Eines steht fest: Die Bundesnetzagentur wird durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes an Macht gewinnen.

Eines steht fest: Die Bundesnetzagentur wird durch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes an Macht gewinnen.

Bild: © Tobias Arhelger/AdobeStock

Die Ampel-Fraktionen im Bundestag streben die Einrichtung einer großen Beschlusskammer bei der Bundesnetzagentur an. Dies geht aus einem Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hervor.

Die neue Kammer soll Bedingungen und Methoden für den Netzzugang  bundesweit einheitlich festlegen. Außerdem soll sie Bedingungen und Methoden für die Ermittlung von Netzentgelten fixieren.

Besetzung des neuen Gremiums

Die Beschlusskammer soll aus dem Präsidium der Bundesnetzagentur sowie den sachlich zuständigen Vorsitzenden und Abteilungsleitungen der Bundesnetzagentur bestehen. Sie soll jeweils in der Besetzung mit dem Präsidenten oder seiner Vertretung als Vorsitzenden sowie fünf Beisitzern entscheiden.

Die Ampel-Vertreter wollen der Bundesnetzagentur mit der Einrichtung des neuen Gremiums die Möglichkeit geben, die Neugestaltung ihrer Festlegungskompetenzen auch auf organistorischer Ebene angemessen abzubilden. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021. Die Richter hatten entschieden, dass die Regulierungsbehörde bei Netzfragen unabhängiger von politischem Einfluss werden müsse.

Verbesserungen bei Elektrolyseuren

Verbesserungen enthält der Ampel-Änderungsantrag für Unternehmen, die etwa im Rahmen EU-geförderter Projekte in Elektrolyseure investiert haben. Dazu zählen die Oldenburger EWE und die Hamburger Energiewerke.

Ihre Elektrolyseure sollen auch dann noch von Netzentgelten befreit sein, wenn sie bis Anfang August 2029 in Betrieb gehen. Bislang liegt der Stichtag bei August 2026. Die Vorhaben hatten sich zuletzt verzögert, weil die EU-Wettbewerbskommission bei Förderbewilligungen säumig war. (Die ZfK berichtete.)

Weiterer Ablauf

Umstritten ist, ob der Bundestag für die Neuregelung überhaupt die rechtliche Befugnis hat. Die Bundesregierung verwies noch im Sommer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Netzregulierung Sache der Regulierungsbehörde, sprich der Bundesnetzagentur, sei, und diese "keiner Einflussnahme unterlegen sein darf".

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll Anfang November vom Energieausschuss final behandelt und spätestens am 10. November vom Bundestag verabschiedet werden. (aba)

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