Eines steht fest: Die Bundesnetzagentur wird durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes an Macht gewinnen.

Eines steht fest: Die Bundesnetzagentur wird durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes an Macht gewinnen.

Bild: © Tobias Arhelger/AdobeStock

Von Andreas Baumer

Wer auf den Seiten der Bundesnetzagentur am Donnerstag nach den finalen Nest-Festlegungen suchte, suchte vergeblich. Tatsächlich fußt die Berichterstattung über die neue Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich im Wesentlichen auf einem Kurzpapier, das gerade einmal vier Seiten umfasst.

Bis die Öffentlichkeit die endgültigen Festlegungen zu Gesicht bekommt, dürften noch einige Wochen vergehen. Zumal die Bundesnetzagentur das Nest-Paket erneut aufteilt. Zunächst sollen die Beschlüsse zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung finalisiert werden. Fachleute sprechen hier von Ramen Strom und Ramen Gas. Hier wird der große Bogen gespannt. Festgelegt wird hier zum Beispiel die Dauer einer Regulierungsperiode oder die Regulierungsformel der Erlösobergrenze.

Mit dabei ist dann auch die neu festgelegte Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber, im Fachjargon StromNEF und GasNEF genannt.

Länderausschuss rückt in Fokus

Die Bundesnetzagentur muss die finalen Festlegungen zunächst dem Länderausschuss vorlegen. Der Länderausschuss besteht entsprechend der Zahl der Bundesländer aus 16 Mitgliedern und vertritt die Landesregulierungsbehörden.

Das Ziel des Vorgangs: eine "Benehmensherstellung". Der Länderausschuss muss also einverstanden sein mit den Festlegungen der Netzagentur. Am 13. November tagt er das nächste Mal. Hat der Länderausschuss Einwände, müsste sich die Bundesbehörde mit den Begründungen aus der Stellungnahme der Landesregulierungsbehörden auseinandersetzen. Ein Vetorecht hat der Länderausschuss jedoch nicht.

Der Energieverband BDEW, der viele Nest-Regelungen weiterhin kritisch sieht, war bereits am Mittwochabend ganz klar. "Wir hoffen nun, dass die Länderregulierungsbehörden die relevanten Punkte zur Verbesserung der Situation nochmals einbringen", schrieb er.

Effizienzvergleich-Verfahren erst Mitte November

Erst später – voraussichtlich Mitte November – werden die Verfahren zum Effizienzvergleich, zur Kapitalverzinsung und zum Produktivitätsfaktor Xgen dem Länderausschuss übermittelt. Dort finden sich Detailregelungen wie beispielsweise die Best-of-Methode, die für die Berechnung der Effizienzwerte zentral sind. "Mit einer Veröffentlichung der finalen Beschlüsse ist insofern erst im Dezember auszugehen", ordnete ein Pressesprecher der Bundesnetzagentur auf ZfK-Nachfrage ein.

Die wesentlichen Nest-Festlegungen sollen dagegen zum Jahresende in Kraft treten. Sie sollen dann die Grundlage für Kostenprüfungen im Gas- und Strombereich, die 2026 beziehungsweise 2027 beginnen, bilden. Die neue Regulierungsperiode im Gasbereich startet dann 2028. Der Strombereich zieht ein Jahr später nach.

VKU: Nicht der benötigte Rückenwind

Nach dem BDEW äußerte sich am Donnerstag auch der Stadtwerkeverband VKU ausführlicher zu den Nest-Neuigkeiten. Im Vergleich zur Ersteinschätzung verschärfte er den Ton. Trotz Verbesserungen sei die Bundesnetzagentur "weit hinter ihren Möglichkeiten geblieben", kommentierte der Verband. "Unternehmen, die in die Zukunft investieren, erhalten nicht den benötigten Rückenwind."

Der VKU monierte, dass die Regulierungsbehörde mehrere aus seiner Sicht nachvollziehbare Forderungen nicht im finalen Papier berücksichtigt habe. Als Beispiel nannte er Ausbildungskosten und Betriebs-Kitas. Die Netzagentur will diese Kosten künftig nicht mehr als sogenannte dauerhafte und nicht beeinflussbare Kosten anerkennen lassen. Das sorge dafür, dass Unternehmen, die nicht ausbilden, im Vorteil seien, schrieb der Verband. "Unternehmen, die in Ausbildung investieren und dazu beitragen, den Fachkräftebedarf zu decken, stellten sich schlechter."

Netzbetreiber stünden zudem schon heute im Wettbewerb mit anderen Branchen um qualifizierte Fachkräfte. "Ein Wettstreit um die niedrigsten Personalzusatzkosten würde diesen Kampf um Talente zusätzlich erschweren und damit die Energiewende schlimmstenfalls insgesamt gefährden."

Ein Nest-Bestandteil wird zum Jahresende übrigens noch nicht in Kraft treten: die Qualitätsregulierung. Ein Festlegungsentwurf dazu wird im Dezember erwartet.

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