Die Netzentgeltreform der Bundesnetzagentur ist ein mutiger Versuch, das Stromnetz aus dem Dornröschenschlaf zu wecken. Aus einem reinen Durchleitungsentgelt soll ein digitales und flexibles Steuerungsinstrument werden. Das ist genau das, was ein modernes Energiesystem braucht.
Gut ist, dass Netznutzer künftig Anreize für ein netzdienliches Verhalten erhalten sollen. Die Bundesnetzagentur will auf dynamische Netzentgelte setzen. Für Speicher auf Übertragungsnetzebene sollen diese frühestens ab 2030 gelten, für Einspeiser frühestens ab 2032. Auch klare Anreize zur Berücksichtigung netzseitiger Kostenwirkungen bei Investitionsentscheidungen soll es geben. All das geht in die richtige Richtung.
Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesnetzagentur den Vertrauensschutz bei Speichern und bestehenden Erzeugungsanlagen weitgehend aufrechterhalten will. Das schafft Investitionssicherheit und verhindert regulatorische Brüche.
Weiterentwicklung von Modul 3
Die Regulierungsbehörde verkompliziert aber, wo sie eigentlich beschleunigen müsste. Nehmen wir Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Beispiel. Diesen will die Bundesnetzagentur weiterentwickeln, so dass im Modul 3 nach Wunsch künftig die Day-Ahead-Preise gelten. Wie ein "Opt-in für Verbraucher in der Niederspannung" genau aussehen soll, bleibt allerdings sehr vage.
Das bereits heute existierende Modul 3 für zeitvariable Netzentgelte mit bereits im Vorjahr bekannten Tariffenstern müsste sich erst einmal flächendeckend unter Beweis stellen. Eine Auswertung des Berliner 1000-GW-Instituts zeigt: Hier haben Verteilnetzbetreiber noch erheblichen Nachholbedarf. Warum setzt die Regulierungsbehörde hier nicht einfach an und schafft durch strategisch klug lokalisierte, digitale Ortsnetzstationen mehr Netztransparenz?
Kostenwälzung erhöht Anforderungen an Datenqualität
Wie Netzbetreiber die vielen neuen und parallelen Entgeltlogiken automatisiert berechnen können, muss sich noch in der Praxis erweisen. Die geplante Kostenwälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch reduziert zwar Zufälligkeiten, erhöht aber die Anforderungen an Datenqualität und Prozessintegration zwischen den Netzebenen.
Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bleibt weiterhin wichtig, wird aber selektiver. Neue Einspeiseentgelte können Projekte belasten. Gute Netzstandorte und Bestandsschutz werden somit entscheidend. Um Geschäftsmodelle zu prognostizieren, müssen Investoren aber noch auf Entscheidungen an anderer Stelle warten – vor allem auf die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das Netzpaket.
Netz-IT, Abrechnung und Datenplattformen könnten durch die Netzentgeltreform sehr attraktiv werden. Sie werden zum Innovationstreiber, je nachdem, wie etwa Kapazitätsbestellung, Sonderentgelte und dynamische Netzentgelte umgesetzt werden.
Nun kommt so ziemlich alles auf einmal
Lange haben wir auf mehr zukunftsgerichtete Signale aus dem Netz in Richtung Flexibilität und Kostenreflexion gewartet. Nun kommt so ziemlich alles auf einmal. Es ist zu hoffen, dass die Komplexität und Regelungsdichte den Mut zur Vereinfachung und Innovation nicht ersticken.
Für kommunale Versorger ist die geplante Netzentgeltreform eine doppelte Herausforderung: Einerseits werden Fixkosten und Kapazitätsengpässe transparenter und verursachungsgerechter verteilt. Die stärkere Beteiligung von Prosumern über höhere Grundpreise ist fachlich konsequent, politisch aber konfliktträchtig. Sie verlangt eine differenzierte Kommunikation und intelligente Tarifgestaltung, um Akzeptanz zu sichern.
Zwei Jahre Umsetzungszeit sind knapp. Die erste Aufgabe wird schon im kommenden Jahr darin bestehen, Prosumer auf Verteilnetzbetreiber-Seite zu identifizieren. Lieferanten müssen sich wieder darauf vorbereiten, die Prosumer-Eigenschaft ab 2028 auf der Rechnung auszuweisen.
Die Frage ist, wie viel Zeit die Branche bekommt. Die Bundesnetzagentur weist selbst darauf hin, dass die Umsetzungszeit knapp sind. Im Zweifel sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.
Unsere Kolumnistin Constanze Adolf leitet den Stabsbereich Energiewirtschaft: Strategie & Wissen bei Items, einem Dienstleister für die Energiewirtschaft. In der Kolumne "Megawatt & Paragrafen" bringt die promovierte Politologin regelmäßig auf den Punkt, was Stadtwerke, Netzbetreiber und kommunale Entscheider über neue Gesetze, Verordnungen, politische und energiewirtschaftliche Trends wirklich wissen müssen. Ihr letzter Beitrag: "Regulierung darf nicht auf dem digitalen Auge blind werden".


