Unter all den Themen, die die Bundesnetzagentur bei ihrer Netzentgeltreform Agnes bearbeitet, geht eines oft unter: die Kostenwälzung – ein Thema "für Feinschmecker", wie Präsident Klaus Müller beim VKU-Stadtwerkekongress sagte. Dabei hat die Ausgestaltung der Kostenwälzung erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte, die Haushalte und Unternehmen vor Ort zahlen. Deswegen beschäftigen nicht nur die großen Energieverbände, sondern auch beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Feinschmecker.
Über die aktuelle Kostenwälzung stolperten Energiepolitiker und -journalisten spätestens in der Energiekrise. Damals beschloss der Bundestag, die Übertragungsnetzentgelte zu bezuschussen. Wer dachte, dass dadurch alle Stromverbraucher gleichmäßig entlastet würden, irrte. Je nach Netzebene und -gebiet kamen die Zuschüsse unterschiedlich an. Mal wurden Verbraucher praktisch gar nicht entlastet, mal um bis zu zwei Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Der Grund: Netzbetreiber rechnen Übertragungsnetzentgelte nur in dem Maße ein, wie sie tatsächlich von dort Strom entnommen haben. In Netzgebieten mit hohem Anteil vor Ort erzeugten Stroms fällt die benötigte Strommenge aus vorgelagerten Netzen geringer aus, weshalb der Anteil der weitergereichten Übertragungsnetzentgelte sinkt, in manchen Fällen auf praktisch Null.
Kostenwälzung auf Basis des netzbezogenen Letztverbrauchs
Die Bundesnetzagentur will die Kostenwälzung im Zuge der Netzentgeltreform Agnes überarbeiten. Denn Verteilnetze mit einem hohen Anteil dezentraler Erzeugung profitieren nicht nur von geringeren Kosten aus vorgelagerten Ebenen, sondern verursachen durch hohe Rückspeisungen auf vorgelagerte Ebenen zusätzliche Kosten in diesen Netzen. Letzteres wurde bislang nicht bei der Kostenwälzung berücksichtigt. Die Regulierungsbehörde schlägt deshalb vor, eine Kostenwälzung auf Basis des netzbezogenen Letztverbrauchs vorzunehmen – was aber eigene Probleme mit sich bringt.
Der VZBV kritisiert, dass die Reform zu einer stärkeren Kostenwälzung in die unteren Verteilnetzebenen führt und dort Mehrbelastungen entstehen könnten. Er verweist auf Modellrechnungen des Analysehauses Consentec, die die Bundesnetzagentur in ihren Orientierungspunkten aufnahm. Demnach käme es in sieben betrachteten Regionen in der Niederspannungsebene zu zusätzlichen Belastungen und in vier Regionen zu Entlastungen.
Mehrbelastung für ländliche Gebiete
Mehrkosten kämen vor allem auf ländliche Netzgebiete im Norden und Nordosten zu, während städtische Netzgebiete im Süden und Osten am stärksten profitieren würden. Der VZBV lehnt den Ansatz deshalb ab. Er setzt sich – genauso wie der Energiekonzern EnBW – für bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte ein.
Die Bundesnetzagentur hält Mehrbelastungen in ländlichen Regionen dagegen für vertretbar. Dies seien nämlich gleichzeitig Gebiete, die vom Mechanismus des Erneuerbare-Energien-Mehrkostenausgleichs besonders stark profitieren würden. Seit 2025 werden Regionen, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien besondere Kostenbelastungen tragen, entlastet. Die Kosten, die durch die Entlastung dieser Regionen entstehen, werden bundesweit umverteilt.
BDEW: Fristen noch nicht praxistauglich
Der Energieverband BDEW stört sich an den Fristen, die Netzbetreiber für die Datenübermittlung einhalten müssen. Bis Ende September müssen Verteilnetzbetreiber ihre Daten an die Bundesnetzagentur senden. Netzbetreiber der untersten Ebene müssen ihre Werte vorgelagerten Netzbetreibern bereits bis Ende Juni übermitteln. Der BDEW hält dies noch nicht für praxistauglich und fordert, die Fristen auszuweiten.
Der Stadtwerkeverband VKU sieht an mehreren Stellen Klärungsbedarf. Für Netzbetreiber auf derselben Spannungsebene mit wechselnden Energieflussrichtungen oder schaltbaren Koppelpunkten gebe es keine ausdrücklichen Regeln, warnt er. "Zur Vermeidung von Auslegungs- und Abrechnungsstreitigkeiten sollte der Festlegungsentwurf daher klarstellen, nach welchen Kriterien ein Netzbetreiber in solchen Konstellationen als vorgelagert gilt."
Unklarheiten bei vermaschten Strukturen
Problematisch könnte die Kostenwälzung auch in vermaschten Netzstrukturen werden. Bei vermaschten Strukturen sind zwei Netzbetreiber auf mehreren Spannungsebenen so miteinander verbunden, dass sie sich sowohl als vorgelagerter als auch als nachgelagerter Netzbetreiber gegenüberstehen.
In solchen vermaschten Strukturen könne eine pauschale Gesamtmeldung an einen einzigen vorgelagerten Netzbetreiber die tatsächlichen Wälzungsbeziehungen nicht sachgerecht abbilden, warnt der Verband. "Eine solche Gesamtmeldung birgt das Risiko, dass Letztverbrauchsmengen unvollständig, doppelt oder an den falschen Netzbetreiber gemeldet werden. Zudem können Kostenbestandteile mehrfach oder inkonsistent in die Wälzung einfließen."
Grundsätzlich vermisst der VKU eine belastbare Analyse, wie sich die Kostenwälzung auf einzelne Verteilnetze auswirken würde. "Insbesondere für Verteilnetzbetreiber mit hoher dezentraler Einspeisung und rückläufigen Absatzmengen bestehen erhebliche Unsicherheiten", schreibt er. Deshalb fordert er, für besonders starke Belastungsverschiebungen eine Übergangsregelung vorzusehen.
