Von Hans-Peter Hoeren
Deutlich weniger kommunale Unternehmen als bisher angenommen werden wohl ab 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen. Im Rahmen des so genannten Omnibus-Verfahrens plant die EU-Kommission deutliche Erleichterungen. Die bisher geltenden Größenkriterien im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen signifikant angehoben werden.
Laut einem gestern in Brüssel veröffentlichten Entwurf soll die Nachhaltigkeits-Richtlinie erst einmal nur für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro verpflichtend sein. Diese Schwelle entspricht genau den geltenden Größenkriterien der EU-Lieferkettenrichtlinie. Damit sind in einem ersten Schritt wohl künftig nur ein paar Dutzend kommunale Unternehmen ab 2026 berichtspflichtig.
Bisher sollte diese Verpflichtung bereits gelten, wenn ein Unternehmen mehr als 250 Beschäftigte hat, einen Umsatz von 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro aufweist. Ein Betrieb fiel bis dato unter die Berichtspflicht, wenn zwei dieser Anforderungen erfüllt werden. Unter dieser Regelung wären Hunderte kommunale Unternehmen berichtspflichtig gewesen.
Asew: "Wettbewerbsgründe sprechen weiterhin für Erstellung eines Berichts"
"Das bedeutet, dass für etwa 80 Prozent der bisher von der Berichtspflicht umfassten Unternehmen diese wieder entfällt", ordnet Laura Briese, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der Arbeitsgemeinschaft für effiziente Energie- und Wasserversorgung (Asew) ein.
"Auch wenn nun eine ganze Reihe an Unternehmen von einer Pflicht zum Bericht befreit wurden, sprechen aber weiterhin Wettbewerbsgründe oder einfach die Zusammenarbeit mit besonders großen Unternehmen dafür, dennoch einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen", gibt die Gruppenleiterin Nachhaltigkeit bei der Asew, Goldy Raimann, zu bedenken. Hier bestehe trotzdem noch ein Trickle-Down-Effekt, da viele eigentlich nicht berichtspflichtige Unternehmen größeren Unternehmen gegenüber dennoch Daten offenlegen müssten. "Diese Unternehmen sollen dem Willen der EU-Kommission nach den freiwilligen Berichtsstandard (VSME) nutzen."
Zahlreiche Unternehmen wollen künftig freiwillig berichten
Gerade KMU hätten eine Schlüsselrolle in der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft inne. "Die Unternehmen, die ihre Rolle verstanden haben, sollten deshalb auch weiterhin an ihren Nachhaltigkeitszielen arbeiten", so Raimann weiter.
Viele Stadtwerke und andere kommunale Versorger hatten sich seit Monaten und teils Jahren intensiv auf die neue Berichtspflicht vorbereitet und haben bereits ein Nachhaltigkeitsmanagement und ein entsprechendes Reporting aufgebaut und haben auch das Herzstück, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bereits durchgeführt. Einem Teil der Unternehmen, die erst vergleichsweise spät mit der Umsetzung begonnen haben, könnten die Erleichterungen hingegen entgegenkommen.
Erste Reaktionen aus der Branche deuten darauf hin, dass viele der betroffenen kommunalen Unternehmen an diesem Reporting und dem Ausbau der Strukturen festhalten wollen und nun eine freiwillige Berichterstattung unter einem etwas weniger umfassenderen Berichtsstandard prüfen. Die Neuentwicklung ist für die Branche der Wirtschaftsprüfer ein Rückschlag. Zwar müssen weiterhin die Berichte größerer Unternehmen gemäß CSRD geprüft werden, das gilt aber nicht für die rund 80 Prozent der bisher betroffenen Betriebe, die erst einmal von den Erleichterungen profitieren.
