Ein neues Papier von Juristen der Kanzlei Raue argumentiert, dass die Gasbeschaffungsumlage verfassungswidrig ist und eine unzulässige Beihilfe darstellt. Die Umlage verfolge das Ziel, "weitere massive Preissteigerungen durch den insolvenzbedingten Ausfall für den Markt wichtiger Gasimporteure" zu verhindern, wie aus der Begründung des Gesetzes hervorgehe.
Die Rechtsanwälte Anna von Bremen und Christian von Hammerstein wollen jedoch den Beweis führen, dass die Umlage ungeeignet ist, massive Preissteigerungen für die Endkunden zu vermeiden. Vielmehr würden die Gaspreise weiter angeheizt, heißt es in dem Gutachten unter anderem.
"Versickern" in der Lieferektte
So seien Zwischenhändler etwa nicht verpflichtet, das durch die Umlage subventionierte Preisniveau an ihre Abnehmer und diese wiederum an die Letztverbraucher weiterzugeben, wie es in dem Papier heißt. Vielmehr können Gashandelsunternehmen in der Lieferkette zwischen Gasimporteur und Letztverbraucher die geförderten Gasmengen an den Großhandelsmärkten weiter veräußern und hohe Gewinne einfahren.
Damit könnte ein ähnliches Problem wie beim Tankrabatt drohen, wo Preisvorteile in der Lieferkette verlorengingen und nicht oder nicht vollständig an Endkunden weitergereicht wurden.
Großkunden benachteiligt
Gewerbe- und Industriekunden, sowie Lieferanten für Haushaltskunden zahlten darüber hinaus bereits an die Großhandelskonditionen (Termin- oder Spotmarkt) gekoppelte Gaspreise, so die Juristen. Sie seien den Marktverwerfungen direkt ausgesetzt.
Die Verordnung der Bundesregierung unterscheide aber nicht zwischen solchen Kunden und Lieferanten, die ohnehin bereits Marktpreise zahlen und solchen, die jedenfalls theoretisch an der durch die Verordnung subventionierte Lieferkette teilhaben. Dies stelle eine Verletzung des Gleichheitsgebots aus Art. 3 Grundgesetz dar.
Spotmarktpreise anheizen
Die Umlage zwinge Importeure, allen voran Uniper, außerdem dazu, die ausgefallenen Gasmengen ausschließlich über den Spotmarkt zu beziehen. Andernfalls könnten sie keinen Ausgleichsanspruch geltend machen. Dabei treten die Importeure ohne jede Preissensitivität auf, weil die Mehrkosten über den Ausgleichsanspruch nahezu vollständig erstattet werden, argumentieren die Rechtsanwälte weiter.
Die Umlage nehme den Importeuren somit den Anreiz, die Ersatzbeschaffungskosten nach den Regeln kaufmännischer Vernunft zu minimieren, sondern zwingt sie im Gegenteil dazu, sich ausschließlich am teuren Spotmarkt
einzudecken, was die Spotmarktpreise weiter anheizen werde.
Umlage führt zu "Überkompensation"
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einzelne Gasimporteure durch die Umlage "überkompensiert" würden. So stelle der Gasimport für einzelne Unternehmen, die die Teilnahme beantragt haben, nur einen geringen Teil des Geschäftes dar. Dazu passend hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, dass er prüfen möchte, inwieweit die Auflagen für den Bezug der Umlage verschärft werden können.
"Wir prüfen noch einmal, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, die Umlage nochmal mit Blick auf Unternehmen, die Gewinne machen, anzupassen", bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der ZfK. "Die verfassungsrechtlichen Hürden (Gleichbehandlungsgrundsatz) und die Hürden des EU-Beihilferechts sind hierfür hoch."
Zeitpunkt verwundert
Die Juristen der Kanzlei Raue kritisieren weiterhin, dass auch Gasimportverträge, die noch nach Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 geschlossen wurden, subventioniert werden. Gasimporteure, die danach noch Lieferverträge mit Gazprom abgeschlossen hätten, wären einer "drastischen unternehmerischen Fehleinschätzung" unterlegen, für die die Gesamtheit der Gasverbraucher nicht aufkommen sollte.
Zudem würden nur beschaffte und verkaufte Gasmengen betrachtet. Die sich ergebende Marge werde vernachlässigt. Durch die reine Mengenbetrachtung sei es aber möglich, dass back-toback am Terminmarkt unter dem hohen aktuellen Preisniveau abgesicherte Absatzverträge den Mengen eines günstigen Importvertrages gegenübergestellt werden. "Der sich hieraus ergebenden überhöhten Marge wird keinerlei Rechnung getragen", heißt es in dem Papier.
"Versteckte" staatliche Beihilfe
Auch aus europarechtlicher Sicht spricht laut den Rechtsanwälten viel gegen die Gasbeschaffungsumlage in der jetzigen Form. Zum einen habe sich der Bund verpflichtet, den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) über mehr als drei Monate lang zwischenzufinanzieren, was für eine staatliche Beihilfe spricht. Der Hintergrund ist, dass THE mit den Ausgleichszahlungen an die Gasimporteure in Vorleistung geht.
Zudem soll die Belastung der nicht gewerblichen Endkunden über eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis auf sieben Prozent verringert. Dies habe jedoch zur Folge, dass die Umlage indirekt über verminderte Steuereinnahmen finanziert werde. Es handele sich bei dem Umlagemechanismus somit nicht um einen reinen Zahlungsstrom zwischen Privatrechtssubjekten, sondern eine aus staatlichen Mitteln und unter Verstoß gegen das Notifizierungsgebot gewährte Beihilfe. (jk)



