Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Bild: © ed_danilow/stock.adobe.com

Der Rauch vom letzten Konflikt hat sich noch nicht verzogen, da knallt es schon wieder: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erhebliche Zweifel, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) beim Gas sachgerecht festgelegt hat. Daher hat das OLG die Festlegung der BNetzA aufgehoben. Vor allem kritisierte das Gericht die starke Volatilität sowie Mängel bei der Begründung der Festlegung. Vor zwei Tagen erst hat der Bundesgerichtshof sich beim Thema Eigenkapitalverzinsung auf die Seite der Regulierungsbehörde geschlagen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt jedenfalls die Entscheidung des OLG. Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche weist darauf hin, dass die Verteilnetzbetreiber „auf die zahlreichen methodischen Mängel und Berechnungsfehler schon seit langem hingewiesen haben. Unserer Auffassung nach waren die von der BNetzA berechneten Kostensenkungsvorgaben genau deshalb zu hoch. Das hätte dazu führen können, dass die Investitionsbereitschaft von Verteilnetzbetreibern zurückgeht. Dabei brauchen wir für die Energiewende eine leistungsfähige Gasinfrastruktur.“

Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber hat der Xgen nach zwei Regulierungsperioden ohnehin seine Berechtigung verloren. Er wurde eingeführt, um den Abbau vermuteter „Monopolrenten“ zu beschleunigen. Diese sind laut VKU nach zwei Regulierungsperioden mit drastischen Erlöskürzungen ohnehin nicht mehr existent. (wa)

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