Der Nest-Prozess der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschäftigt die Energiebranche seit längerem. Während einige Anbieter Nest als Chance sehen, blicken viele Anbieter eher skeptisch auf die Pläne der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber Eon hat zusammen mit den Beratungsunternehmen Consentec und PwC Deutschland ein Gutachten veröffentlicht, das eine Ergänzung der Pläne der Agentur vorschlägt. Das sogenannte Modell des Leistungs- und Skalierungselements (LSE) soll Anreize schaffen und Lösungen für die gesamte Branche zugänglich machen. Im Interview erklären Eon Vertreter David Bendorf und Thomas Twickler, was hinter der dem Vorstoß steckt.
Herr Bendorf, Herr Twickler, wie blicken Sie auf den Ansatz, den die Bundesnetzagentur bei der Energiewendekompetenz (EWK) verfolgt?
David Bendorf: Die Bundesnetzagentur plant in der bevorstehenden Festlegung eine Fokussierung auf das Thema Messung von Energiewendekompetenz. So soll diese vergangenheitsorientiert erfasst werden. Das kann ein erster Schritt sein, um zum einen die Betroffenheit, aber zum anderen auch die Heterogenität in der Branche zu erfassen. Orientierung an der Vergangenheit kostet jedoch leider wertvolle Zeit.
Was macht ihr Modell des Leistungs- und Skalierungselements (LSE) anders als das Vorgehen der Bundesnetzagentur?
Bendorf: Wir sind davon überzeugt, dass es einen Mechanismus braucht, der zukunftsorientiert nach vorne wirkt. Eine reine Bestandsaufnahme reicht hier bei weitem nicht aus. Unser Ansatz hat den Fokus, die Energiewendekompetenzen zu fördern und nicht nur zu evaluieren. Nur wenn es gelingt, Anreize zu setzen und zu fördern, kann die Energiewende gelingen. Herausfordernd ist, dass diese Transformation der Energieinfrastrukturen sowohl schnell als auch bezahlbar umgesetzt werden muss.
Unser Gutachten möchte eine Ergänzung zum Vorschlag der Bundesnetzagentur bereitstellen. Das LSE-Modell ist ein ergänzendes Anreizsystem, das leistungsfähige Netzbetreiber motiviert, anspruchsvolle Vorleistungen wie Standardisierung, Konzeptentwicklung und Digitalisierung zentral zu erarbeiten und die daraus erwachsenden Vorteile mit der Branche zu teilen.
Das aktuelle Regime bewirkt das Gegenteil: Netzbetreiber verschließen sich legitimerweise, Lösungen anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Dies könnte der LSE-Ansatz ändern. Im Bereich der Netze liegt ein kostenintensiver Ausbaupfad vor uns – wenn wir es schaffen, die vermeintlichen Einzellösungen auf die Perspektive des volkswirtschaftlichen Nutzens neu auszurichten und allen zur Verfügung zu stellen, dann können wir die Gesamtkosten für Deutschland relevant abdämpfen.
Zu den Personen
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Thomas Twickler ist bei Eon seit 2022 für die Leitung des Regulierungsmanagements Energienetze Deutschland verantwortlich. Durch seine vorherigen Stationen (Innogy, Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH) blickt Twickler auf langjährige Erfahrungen im Bereich der Regulatorik in der Energiewirtschaft zurück. David Bendorf, Manager Netzwirtschaft und Regulierungsmanagement, ist seit 15 Jahren im Eon Konzern tätig und lernte dabei die Energiewirtschaft aus unterschiedlichen Perspektiven von der IT bis zum DSO kennen. Neben seiner Tätigkeit bei Eon ist Bendorf Lehrbeauftragter an der Hochschule Weserbergland. |
Also geht es am Ende darum, die Netzkosten zu senken?
Twickler: Das ist richtig, wir haben zwei Möglichkeiten, um das Thema Netzkosten in den Griff zu bekommen. Die Behörde hat sich in ihrem NEST-Prozess sehr stark darauf beschränkt, Kostensenkungen durch eine einseitige Reduzierung der Erlöse auf Netzbetreiberseite zu erreichen. Ein anderer Weg wäre, die Gesamtkosten durch Standardisierung und Kooperation zu senken.
Können Sie ein Beispiel nennen?
Twickler: Aktuell läuft es darauf hinaus, dass wir für unsere Fremdkapitalbeschaffung rund ein Prozentpunkt mehr bezahlen, als regulatorisch erstattet wird.
