Die Grundversorgung soll allen Haushalten den Erhalt der lebenswichtigen Energieressourcen wie Strom und Gas ermöglichen. An ihrer Ausgestaltung gibt es jedoch immer wieder Kritik. Für den Regulatorikexperten Andreas Jahn vom Regulatory Assistance Project (RAP) hat die Energiekrise verdeutlicht, wo die deutsche Grundversorgung Mängel hat.
Herr Jahn, was ist Ihre Hauptkritik an der Grundversorgung?
Die Grundversorgung in ihrer aktuellen Form deckt zwei Mechanisrmen ab: Zum einen deckt sie die Ersatzversorgung ab und zum anderen dient sie als soziale Institution. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die wir im deutschen System einfach zusammengeschmissen haben.
Es wäre zielführender, wenn Energiearmut als eigenständiges Thema definiert und gezielt adressiert würde. Wir brauchen eine Diskussion darüber, was die Grundversorgung leisten kann und soll und wie wir das System effizient, kostengünstig und zielgruppengerecht ausgestalten.
Was ist problematisch daran, Grundversorgung und Ersatzversorgung zu mischen?
Die Energiekrise hat es veranschaulicht: Damals haben einige Energieversorger massenhaft Kunden auf der Straße sitzen gelassen und auf einmal trieb diese große Anzahl von faktisch Ersatzversorgten die Kosten im Grundversorgungstarif in die Höhe.
Es gab Grundversorger, die ihren Tarif bis auf 80 Cent die Kilowattstunde angehoben haben. Sie mussten teuer zusätzliche Mengen einkaufen – obwohl wir nicht ausschließen können, dass nicht auch der ein oder andere Zusatzerlös generiert wurde. Der Staat hat dann eingegriffen und die Dauer für die Ersatzversorgung verlängert. Er hat also die bestehenden Grundversorgungskunden geschützt. In dem Augenblick wurde so Druck aus dem Kessel genommen, aber die eigentliche Problematik wurde nicht angegangen.
Andere europäische Länder regeln die Grundversorgung anders. Welche Lösungen gibt es dort?
Dort werden entsprechende Kosten etwa über den Staatshaushalt, Netzentgelte oder übrige Tarife umgelegt. In Belgien stellt dieser Tarif einen Nachlass gegenüber den durchschnittlichen kommerziellen Tarifen dar. Haushalte können sich automatisch dafür qualifizieren, wenn sie bestimmte Kriterien bezüglich Einkommen oder Bedürftigkeit erfüllen. Es handelt sich um einen regulären Pauschaltarif.
Die Gruppe der anspruchsberechtigten Haushalte wurde während der Krise 2022 bis 2023 erheblich erweitert. Seitdem wurde sie wieder auf den ursprünglichen Umfang zurückgeführt. Diesen Sozialtarif gibt es für Strom, Gas und Fernwärme. Jeder Endkundenlieferant muss ihn anbieten. Die Kosten werden auf die anderen Verbraucher des Lieferanten umgelegt.
Wie haben andere Staaten in der Krise reagiert?
Ähnlich wie Belgien haben mehrere Staaten den Kreis der Antragsberechtigten vergrößert. Standardkriterien wie Energiearmut, die sich maßgeblich aus dem Verhältnis des verfügbaren Budgets und den monatlichen Kosten für Energie ergeben, spiegeln dies automatisch wider. Leider gibt es dazu in Deutschland keine solche Regelung, sodass der Kreis der Anspruchsberechtigten händisch erweitert werden müsste. In der Krise haben wir gesehen, dass dadurch auch – unnötige und teure – Nachlässe für wohlhabende Verbraucher zum Tragen kamen. Hier sollte es mehr Vorbereitung durch den Gesetzgeber geben, damit Hilfen im Bedarfsfall gezielt und effizient angepasst werden können.
Es gibt Juristen mit der Auffassung, dass die Grundversorgung in jetziger Form gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt.
Das Europarecht sieht vor, dass die Versorgung mit Energie wettbewerblich erfolgen sollte. Ausnahmen sind für Haushalte aus sozialen Gründen möglich oder als Versorgungsabsicherung. Inwiefern die Organisation, insbesondere die Vergabe der Grundversorgung in Deutschland damit im Einklang steht, müssen Richter entscheiden. Klar für mich ist, dass das aktuelle Konzept nicht dem Wettbewerb dient. Versorger mit den meisten Kunden bekommen automatisch die grundversorgten Kunden zugeteilt. Es ist also eine Art selbsterfüllende Prophezeiung. Mir ist nur eine einzige Änderung in der Grundversorgung bekannt.
