Kommunale Unternehmen spielen gerade beim lokalen Glasfaserausbau ihre Vorteile wie Kundennähe und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten aus, schreibt Gastautor Bernd Sörries.

Kommunale Unternehmen spielen gerade beim lokalen Glasfaserausbau ihre Vorteile wie Kundennähe und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten aus, schreibt Gastautor Bernd Sörries.

Bild: © Shutterstock

Das im Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) enthält neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen (Redispatch). Sie müssen von den Netzbetreibern zum 1. Oktober. 2021 umgesetzt sein. Galt das Redispatch bisher nur für konventionelle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt, so sind künftig auch Speicher und Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung mit mehr als 100 Kilowatt erfasst.

Die neuen Regelungen zur Vermeidung von Netzengpässen beruhen stark auf Plandaten, Fahrplänen und Prognosen und weisen den Verteilnetzbetreibern (VNB), Anlagenbetreibern und Direktvermarktern eine ganze Reihe von neuen Aufgaben zu. Dies verdeutlichten Stephanie Risch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Michael Koch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). So haben Anlagenbetreiber die Marktrollen als „Betreiber technische Ressource“ (BTR) und Einsatzverantwortlicher (EIV) inne, welche sie jedoch Dritten übertragen können. Zudem müssen sie gegebenfalls technische Anlagen austauschen oder umrüsten.

Umfangreiche neue Aufgaben für Verteilnetzbetreiber

VNB in Netzgebieten ohne eigene Engpässe müssen beispielsweise ihre Stammdaten anreichern und Änderungen verwalten So müssen EIV-Datenmeldungen mit IDs versehen werden, Blianzkreiszuordnung und Regelzone müssen elektronisch erfasst werden. Des weiteren müssen Einsatzplanungsdaten für Steuerbare Ressourcen (SR) im Prognosemodell erstellt werden, so die Erstellung von Einspeisezeitreihen unter Berücksichtigung der Nichtbeanspruchbarkeiten oder die Angabe des Redispatch (RD)-Vermögens.

Verteilnetzbetreiber müssen fernen Echtzeitdaten aufnehmen und übermitteln, Abrufe von SR im Duldungsfall durchführen bzw. steuern, laut dem Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) die Wirksamkeit der SR bezogen auf den Netzverknüpfungspunkt mitteilen und die RD-Einsätze abrechnen (Spitzenabrechnung oder Pauschal-Abrechnung), so Risch.

Notwendigkeit umfassender IT-Lösungen

Laut Koch liegen die zentralen Herausforderungen für VNB bei der Umsetzung des neuen Redispatch 2.0 bei der Integration in eine komplexe bestehende Prozesslandschaft, der Notwendigkeit umfassender IT-Lösungen und dem Aufbau völlig neuer Kompetenzen in Unternehmen.

Zwar gibt wurde bereits im Frühjahr 2021 in einem Einführungsszenario schrittweise die Umsetzung des Redispatch 2.0 gestartet bzw. erprobt, eine Plattform Connect + wurde aufgebaut, es gibt diverse verbändeübergreifende Anwendungshilfen und die Bundesnetzagentur konkretisierte in einem Festlegungsverfahren wichtige Vorgaben, doch die Herausforderungen bleiben sportlich wie das Fachgespräch zeigte.

Engpässe bei der Auslieferung und Programmierung von Software

Eine Hürde ist unter anderem die Verzögerung bei der Auslieferung und der Programmierung der notwendigen Softwarte und die Lage bei der Verfügbarkeit und Kapazität von Dienstleistern ist schwierig, so Koch. (hcn)

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