Verbrauchern drohen wahrscheinlich keine Rückzahlungen der staatlichen Preisbremsen auf Strom und Gas. Davon geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus. Jedoch besteht eine rechtliche Grauzone.
Wer einen Entlastungsbetrag gewährt bekommen hat, müsse grundsätzlich damit rechnen, dass dieser Betrag "erstattet werden muss, sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass er nicht anspruchsberechtigt gewesen ist", erklärt der VZBV auf Anfrage.
Gesetzgeber schweigt sich aus
Hinsichtlich der hier relevanten Rückforderungsrechte schweige sich der Gesetzgeber zwar leider aus, heißt es weiter. Dieser dürfte aber davon ausgegangen sein, dass Rückforderungen – bei unberechtigter Gewährung – grundsätzlich möglich sind.
Allerdings geht der VZBV davon aus, dass den Verbrauchern "der Entlastungsbetrag kraft Gesetzes" auch zusteht – und somit keine Rückzahlungen drohen.
Mit der finanziellen Entlastung von Verbrauchern während der Energiekrise beschäftigt sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. Von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 hatte die Bundesregierung die Preise für Strom und Gas gedeckelt.
Die Mittel dafür stammten auch aus abgeschöpften Gewinnen von Energieversorgern, den sogenannten Überschusserlösen. Davon ausgenommen waren Betreiber von Gaskraftwerken.
Verhandlung im September
22 Unternehmen der Erneuerbaren-Branche bezeichnen das Vorgehen als verfassungswidrig. Sie haben Beschwerde eingelegt und fordern die Erstattung abgeschöpfter Gewinne.
Dabei konnten sie kürzlich einen ersten Erfolg verbuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerde zur Entscheidung angenommen. Die Verhandlung wird am 24. September sein. (dz)