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Gremien: Die Gutachter schlagen für die Ausgestaltung der Gremien vor, dass darin neben Netzbetreibern und der BNetzA auch geeignete Gremien zum Beispiel auf Verbandsebene beteiligt werden sollten. Außerdem sollten Hersteller und Wissenschaft darin Platz finden, um eine möglichst umfassende und objektive Bewertung zu gewährleisten, wie es in dem Gutachten heißt. |
Das Konzept der Bundesnetzagentur geht also auf.
Twickler: Nur auf den ersten Blick. Für den Kunden würde das zwar kurzfristig eine Entlastung bedeuten, die Netzbetreiber bei der Refinanzierung ihrer Investitionen jedoch massiv belasten. Am Ende wird es dadurch für alle teurer. Aus volkswirtschaftlicher Sicht eine ineffiziente Maßnahme.
Ich gehe davon aus, dass Sie einen Gegenvorschlag haben?
Twickler: In dem LSE-Ansatz haben wir unter anderem das Beispiel der Betriebsmittelstandardisierung untersucht. Dadurch könnten rund 13 Milliarden Euro eingespart werden. Und das ohne Benachteiligung der Netzbetreiber und Refinanzierungsrisiken.
In ihrem Gutachten gehen Sie in einer Beispielrechnung davon aus, dass die gerade erwähnte Standardisierung, eine Typenreduktion von 300 auf 50 Varianten ermöglichen könnte. Besteht bei einer so starken Verringerung nicht die Gefahr, dass auch Innovationen auf der Strecke bleiben?
Bendorf: Das Beispiel bezieht sich zunächst lediglich auf unsere konzerninternen Prozesse. Wenn wir noch alle weiteren 800 Netzbetreiber dazu holen, sind wir – Stand jetzt – wahrscheinlich eher bei 1000. Wenn es uns gelingt diese auf beispielsweise 200 Prozesse zu reduzieren, ist das ein Mehrwert für alle. Auch Hersteller und Lieferanten können sich in den eigenen Produktionsprozessen noch besser aufstellen.
Da der ganze LSE-Prozess technologieoffen gestaltet ist und in dem Gutachten ein Vorgremium angedacht ist, dass sich mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betreiber beschäftigt, gehen wir nicht davon aus, dass es zu einer Limitierung von Innovation führen würde.
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Zwei Kernschritte: Durch die Netzbetreiber werden Ideen zu Lösungsansätzen gesammelt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Dies kann entweder von einzelnen Betreibern oder aber im Verbund geschehen, im Gutachten findet sich dieser Schritt als Identifizierungsschritt. Im Validierungsschritt wird der Ansatz einem fachkundigen Gremium vorgelegt. Dieses bewertet und erweitert gegebenen Falls den Antrag. |
Das Grundprinzip des LSE klingt stark nach 'Einer für Alle'. Wie kann man hier sicherstellen, dass zum einen keine Vereinnahmung durch zu starke Eigeninteressen stattfindet und zum anderen eine gewisse Balance zwischen Nutzer und Ersteller entsteht?
Bendorf: Der Evaluierungsprozess sieht in unserer Vorlage so aus, dass die Ideen aus der Branche durch ein Gremium vorselektiert und volkswirtschaftlich bewertet werden.
Nach welchen Kriterien wird ausgesiebt?
Bendorf: Das neutrale Vorgremium orientiert sich daran, wo gerade die größten Herausforderungen sind, wo der größte Nutzen für Alle erzielt werden kann. In diesem Prozess ist auch die Behörde gefragt, die einordnen muss, wie viele LSE-Projekte umgesetzt und wo Schwerpunkte gesetzt werden sollen.
Twickler: Das LSE-Modell sieht keine verpflichtende Umsetzung vor. Wir sind der festen Überzeugung, dass auf Basis der Anreizregulierung jeder Netzbetreiber daran interessiert sein wird, relevante LSEs umzusetzen. Denn wir sehen in der bevorstehenden Regulierungsverordnung den steigenden Anreiz, eine effiziente Kostenaufstellung in der Branche sicherzustellen. Unter der Maßgabe, dass die Transformation Schnelligkeit erfordert und der Kostendruck anhält, wird jeder Netzbetreiber prüfen, wie er mit einem LSE schneller und effizienter werden kann.
Anregen soll ja vor allem der volkswirtschaftliche Nutzen.
Bendorf: In dem Gutachten sind unterschiedliche Modelle untersucht worden und der volkswirtschaftliche Nutzen scheint das sinnvollste Bewertungskriterium zu sein. Wenn wir unser Betriebsmittel-Beispiel nochmal bemühen: Wir haben die Investitionszahlen der Netzausbaupläne geprüft, haben das Einsparungspotenzial von Materialkosten herangezogen und unsere Erkenntnisse auf das Beispiel übertragen. Aus der daraus resultierenden Ersparnis haben wir dann einen volkswirtschaftlichen Nutzen für Deutschland ermittelt.
