Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung erarbeitet. Verantwortlich ist das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) unter Robert Habeck (Grüne), der damit das "Solarpaket I" umsetzen möchte. Vereinfachungen soll es demnach zunächst vor allem bei Balkon-Solaranlagen und Freiflächen-PV geben. Wie die ZfK aus informierten Kreisen erfuhr, könnte das Bundeskabinett den Entwurf noch vor der Sommerpause im Juli beschließen.
Wie aus dem Dokument, das der ZfK vorliegt, hervorgeht, müssen Balkon-PV-Anlagen künftig nur noch zum Markstammdatenregister angemeldet werden. Die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber soll demnach entfallen. Auch könnten künftig Stecker-Solargeräte mit einer Leistung von bis zu 800 kW statt wie bisher 600 kW an den Haushaltsstromkreis angeschlossen werden.
Außerdem soll die Anmeldung für das Marktstammdatenregister laut dem Entwurf erheblich vereinfacht werden. Bei der Anlagenzusammenfassung sollen zudem Sonderregelungen für Balkon-PV für weitere Vereinfachungen sorgen und Wechselwirkungen mit anderen Balkon-PV-Anlagen oder Dachanlagen ausschließen.
Höhere Ausschreibungsvolumina für Freiflächen
Der Entwurf sieht zudem eine Duldungspflicht für den Netzanschluss von großen PV-Anlagen vor. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die vorgeschlagene Maßnahme.
"Grundlage dafür ist jedoch eine bessere Flächenverfügbarkeit, die noch nicht ausreichend adressiert wurde", so der Branchenverband. Positiv sieht der auch BDEW, dass die Ausschreibungsvolumina für PV-Freiflächenanlagen angehoben werden sollen. Allerdings bleibe das BMWK hier noch hinter den Möglichkeiten zurück. Zudem geht die konrete Höhe der Anhebung aus dem Entwurf nicht hervor.
Frist zum Zählertausch
Der Entwurf sieht darüber hinaus auch eine Ausweitung der Direktvermarktung sowie ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren vor. So soll es eine Frist zum Zählertausch innerhalb eines Monats geben. Hält der Messstellenbetreiber diese Frist nicht ein, sollen sich Kunden die Zähler selbst beschaffen und einbauen lassen können. Der BDEW äußerte sich hierzu eindeutig: "Dieses Vorgehen lehnen wir aus rechtlichen und prozessualen Gründen ab", so Verbandschefin Kerstin Andreae.
Das Vorhaben eines zentralen Registers zur Erfassung und Überwachung von Energieanlagen dürfe zudem nicht zu Doppelmeldungen und damit zu einer Doppelerfassung im Marktstammdatenregister führen. "Wir müssen aufpassen, dass keine neuen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen entstehen", warnte Andreae.
Netzbetreiber in der Pflicht
"Mit dem Solarpaket wird Dach-PV wesentlich einfacher und noch attraktiver. Im Bereich der Freiflächen-PV sind die Maßnahmen allerdings noch dünn", kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) den Entwurf.
So sorgten etwa Vorgaben für Netzbetreiber bei der Genehmigung von Netzanschlüssen für Anlagen bis 30 KW für mehr Transparenz. "Es ist überfällig, dass Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden und daher folgerichtig, dass das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung künftig übermittelt werden muss. So kann verhindert werden, dass Anschlüsse unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden", erklärt Busch.
Kapitalkosten abfedern
Auch Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die Pläne des BMWK. Zugangsbarrieren zu Stromnetzen und geeigneten Standortflächen für Solarparks müsse man nun schnell abbauen und gestiegene Kapitalkosten abfedern. Denn dies seien wichtige Voraussetzungen dafür, die von der Ampel-Koalition bereits im vergangenen Jahr beschlossene Zielsetzung umzusetzen. Diese sehe vor, die in Deutschland installierte Solarstromleistung bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen.
Das neue Gesetz soll laut Plan Anfang 2024 in Kraft treten. (jk)



