaft mit ihren Ergebnisabführungsverträgen sei dies kaum möglich. Auf ein weiteres triftiges Gegenargument hatte Rechtsanwalt Stefan Missling von der Kanzlei Becker Büttner Held jüngst in einem Interview mit der ZfK hingewiesen: Mit einer solchen Regelung könne das Ergebnis der Vertriebs- und Erzeugungssparte eines Energieunternehmens unmittelbare Auswirkung auf die Netzkosten des regulierten Bereichs haben – ein Widerspruch zu den Entflechtungsbestimmungen.
Das Ende der Indexreihen
Die Bundesnetzagentur plant zudem, das bisherige Mischsystem von Nettosubstanz- und Realkapitalerhaltung auf ein reines Realkapitalerhaltungsystem umzustellen. Für Anlagen, die seit Jahresbeginn 2006 aktiviert wurden, gilt dieses Prinzip ohnehin schon. Für ältere Anlagen, deren Zahl natürlich abnimmt, gilt bis zum Ende der Abschreibungsdauer die Nettosubstanzerhaltung, die auf unterschiedlichen Indexreihen basiert. Aus Sicht der Behörde hat es immer wieder Schwierigkeiten gegeben, diese Indexreihen rechtssicher anzuwenden.
Fraglich war in diesem Fall vor allem die Übergangsregelung. Die Bundesnetzagentur plant, im nächsten Basisjahr die Altanlagen letztmalig zu Tagesneuwerten zu bewerten. Die sich auf dieser Basis ergebenden Restwerte sollen für die Zukunft festgeschrieben werden und ausgehend davon die Basis für die kalkulatorische Bewertung des Sachanlagevermögens bilden.
Bei den kalkulatorischen Abschreibungen zeige eine Analyse, dass 95 Prozent der Stromnetzbetreiber ihre Anlagengüter kalkulatorisch mit dem unteren Rand der Nutzungsdauer abschreiben. Die Behörde will jetzt von den Netzbetreibern wissen, was dagegen spricht, die Nutzungsdauern auf diese Weise zu vereinheitlichen.
Stellungnahmen zum neuen Eckpunktepapier sind bis Ende August möglich. Auf deren Basis will die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur voraussichtlich im 4. Quartal jeweils einen Festlegungsentwurf für Strom und Gas erarbeiten, die dann erneut zur Konsultation gestellt werden. (wa)