"Auch die Zahl der taxonomiepflichten Unternehmen reduziert sich drastisch." Nina Hinrichs, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der Asew
Die CSRD wurde bisher in 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Sieben EU-Mitglieder, darunter auch Deutschland, haben dies bislang trotz verstrichener Frist nicht geschafft. Die EU führe hier nun einen "Stop the Clock"-Aufschub ein: "die Umsetzung soll um 2 Jahre aufgeschoben werden", so Raimann. Ohne diese Anpassung wären eine ganze Reihe von Unternehmen in den EU-Mitgliedsländern mit geltenden nationalen CSRD-Gesetzen, nämlich diejenigen, die bislang noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet haben, berichtspflichtig geblieben, um dann in zwei Jahren wieder aus der Gruppe der Berichtspflichtigen herauszufallen.
Weitere Anpassungen gibt es bezüglich des Berichtsstandards ESRS. Der Umfang der ESRS-Datenpunkte soll erheblich reduziert und mehr Datenpunkte als freiwillig definiert werden. Auch werden die länger diskutierten sektorspezifischen Standards nicht mehr eingeführt und entfallen somit komplett. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch Prüfer soll künftig zudem statt hinreichender nur mehr begrenzte Sicherheit bei der Prüfung der Zahlen gelten.
Die veröffentlichten Omnibus-Pakete adressieren auch die EU-Taxonomie. "Für Unternehmen, die in den künftigen Anwendungsbereich der CSRD fallen und einen Nettoumsatz von bis zu 450 Millionen Euro haben, sieht der Omnibus-Vorschlag eine freiwillige Taxonomie-Berichterstattung vor", erläutert Nina Hinrichs, Projektmanagerin Nachhaltigkeit bei der Asew. Dadurch reduziere sich die Zahl der taxonomiepflichtigen Unternehmen drastisch.
"Stadtwerke sollten nun zuerst überprüfen, wie der Konsolidierungskreis im eigenen Unternehmen mit Mutter und weiteren Töchtern gesetzt ist." Goldy Raimann, Gruppenleiterin Nachhaltigkeit bei der Asew
Trotzdem sollten Unternehmen, die taxonomierelevante Tätigkeiten haben, zumindest Umsatz- und Capex-KPI melden, rät die Asew. Zudem werde die Kommission ein Schnellverfahren ausarbeiten, um zu verhindern, dass das Europäische Parlament und der Europäische Rat eigene Vorschläge machen – und um den Prozess hier insgesamt zu beschleunigen.
Stadtwerke sollten nun zuerst überprüfen, wie der Konsolidierungskreis im eigenen Unternehmen mit Mutter und weiteren Töchtern gesetzt ist, erklärt Raimann. "Die Unternehmensgrößen beziehen nämlich auch den Konsolidierungskreis (Unternehmensgruppen) ein. Falls diese Prüfung dann ergibt, dass man aus dem Adressatenkreis herausfällt, sollte geprüft werden, mit welchen Handelspartnern zusammengearbeitet wird. Daraus könnte nämlich weiterhin eine Notwendigkeit bestehen, die nachhaltigkeitsbezogenen Datenpunkte zu liefern", resümiert die Gruppenleiterin Nachhaltigkeit.
"Unseren derzeit in Veröffentlichung befindlichen Leitfaden zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse entwickeln wir gezielt fort und arbeiten auch diese neuen Forderungen ein", ergänzt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der Asew. Auch wenn sich hier eine Prämissenänderung in Bezug auf Nachhaltigkeit in Unternehmen abzeichne, bleibe das Thema insgesamt hochaktuell und entscheide mit über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland respektive Europa.
"Mit diesem radikalen Schnitt widerspricht die EU-Kommission ihren eigenen Zielen." Anton Berger, Leiter der Geschäftsbereichs Energie bei Rödl & Partner
"Grundsätzlich begrüßen wir die Idee der Europäischen Union, mit der Omnibus-Verordnung die ESG-Berichtspflichten zu bündeln und zu vereinfachen", kommentiert Anton Berger, Leiter des Geschäftsbereichs Energie bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner auf Anfrage. Die Inhalte des vorgestellten Entwurfs gingen jedoch weit über eine bloße Vereinfachung hinaus. Sie führten dazu, dass über 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen nach der CSRD von der ESG-Berichtspflicht ausgeschlossen werden. Hinzu komme, dass die Anzahl der Mitarbeitenden nun das Hauptkriterium ist und nicht wie bisher zwei der drei Kriterien erfüllt sein müssen.
