Zum 1. Januar 2021 passt die EnBW die Grundversorgungspreise für Wärmestrom (Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) und Gas den aktuellen Marktentwicklungen an.

Zum 1. Januar 2021 passt die EnBW die Grundversorgungspreise für Wärmestrom (Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung) und Gas den aktuellen Marktentwicklungen an.

Bild: © EnBW

Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Absenkung der Eigenkapitalrenditen für die Strom- und Gasnetze auf 4,59 Prozent reicht für die Verteilnetzbetreiber nicht aus, um die künftigen Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Das zeigt ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Netze BW. Demnach bräuchte die Branche einen um mindestens 1,6 Prozent höheren Verzinsungssatz.

„Das ist aus unserer Sicht der richtige Aufsatzpunkt, der die Zukunft der Netze sicherstellt“, unterstreicht EnBW-Vorstand Dirk Güsewell in einer Pressemitteilung. Es wird erwartet, dass die BNetzA die künftigen Netzrenditen am 6. Oktober bekannt gibt. Laut ZfK-Informationen könnte die Verzinsung noch nach oben korrigiert werden und zwar auf 5,07 Prozent.

"Die Energiewende funktioniert nur mit leistungsfähigen Netzen"

Güsewell warnte im Vorfeld noch einmal eindringlich, die bisher diskutierten Werte zu überprüfen: "Die Energiewende funktioniert nur mit modernen und leistungsfähigen Netzen. Die erzielbaren Renditen müssen deshalb für Unternehmen und den Kapitalmarkt so bemessen sein, dass sie in der Konkurrenz zu anderen, auch internationalen Investitionsmöglichkeiten mithalten können."

Liege die Verzinsung unter dem im Gutachten ermittelten Wert werde die Absenkung auf mittlere und lange Sicht teuer erkauft und führe dazu, "dass wir den Umbau des Energiesystems, die Sektorkopplung und am Ende unsere Klimaziele nicht werden stemmen können", erklärte Güsewell, der das Vorstandsressort Systemkritische Infrastruktur verantwortet. In den kommenden Jahren will der EnBW-Konzern, zu dem verschiedene Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber gehören, in zweistelliger Milliardenhöhe in die deutsche Netzinfrastruktur investieren. 

Marktrisikoprämie als zentraler Ansatzpunkt

Die von der Bundesnetzagentur gewählte Vorgehensweise biete grundsätzlich die notwendigen Handlungsspielräume, um vor der endgültigen Festlegung noch nachzusteuern, betonte Güsewell. Ein zentraler Ansatzpunkt sei dabei die ökonomisch korrekte Ermittlung der sogenannten Marktrisikoprämie. Diese werden in den bisherigen Berechnungen unterschätzt und führe zu einem – auch im internationalen Vergleich – deutlich zu niedrigen Eigenkapitalsatz. (hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper