Erfolg für die Strom- und Gasnetzbetreiber beim Schutz sensibler Unternehmenszahlen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Veröffentlichung wichtiger Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Die Begründung steht noch aus – bis dahin will sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch nicht zur Sache äußern.
Für Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, ist das Urteil ein Rückschlag. „Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert“, beklagt sich der Chef der Regulierungsbehörde.
Die BGH-Entscheidung umfasst laut Regulierungsbehörde nicht alle, aber wesentliche Daten. So können weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern sei allerdings untersagt.
Schon jetzt weitreichende Konsequenzen
Die Gerichtsentscheidung habe bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen. So veröffentlicht die Netzagentur bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren. (wa)