"Die Stadtwerke spielen nur eine untergeordnete Rolle."
Es muss für die Kommune aber nicht unbedingt schlecht sein, wenn etwa das eigene Stadtwerk die Grundversorgung verantwortet.
Die kommunalen Unternehmen sind allerdings nicht die größten Grundversorger. Es heißt zumindest, dass es nennenswerte Mehrerlöse aus der Grundversorgung gibt, was im Stromsektor insbesondere die großen regionalen Unternehmen betrifft, das heißt, ehemalige Verbundunternehmen beziehungsweise ihre Nachfolger, also Eon, RWE, EnBW und Vattenfall. Die Stadtwerke spielen nur eine untergeordnete Rolle. Weniger als ein Fünftel der Netzgebiete wurde zum Zeitpunkt unserer Datenerhebung von einem Grundversorger mit ausschließlich kommunalem Hintergrund versorgt.
Was ist Ihr Vorschlag?
Ausschreibungsverfahren für eine Grundversorgung – oder eine Pflicht, wie beispielsweise in Belgien – und getrennt davon für eine Ersatzversorgung wären wünschenswert. Schreckt man vor einer weitreichenden Umsetzung zurück, könnte man in einzelnen Netzgebieten oder Regionen Piloten starten. Hierfür müssten dann rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wir sollten zudem überlegen, ob wir die Grundversorgung nach Netzgebiet vergeben müssen. Ich halte es für ineffizient, so viele verschiedene Grundversorger zu haben. Man könnte das Ganze anders clustern, etwa nach Postleitzahlen. Es sollte eine gewisse Mindestanzahl von Verbrauchern und Verbraucherinnen geben, das heißt eher 100.000 als 10.000, womit auch eine durchmischte Sozialstruktur wahrscheinlicher wird.
Wie würden Sie solche Ausschreibungskriterien gestalten?
Ich würde diese nicht ausschließlich an Preisansätzen festmachen, sondern unbedingt auch Aspekte wie Servicequalität und langfristige Unterstützungsoptionen einbeziehen – gerade für bedürftige Kundinnen und Kunden. Denn am Ende ist ein dauerhaft subventionierter Energiepreis keine strukturelle Lösung. Die eigentliche Frage lautet doch: Wie kann ich diesen Menschen durch gezielte Einsparmaßnahmen helfen, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken? Gibt es etwa Investitionshilfen, Beratungsangebote, Kooperationen mit Verbraucherzentralen oder andere unterstützende Maßnahmen?
In vielen Fällen kann etwa die Finanzierung eines neuen, energieeffizienten Kühlschranks langfristig sinnvoller und nachhaltiger sein, als jeden Monat ein paar Cent pro Kilowattstunde dazuzugeben, nur um kurzfristig bezahlbare Preise zu garantieren. Solche Aspekte ließen sich in einem Punktesystem berücksichtigen – und würden soziale Verantwortung stärker in die Vergabekriterien integrieren.
Welche anderen Vorschläge werden noch diskutiert?
Von verschiedenen Stellen werden leichtere Anpassungen der Regelungen gefordert, beispielsweise eine Verbesserung der Informationslage. Die Vorschläge reichen dabei von einer regelmäßigen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, bis hin zur verpflichtenden Kundendatenbereitstellung des Grundversorgers für Drittanbieter, damit diese vertrieblich auf diese zugehen können. Wenn dies nicht direkt mit dem deutschen Datenschutz kollidiert, so doch vermutlich mit dem politischen Verständnis dazu, sodass eine solche Regelung sicherlich nicht unumstritten wäre.
"Entsprechend würde ich auch bezüglich der Grundversorgung nichts ausschließen."
Wie sehen Sie die politische Stimmung? Denken Sie, dass die Grundversorgung angefasst wird?
Politisch, auch mit der neuen Regierung, scheint es kein wirkliches Interesse zu geben, das Thema Grundversorgung anzufassen. Jedoch sieht die EU-Richtlinie vor, dass Lieferanten dynamische Tarife und auch Festpreis anbieten müssen. Falls es dazu noch verpflichtende Neuerungen bei den Netzentgelten gibt, könnte sich daraus eine Anpassungsnotwendigkeit im nationalen Rechtsrahmen ergeben, die auch eine Dynamik für die Grundversorgung erzeugt. Aktuell sehen wir das an den hohen Wellen, die die Diskussion des Adressatenkreises der Stromsteuerreduktion schlägt. Entsprechend würde ich auch bezüglich der Grundversorgung nichts ausschließen.
Das Interview führte Pauline Faust.



