Um die Verfügbarkeit der Basisdienste für alle vier Partnernetzbetreiber zu garantieren, hat Schleswig-Holstein Netz eine über ganz Deutschland verteilte Infrastruktur aufgebaut.

Um die Verfügbarkeit der Basisdienste für alle vier Partnernetzbetreiber zu garantieren, hat Schleswig-Holstein Netz eine über ganz Deutschland verteilte Infrastruktur aufgebaut.

Bild: © Stephan Dinges/AdobeStock

Von Jürgen Walk

Netze ausbauen, Wind- und Solaranlagen anschließen und die Ladesäulen sowieso: Stromnetzbetreiber stehen vor vielen Herausforderungen und neuen Aufgaben. Weil auch hier die Einkaufspreise massiv gestiegen sind und das Basisjahr für die Regulierung mit 2021 schon lange zurückliegt, klagen die Netzbetreiber über massiv angestiegene Betriebskosten, die sich in der Regulierung nicht widerspiegeln. Die Bundesnetzagentur will nun prüfen, ob die Netzbetreiber Recht haben: Die großen der Branche sollen der Regulierungsbehörde in den kommenden Wochen Daten für das Jahr 2024 liefern.

Es gibt rund 80 große Stromnetzbetreiber, die mehr als 100.000 Kunden versorgen. Diese werden nun verpflichtet, der Behörde verschiedene Daten zu liefern. Dazu gehören etwa eine Gewinn- und Verlustrechnung mit separatem Ausweis verschiedener Posten etwa zu Versorgungs- und Lohnzusatzleistungen oder Ausbildungskosten sowie eine handelsrechtliche Bilanz. Mit diesen Daten will die Behörde prüfen, ob es für die laufende vierte Regulierungsperiode nötig ist, ein Instrument einzuführen, mit dem erheblich gestiegene Betriebskosten anerkannt werden können.

Zeitlicher Druck

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben den grundsätzlichen Bedarf kurzfristigerer Anpassungen erkannt und bereits im Eckpunktepapier "NEST" (Netze, Effizient, Sicher, Transformiert) skizziert. Die fünfjährige Regulierungsperiode führe aber dazu, dass die Kosten eines Netzbetreibers grundsätzlich nur einmal alle fünf Jahre erfasst und zur Grundlage für die Festsetzung der Erlösobergrenzen gemacht werden. Daher will die Behörde nach der fünften Regulierungsperiode, also in den frühen 30er Jahren, einen dreijährigen Rhythmus einführen – was auf Seiten der Netzbetreiber auf wenig Begeisterung stößt.

Und die Netzagentur schränkt gleichzeitig auch ein: Sie habe bereits für die Jahre 2022 und 2023 eine Stichprobe aus Bilanzen der 25 größeren Netzbetreiber genommen. Und diese Untersuchung habe keine strukturellen Kostenunterdeckungen gezeigt. Die Behörde habe daher bisher davon abgesehen, ein Verfahren zur möglichen Anpassung von Betriebskosten innerhalb der vierten Regulierungsperiode zu eröffnen.

Bei der nun anstehenden Untersuchung gebe es einen gewissen zeitlichen Druck. Denn ein wirksames Verfahren müsste spätestens zum Jahresbeginn 2026 eingeführt werden, um noch einen nennenswerten Teil der Regulierungsperiode abzudecken.

Die Behörde hat daher einen Festlegungsentwurf zur Datenerhebung veröffentlicht, zu dem Stellungnahmen bis zum 17. März möglich sind. Da die Unternehmen laut Handelsgesetzbuch ihre Bilanzen für 2024 ohnehin im ersten Quartal aufstellen müssen, soll die Frist der Bundesnetzagentur schon sehr früh, nämlich Mitte April enden. Die Bilanzen müssen aber nicht von Wirtschaftsprüfern testiert sein. Auf die Testate zu warten, würde den Prozess nur unnötig verlangsamen, heißt es bei der Bundesnetzagentur.

Link zur Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur

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