"Mit dem Entwurf wird ein Großteil der Unternehmen von der Verantwortung entbunden, sich mit den Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft auseinanderzusetzen." Insbesondere die Wesentlichkeitsanalyse biete ein wertvolles Instrument, mit dem Unternehmen ihre Risiken und Chancen erkennen und ihre strategische Ausrichtung verbessern könnten.
"Mit diesem radikalen Einschnitt widerspricht die EU-Kommission ihren eigenen Zielen, eine ESG-Datengrundlage zu schaffen, um Investitionen und Kapital gezielt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Damit gefährdet die EU-Kommission die erfolgreiche Umsetzung des EU Green Deals", ordnet Berger ein.
Warnung vor zusätzlichem Aufwand und geringerer Transparenz
In der Praxis bedeute dies, dass Investoren, Kunden und weitere Stakeholder in vielen Fällen Nachhaltigkeits-Informationen weiterhin direkt bei Unternehmen anfragen müssten. Dies könnte insbesondere für investitionsintensive Unternehmen in der Energiewirtschaft, beispielsweise bei Stadtwerken, für zusätzlichen Aufwand sorgen.
"Deshalb sind wir überzeugt, dass ein Nachhaltigkeitsbericht auch außerhalb der Verordnung weiterhin wichtig ist und den Grundstein legt, das Unternehmen nachhaltig auszurichten." Anstatt die ESG-Berichtspflichten effizienter zu gestalten, drohe die neue Regelung, das Gegenteil zu bewirken: weniger Transparenz und ein Rückschritt für die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft. Leider bleibe weiterhin eine Unsicherheit bestehen, da der aktuelle Entwurf der Verordnung im weiteren Gesetzgebungsprozess der EU sicherlich noch Änderungen erfahren werde.
VKU begrüßt Vereinfachungen
"Wir begrüßen ausdrücklich die heute vorgeschlagene Vereinfachung und Entschlackung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD", heißt es hingegen in einer ersten Stellungnahme des VKU. Positiv seien auch die Vorschläge über Fristverschiebungen, Umfang der Datenpunkte und Streichung der sektorspezifischen Berichtsstandards. Nun komme es darauf an, dass Parlament und Rat sich zügig zum Kommissionsvorschlag positionierten, damit die betroffenen Unternehmen schnell Klarheit bekommen, was sie umzusetzen haben.
Lockerungen auch beim EU-Lieferkettengesetz
Neben den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung will die Behörde auch das EU-Lieferkettengesetz sowie Vorgaben zu nachhaltigen Investitionen lockern. Neben einer Verschiebung der ersten Umsetzungsfristen um ein Jahr auf 2028 soll das Vorhaben auch inhaltlich angepasst werden. So sollen Unternehmen in der Regel nur noch für Aktivitäten direkter Geschäftspartner verantwortlich sein. Zudem werden mögliche Mindeststrafen und Haftungsrisiken für Unternehmen entschärft.
Mit den Vereinfachungen will die EU-Kommission Unternehmen entlasten und Europas Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen.
Die jüngsten Anpassungen und ihre letztendliche Ausgestaltung und die Strategien kommunaler Unternehmen, mit diesen massiven regulatorischen Veränderungen umzugehen, all das sind Fokusthemen unserer diesjährigen ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz am 17. Juni in Berlin. Bei diesem großen kommunalwirtschaftlichen Netzwerktreffen wird es auch um die Frage gehen, wie umfassend und tiefgreifend der aktuell erkennbare Paradigmenwechsel beim Thema Nachhaltigkeit ist. Mehr zur Konferenz finden Sie hier.
(mit Material von der dpa)



