Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2023 bekannt gegeben. Für die vier ausgeschriebenen Flächen wurde erstmals ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Dabei hat die Bonner Behörde neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien mit einbezogen.
Ausgeschrieben waren vier vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich der Meeresumwelt, des Baugrunds und der wind- und ozeanographischen Verhältnisse voruntersuchte Flächen in der Nordsee. Die Gesamtleistung betrug 1800 MW. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
780 Mio. Euro
Erlöst wurden dadurch insgesamt 784 Mio. Euro. Das Geld soll zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu jeweils fünf Prozent in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen.
Erst kürzlich hatte die BNetzA vier Flächen für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee versteigert und dabei einen Erlös in Höhe von 12,6 Mrd. Euro erzielt (Die ZfK berichtete). Die Erlöse waren auch deshalb deutlich höher, weil damals keine Eintrittsrechte bestanden.
RWE mit drei Flächen
Den Zuschlag für zwei Flächen erhielt die Nordseecluster B GmbH. Die RWE-Tochter ist zugleich die Inhaberin des Eintrittsrechts für beide Flächen. Da es für diese Flächen keinen weiteren Bieter gab, erhielt der Energiekonzern den Zuschlag ohne Gebotszahlung.
Auf der dritten Fläche erhielt die RWE-Tochter Renewables Offshore HoldCo Four GmbH den Zuschlag. Für dieselbe Fläche besitzt allerdings die Vattenfall-Tochter Nordlicht II Offshore Wind ein Eintrittsrecht. Sie hat damit die Möglichkeit, in den Zuschlag der RWE-Tochter bis Mitte September noch einzutreten.
Anspruch auf Genehmigungsverfahren
Für die letzte Fläche erhielt Waterkant Energy den Zuschlag. Ein Eintrittsrecht existiert hier nicht.
Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen einen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität. (jk)



