© Armin Leßner/zfk

"Es ist schwer vermittelbar, wenn sich Stadtwerke gegen mehr Transparenz bei den Netzentgelten wehren, ich wünsche mir eine stärkere Transparenzkultur". Dies unterstrich Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA), am Dienstag bei der zwölften Regulierungskonferenz des Arbeitskreises Regulierung (AK RegTP) der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in Berlin. Er verwies hierbei auf mehrere anhängige gerichtliche Beschwerden von Netzbetreibern unter anderem zum Erweiterungsfaktor, zu Netzübergängen sowie zu § 31 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV).

Bis zur gerichtlichen Klärung würden jedoch die von Netzbetreibern geschwärzten Beschlüsse veröffentlicht, so Bourwieg. "Damit ist jedoch keinesfalls eine Anerkennung der von den Netzbetreibern geschwärzten Fassungen verbunden. Zudem behält sich die Beschlusskammer vor, jederzeit einzelne Veröffentlichungen zu prüfen und gegebenenfalls eine geänderte Veröffentlichung zu verlangen", unterstrich er. Zwar sei die BNetzA gesetzlich verpflichtet, bei der Veröffentlichung ihrer Beschlüsse gemäß § 74 EnWG die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber zu schützen. Doch seien die wenigsten Kosten wettbewerbsrelevant, betonte Bourwieg. Die Schwärzungen seitens der Netzbetreiber seien zu erläutern.

"Gehen Sie nicht davon aus, dass das Gericht einen Wert nennt"

In punkto Eigenkapitalzins unterstrich Bourwieg erneut die Position der Bonner Regulierungsbehörde und verwies auf das laufende Rechtsverfahren beim Bundesgerichtshof. "Doch gehen Sie nicht davon aus, dass das Gericht einen Wert nennt", sagte er. Sondern es sei dann Sache der BNetzA entsprechend den gerichtlichen Vorgaben gegebenenfalls einen neuen Zinssatz festzulegen. Diesen dann nachträglich anzuerkennen beziehungsweise zu erstatten sei kein Problem, schließlich gehe es ja "nur um Geld".

Ansonsten verwies Bourwieg auf das "unheimlich stramme Programm" und den "unheimlichen Datenaufwand" zur Vorbereitung der dritten Regulierungsperiode So stehen in nächster Zeit unter anderem noch die Kostenprüfung der Regelverfahren, der vereinfachten Verfahren sowie die Festlegung der volatilen Kosten der Verlustenergie an. Am 25. Juli plant die BNetzA einen Work zum Effizienzvergleich Strom durchzuführen kündigte Bourwieg an. Bis zum 15. Oktober dieses Jahres sollen dann die Preise für das kommende Jahr veröffentlicht werden. (hcn)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper