Geld zurück statt Erhöhung: Gute Nachrichten für Teile der Gaswirtschaft
Der Gas-Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hat Mariä Himmelfahrt für eine frohe Botschaft genutzt. Statt Entgelte und Umlagen in der Gaswirtschaft zu erhöhen, gibt es in einem Fall sogar Geld zurück. Ausgeschüttet werden soll "potenziell ein hoher dreistelliger Millionenbetrag", heißt es in einer Mitteilung.
Konkret geht es um das RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Damit ist auch klar: Profitieren könnten von der Ausschüttung nur Unternehmen, die einen Gasbedarf in Höhe von 1,5 Millionen Kilowattstunden oder mehr haben. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die einen großen Gasverbrauch aufweisen. Tatsächlich gelten die festgelegten Umlagen und Entgelte zunächst für die Bilanzkreisverantwortlichen, also oftmals Stadtwerke und andere Gasversorger. Sie wälzen in der Regel die Umlagen und Entgelte an Endkunden weiter.
Konvertierungsentgelt sinkt auf null Euro
Für das SLP-Bilanzierungsumlagekonto, das Privatkunden betroffen hätte, sind keine Ausschüttungen vorgesehen. Hier bleibt die Umlage unverändert bei null Euro.
Sehr wohl eine Veränderung gibt es dagegen beim sogenannten Konvertierungsentgelt, das für die Konvertierung oder Umwandlung von öfter vorkommenden H-Gas in L-Gas erhoben wird. "In den vergangenen Monaten war ein verändertes Konvertierungsverhalten der Marktteilnehmer zu beobachten", heißt es.
VHP-Entgelt steigt leicht
Auch vor diesem Hintergrund beträgt das Konvertierungsentgelt von H-Gas nach L-Gas ab 1. Oktober nicht mehr 0,21 Euro pro Megawattstunde (MWh), sondern glatt null.
Das VHP-Entgelt wiederum fällt dagegen etwas teurer aus. Hier werden 0,00142 Euro pro MWh ab 1. Oktober 0,00198 Euro pro MWh berechnet. Auf den Gesamtgaspreis hat das allerdings nur eine verschwindend geringe Auswirkung.
Gasspeicherumlage größter Umlageposten
Der größte Umlageposten bei Gas ist ohnehin ein anderer. Die Gasspeicherumlage beträgt derzeit 2,50 Euro pro MWh. Damit werden Kosten finanziert, die zur Erfüllung der staatlich festgesetzten Speicherziele auf Seite der Bundesregierung entstehen. Die nächste Anpassung könnte hier zum 1. Januar 2025 kommen. (aba)