Der Anschluss an das Gasnetz kann in die Millionen gehen.

Der Anschluss an das Gasnetz kann in die Millionen gehen.

Bild: © Adobe Stock/David_Dietz

Die Frage, wer die Kosten für den Netzanschluss von Biomethananlagen an das Gasnetz trägt, könnte sich zum Streitpunkt einer öffentlichen Debatte entwickeln. Während die aktuellen Regelungen ursprünglich Investitionsanreize schaffen sollten, sehen Branchenvertreter und Juristen inzwischen erhebliche Fehlsteuerungen.

Auch wenn die Spannbreite zwischen einzelnen Projekten groß ist, kann grob rund eine Million Euro pro Leitungskilometer angenommen werden. In der Praxis werden diese Kosten typischerweise zu etwa 75 Prozent von Netzbetreibern und zu 25 Prozent von Anlagenbetreibern getragen. Eine Ausnahme bilden kurze Anschlüsse bis zu einem Kilometer, bei denen die Beteiligung der Anlagenbetreiber auf 250.000 Euro gedeckelt ist. Doch die Struktur steht zunehmend in der Kritik.

Fehlanreize durch bestehende Regelungen

Aus juristischer Perspektive sieht etwa Erik Ahnis, Partner bei Becker Büttner Held (BBH), strukturelle Probleme. "Die bisherigen Regelungen zur Kostentragung setzen für Anschlusspetenten einen Anreiz, den Netzanschluss an der kürzestmöglichen Entfernung zu einem Gasversorgungsnetz zu beantragen", erklärt er auf Anfrage.

Das führe jedoch häufig zu ineffizienten Lösungen. Naheliegende Verteilnetze seien nicht zwangsläufig die wirtschaftlich sinnvollste Option, da ihre Aufnahmefähigkeit begrenzt sei. In vielen Fällen müsse Biomethan anschließend kostenintensiv in vorgelagerte Netze zurückgespeist werden. Ahnis plädiert daher für eine grundlegende Neuausrichtung: Künftig sollte die Kostenteilung stärker an der geplanten Einspeisemenge oder an einem "ähnlichen Effizienzkriterium" orientiert werden. Dies könnte zugleich Anreize für sogenannte Clusterlösungen schaffen, bei denen mehrere Anlagen gemeinsam aufbereiten und einspeisen.

BDEW fordert Flexibilisierung und Systemperspektive

Auch die Branche sieht Reformbedarf, so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): "Der BDEW spricht sich dafür aus, dass die Kostenaufteilung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber flexibilisiert, weiterentwickelt und unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten fair und verursachungsgerecht ausgestaltet wird", sagte sie der ZFK.

Ein zentraler Vorschlag des Verbands ist die Einführung eines Schwellenwertmodells. Dieses soll insbesondere bei kleineren Biogasanlagen den Zusammenschluss über Rohbiogasleitungen fördern. Hintergrund ist die Annahme, dass kleinere Anlagen aufgrund fehlender Skaleneffekte häufig ineffizienter an das Gasnetz angeschlossen werden als größere Projekte.

Nur in solchen Fällen, in denen für die Verteilnetzbetreiber der wirtschaftliche Betrieb eines Netzes mit Biomethan über 2045 hinaus möglich ist, sollten Neuanschlüsse weiterhin zu den bisherigen Bedingungen möglich sein.

Darüber hinaus fordert der BDEW eine stärkere Systemorientierung: "Nur in solchen Fällen, in denen für die Verteilnetzbetreiber der wirtschaftliche Betrieb eines Netzes mit Biomethan über 2045 hinaus möglich ist, sollten Neuanschlüsse weiterhin zu den bisherigen Bedingungen möglich sein", führt Andreae weiter aus. "Hier sollten auch langfristige Bestandsgarantien gelten."

In anderen Regionen seien flexiblere Lösungen notwendig. Gleichzeitig betont sie die gesamtgesellschaftliche Dimension: Die Kosten für eine effiziente Integration von Biomethan müssten weiterhin umlagefähig bleiben, da die Dekarbonisierung des Gasnetzes im allgemeinen Interesse liege.

Industrie pocht auf verlässliche Rahmenbedingungen

Auch aus Sicht der Industrie sorgt die aktuelle Lage für Unsicherheit – allerdings mit einer etwas anderen Stoßrichtung. Der Anlagenbauer und -betreiber Envitec Biogas betont vor allem die Bedeutung stabiler regulatorischer Rahmenbedingungen für Investitionen. "Die Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung für den Gasnetzanschluss von Biomethananlagen müssen vollständig fortgeführt werden, sie bilden die Grundlage für einen erfolgreichen Hochlauf der Biomethanerzeugung in Deutschland", heißt es in einer Mitteilung.

Das Unternehmen fordert insbesondere den Erhalt zentraler Elemente wie des vorrangigen Netzanschlusses, der bestehenden Kostenteilung nach § 33 Gasnetzzugangsverordnung sowie des Einspeisevorrangs. Zudem müsse die Verfügbarkeit des Netzanschlusses von mindestens 96 Prozent sichergestellt werden. Aus Sicht von Envitec sind diese Regelungen entscheidend, um Planungssicherheit zu gewährleisten und den Ausbau der Biomethanproduktion nicht zu gefährden.

Politischer Handlungsbedarf wächst

Vor diesem Hintergrund wächst der Druck auf den Gesetzgeber, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Dabei geht es nicht nur um eine gerechtere Kostenverteilung, sondern auch um die strategische Frage, wie Biomethan optimal in ein zunehmend dekarbonisiertes Energiesystem integriert werden kann.

Dazu hat die Bundesregierung kürzlich das sogenannte Gaspaket vorgelegt, dass BDEW, BBH als auch Envitec Biogas allerdings kritisch sehen. Aus ihrer Sicht bleiben zentrale Fragen offen, etwa die einer Fortführung des Netzanschlussprivilegs – was den Biomethanmarkt in Deutschland ausbremse.

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