Verfassungsbeschwerde gegen Erlösabschöpfung eingereicht

Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Strompreisbremse mitzufinanzieren. Dabei werden überwiegend fiktive Erlöse angenommen.
Bild: © Soonthorn/AdobeStock.com
Der Ökostromanbieter Lichtblick hat gemeinsam mit 25 weiteren Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen.
„Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu…
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