Redispatch 2.0: Umsetzung bleibt sportlich
Zwar bereitet sich die Branche schon seit einiger Zeit auf die Umsetzung der neuen Vorgaben des Redispatch 2.0 ab 1. Oktober vor, doch die Umsetzung bleibt sportlich. Dies zeigte ein Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWK in Berlin am Dienstag.
Das im Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen (Redispatch). Sie müssen von den Netzbetreibern zum 1. Oktober. 2021 umgesetzt sein. Galt das Redispatch bisher nur für konventionelle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt, so sind künftig auch Speicher und Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung mit mehr als 100 Kilowatt erfasst.
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