Strommarktexperte Felix Matthes hält es nicht für tragisch, wenn sich anfangs nur große Kraftwerksbetreiber durchsetzen. "Am Ende werden wir um die 60 Gigawatt Gaskraftwerke brauchen", sagt er. "Da ist genug Platz für weitere Investoren."

Strommarktexperte Felix Matthes hält es nicht für tragisch, wenn sich anfangs nur große Kraftwerksbetreiber durchsetzen. "Am Ende werden wir um die 60 Gigawatt Gaskraftwerke brauchen", sagt er. "Da ist genug Platz für weitere Investoren."

Bild: © Öko-Institut

Es mag etwas seltsam klingen, schließlich befinden sich Union und SPD noch mitten im Gesetzgebungsprozess. Doch wenn alles klappt, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wird die erste Ausschreibung sogenannter Langfristkapazitäten im Rahmen des neuen Kraftwerksgesetzes in drei Monaten stattfinden.

Benachteiligt fühlen sich derzeit Stadtwerke. Aber zu Recht? Und was ist bei der Stromumlage zu erwarten, die ab 2031 greifen dürfte? Ein Gespräch mit Felix Matthes, Forschungskoordinator für Energie- und Klimapolitik am Öko-Institut und einer der erfahrensten Strommarktexperten in Deutschland.

Herr Matthes, nehmen wir an, Sie seien kein Analyst, sondern Hellseher. Wie viele der rund zehn Gigawatt an Langfristkapazitäten werden an Stadtwerke gehen?

Das ist schwierig zu sagen, es ist ein Wettbewerbsverfahren. Es bestehen aber gute Chancen, dass ein guter Teil an Stadtwerke gehen kann.

Wie kommen Sie denn darauf?

Stadtwerke haben Zugriff auf interessante Optionen: Gasmotoren und mittlere Gasturbinen. Gegen sie spricht, dass sie im Wesentlichen an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen interessiert sind. Für diese Anlagen ist die Förderung über das KWK-Gesetz wohl attraktiver.

Die Stadtwerke-Welt fürchtet, dass das Gesetz zu sehr auf Energiekonzerne zugeschnitten ist, die Gasturbinenanlagen mit mehreren hundert Megawatt bauen wollen. Teilen Sie diese Befürchtung?

Das Gesetz bevorzugt diejenigen, die sich zu Zeiten, als Anlagen noch billiger waren, Kaufoptionen gesichert haben. Wer Zugriff auf kostengünstigere Anlagen hat, hat aber ebenfalls Vorteile. Das können Gasmotorenkraftwerke oder Gasturbinen mit mittlerer Leistung sein. Die Hypothese, dass grundsätzlich Großkonzerne bevorzugt werden, ist aus meiner Sicht nicht belastbar.

Nur diejenigen werden zum Zuge kommen, die die Vorbereitungsprozesse schon sehr weit vorangetrieben haben.

Zumindest der enge Zeitplan spielt aber gegen kommunale Unternehmen, die im Zweifel mehr Abstimmungsschleifen brauchen als private Konkurrenten, oder nicht?

Ich sehe das nicht so. Klar ist, dass nur diejenigen zum Zuge kommen werden, die die Vorbereitungsprozesse schon sehr weit vorangetrieben haben. Es ist aber kein Naturgesetz, dass darunter nur große Energiekonzerne sein können. Auch kleinere Unternehmen können schnell sein. Umgekehrt sind auch große Energiekonzerne manchmal nicht die Schnellsten.

Und wenn sich doch ausschließlich große Energiekonzerne die ersten zehn Gigawatt sichern würden?

Dann wäre das auch nicht tragisch. Die Ausschreibungen in diesem Jahr werden erst der Anfang sein. Am Ende werden wir um die 60 Gigawatt Gaskraftwerke brauchen. Da ist genug Platz für weitere Investoren.

Zweifellos werden Speicher gegenüber Gaskraftwerken bei den ersten Ausschreibungen für Langfristkapazitäten benachteiligt. Ist das sinnvoll?

Bei den Langfristkapazitäten geht es ausdrücklich darum, kalte Dunkelflauten zu überbrücken. Deshalb halte ich es für richtig, sehr restriktiv vorzugehen. Andernfalls würde die Gefahr bestehen, dass die Ausschreibungen von ohnehin wirtschaftlichen Speichern geflutet werden, die aber keinen vergleichbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit bringen. Aber wie gesagt: Die Ausschreibungen für Langfristkapazitäten sind erst der Anfang. Es werden noch viele Ausschreibungen kommen, die auch für Speicherbetreiber attraktiv sind.

Die neuen Gaskraftwerke kommen nicht zum Nulltarif. Die Bundesregierung plant eine neue Stromumlage, die ab 2031 greifen soll. Wie hoch wird diese ausfallen?

Ich gehe von sehr geringen Summen aus. Vielleicht werden wir bei 0,1 bis 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) landen, wenn wir die Kosten pauschal verteilen. Ich wäre aber für eine dynamische Umlage.

Was steckt dahinter?

Die Umlage müsste entsprechend des Stromverbrauchs in Zeiten gezahlt werden, in denen die Residuallast besonders hoch ist. Gemeint ist die Lücke zwischen Strombedarf und Stromeinspeisung aus wetterabhängigen erneuerbaren Energien. Verbraucher würden dann einen zusätzlichen Anreiz erhalten, die eigene Last zu diesen Zeiten zu reduzieren.

Ich halte den vorliegenden Entwurf für die gegebene Situation für angemessen.

Die vom Kabinett beschlossene Fassung sieht die erste Ausschreibung bereits für September vor. Ist das realistisch?

Wenn der Bundestag das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet, keine "Giftpillen" eingebaut werden und der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, ist das durchaus realistisch. Ich halte den vorliegenden Entwurf für die gegebene Situation auch für angemessen. Viel anspruchsvoller wird das Gesetz zum umfassenden Kapazitätsmarkt im kommenden Jahr sein. Das wird die eigentliche Herausforderung werden.

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