Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Trotz der zunehmenden Einspeisung von Erneuerbaren-Anlagen macht sich der intensive Netzausbau von Mitnetz Strom bemerkbar.

Bild: © your123/AdobeStock

Zwei Energiehandelsunternehmen sollen 2019 in einer angespannten Netzsituation den Strommarkt manipuliert haben. Sie sollen Verkaufsaufträge für Strom gegeben haben, der ihnen nicht zur Verfügung stand und den sie auch nicht beschaffen wollten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat daher Bußgelder verhängt. Energi Danmark A/S soll 200.000 Euro zahlen, die Optimax Energy GmbH 175.000 Euro.

„Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise dürfen sich nicht lohnen“, kommentiert Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. Wer Gewinne zu Lasten der Systemstabilität einstreicht, handele rechtswidrig, so Franke.

Notmaßnahmen zur Netzstabilität

Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu erheblichen Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Notmaßnahmen ergreifen, um das Stromsystem stabil zu halten.

In dieser Phase sollen die Manipulationen geschehen sein. Sie bestanden laut Behörde darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den Intraday-Handel bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden. Tatsächlich stand der angebotene oder verkaufte Strom aber nicht zur Verfügung. Es habe auch nicht die Absicht bestanden, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen. Dies habe ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gegeben.

Bilanzkreise zeigten erhebliche Unterdeckung

Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode – also kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen nach BNetzA-Angaben unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in den Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt.

Hinzu komme, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie lag. Somit habe ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen bestanden, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen.

Mittlerweile gibt es neue Regeln

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Bilanzkreisverantwortliche sollen damit zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise angehalten werden. Außerdem werde durch die neuen Regeln eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten möglich, heißt es bei der Bundesnetzagentur. (wa)

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