Twickler: Allein beim Netzausbau könnten Milliarden eingespart werden. Der Anreiz entsteht dabei über die 25 zu 75 Regelung. 25 Prozent des Nutzens bleiben beim LSE-Geber. Die anderen 75 Prozent gehen an den Netzkunden. Das heißt, die Energiewende als Ganzes wird günstiger.
Wie kurzfristig könnte das LSE implementiert werden?
Bendorf: Ein Start im Jahr 2027 ist realistisch. Im Laufe des Jahrs 2026 könnte unser Vorschlag finalisiert und implementiert werden. Parallel müsste in der Bundesnetzagentur ein Prozess implementiert werden. Aber an sich kann das Verfahren vergleichsweise schnell umgesetzt werden. Entsprechendes wäre im Übrigen auch für den Ansatz der Bundesnetzagentur beim Q-Element erforderlich.
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EWK: Als Energiewendekompetenz (EWK) wird die Fähigkeit von Netzbetreibern, die Herausforderungen der Energiewende aktiv, effizient und vorausschauend zu bewältigen, beschrieben. Dazu zählen unter anderem der zügige Anschluss von Erneuerbaren-Anlagen sowie der Einsatz digitaler Tools zur Netzplanung und Steuerung – Smart Meter. Außerdem werden fällt beispielsweise auch der Einsatz von Netzgebenden Umrichtern darunter. Im Rahmen des NEST-Prozesses der Bundesnetzagentur sollen ab 2025 erstmals konkrete Kennzahlen zur EWK erhoben, veröffentlicht und perspektivisch mit finanziellen Anreizen verknüpft werden. |
Wie fällt bisher das Feedback aus der Branche zu ihrem LSE-Modell aus?
Twickler: Das LSE-Modell wird gerade mit der Branche geteilt, unser Gutachten ist erst in der letzten Woche fertiggestellt worden. Das bisherige Feedback zeigt uns, dass der reine Ansatz über ein Q-Element keine kurz- oder mittelfristigen Auswirkungen oder Verbesserungen auf die Energiewendekompetenz haben wird. Und dass es Anreizelemente für die Förderung der Energiewendekompetenz geben muss. Es gibt aus unserer Sicht uneingeschränkte Einigkeit, dass kein Weg an Standardisierung und Kooperation vorbeigeht.
Wo gibt es die größte Skepsis?
Bendorf: Alle Beteiligten sollen verstehen, dass das Konzept für die gesamte Branche entwickelt wurde. Und es wird auch nur funktionieren, wenn sich alle beteiligen. Wir freuen uns auf alle LSE-Ideen und können nur alle Netzbetreiber dazu ermutigen, sich einzubringen.
Warum ist eine breite Beteiligung so entscheidend?
Twickler: Wir kennen nur die Sicht von großen Flächenverteilnetzbetreibern. Urbane Betreiber, gerade auch Stadtwerke, sind mit ganz anderen Herausforderungen konfrontiert. Hier müssen eigene LSEs erarbeitet werden. Das Konzept ist also eher nach dem Motto 'arbeitsteilige Organisation der Hilfe zur Selbsthilfe' zu verstehen.
Bendorf: Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn 100 kleinere städtische Netzbetreiber vor dem gleichen Problem stehen, reicht es, wenn fünf von ihnen kooperieren und eine Lösung für alle entwickeln. Über das LSE kann es dann den anderen 95 zur Verfügung gestellt werden. So ein Werkzeug fehlt in Deutschland bis zum heutigen Tag. Aufgrund der Breite der Netzbetreiberlandschaft dürfte das Konzept noch weitaus mehr Potenzial bieten als in unserem Gutachten in Aussicht gestellt.
Abschließend gefragt, wie wahrscheinlich ist es, dass die Bundesnetzagentur ihren Ansatz aufgreift? Generell klagt die Branche in letzter Zeit immer wieder darüber, kein Gehör bei der Behörde zu finden.
Twickler: Am Mittwoch stellen die Gutachter das Konzept bei der Bundesnetzagentur in einem Workshop vor. Dort wird sich zeigen, wie ernst die Behörde es meint. Ein Element, das mit nur einem Schritt 13 Milliarden volkswirtschaftlichen Nutzen schafft, kann die Behörde aus unserer Sicht nicht ignorieren. Das wäre mitten in einer öffentlichen Diskussion zur Bezahlbarkeit der Energiewende fatal. Wir sind sehr gespannt. Deshalb ist es jetzt auch an uns, die Aufmerksamkeit durch volkswirtschaftlich sinnvolle Impulse zu erhöhen.
Das Interview führte Lucas Maier



