Bild: © kras99/AdobeStock

Erfolg für die Strom- und Gasnetzbetreiber beim Schutz sensibler Unternehmenszahlen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Veröffentlichung wichtiger Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Die Begründung steht noch aus – bis dahin will sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch nicht zur Sache äußern.

Für Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, ist das Urteil ein Rückschlag. „Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert“, beklagt sich der Chef der Regulierungsbehörde.

Die BGH-Entscheidung umfasst laut Regulierungsbehörde nicht alle, aber wesentliche Daten. So können weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern sei allerdings untersagt.

Schon jetzt weitreichende Konsequenzen

Die Gerichtsentscheidung habe bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen. So veröffentlicht die Netzagentur bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren. (wa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper