Die Bundesnetzagentur ist der große Regulierer auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt. Dabei trifft sie so viele Entscheidungen, dass man leicht den Überblick verliert. Dieser Ticker ist ein Versuch, die wichtigsten Entscheidungen zu erfassen und knapp einzuordnen. Er ist am 19. September 2025 gestartet und soll schrittweise ausgebaut werden.
Sie haben Informationen oder Anmerkungen, die Sie teilen möchten? Dann wenden Sie sich gern an unsere Autoren Lucas Maier und Andreas Baumer.
25. Februar 2026
Die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag könnte der strauchelnden Wasserstoffwirtschaft im sogenannten Agnes-Prozess den Rücken stärken. Sie will voraussichtlich diesen Donnerstag einen Entschließungsantrag mit einer an die Bundesnetzagentur gerichteten Bitte verabschieden. Der Antrag passierte am Mittwoch zusammen mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz den Energieausschuss.
Demnach wird der Bundesnetzagentur nahegelegt zu prüfen, in welchem Umfang eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig möglich sein könnte. Explizit wird dabei die bestehende Netzentgeltbefreiung genannt.
Elektrolyseure müssen nach aktueller Gesetzesfassung die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme keine Stromnetzentgelte bezahlen. Auch von Einspeiseentgelten ins Gasnetz sind sie befreit.
Infolge eines Urteils des EU-Gerichtshofs ist nicht mehr der Bundestag für Netzentgelte zuständig, sondern die Bundesnetzagentur. Die Bonner Behörde diskutiert zurzeit mit der Branche eine Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik, die unter dem Schlagwort Agnes läuft. Grundsätzlich will sie von Speichern, darunter auch Elektrolyseuren, Netzentgelte erheben, um Anreize für ein netzdienliches Verhalten zu schaffen.
20. Februar 2026
Gas-Effizienzvergleich: Schwellenwert verschiebt sich
Das Feld der Gasverteilnetzbetreiber, die zur Teilnahme am Effizienzvergleich verpflichtet sind, hat sich noch einmal geändert. Bei zwei Netzbetreibern hätten sich Datenänderungen ergeben, teilte die Bundesnetzagentur mit. Eine Änderung habe einen Einfluss auf den Schwellenwert gehabt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Netzbetreiber die Möglichkeit hat, das vereinfachte Verfahren zu wählen oder nicht.
Laut neuer Tabelle muss die Bocholter Energie- und Wasserversorgung wieder verpflichtend am Effizienzvergleich teilnehmen. Die bereinigte Erlösobergrenze des nordrhein-westfälischen Unternehmens liegt nämlich doch spürbar über dem Schwellenwert. Die Bocholter waren auch in der Vergangenheit Pflichtteilnehmer.
Weiterhin müssen insgesamt 195 Unternehmen am kommenden Gas-Effizienzvergleich teilnehmen. Die Liste endet nun bei den Stadtwerken Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz). Ihnen wurde 2025 eine bereinigte Erlösobergrenze von rund 5,9 Millionen Euro zugewiesen.
Demgegenüber haben nun die Stadtwerke Bad Homburg vor der Höhe (Hessen) wieder die Option, das vereinfachte Verfahren zu wählen. Bis Ende März müssen sie sich, wie alle anderen kleineren Gasverteilnetzbetreiber, entscheiden, ob sie das vereinfachte Verfahren bevorzugen.
19. Februar 2026
Bundesnetzagentur plant Pilotprojekte für Industrienetzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat ein Konzept zur Durchführung von Pilotprojekten für Industrienetzentgelte veröffentlicht. Ein erster Austausch dazu fand am Donnerstag zwischen teilnehmenden Unternehmen, Bundesnetzagentur, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) statt, wie die Behörde mitteilte.
Ziel der Reform soll es sein, für Industrieunternehmen stärkere Anreize für flexibleres Lastverhalten zu setzen. Konkret sollen die Modelle "Spotmarktorientierte Flexibilität" und "Netzdienliche Flexibilisierung" getestet werden. Das Vorhaben ist Teil des sogenannten Agnes-Prozesses. Agnes steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik im Strombereich, die ab 2029 gelten soll. Das Konzeptpapier der Bundesnetzagentur finden Sie hier. Mehr zum Kontext erfahren Sie hier.
23. Januar 2026
Bundesnetzagentur leitet Gasnetzentgelt-Reform ein
Die Bundesnetzagentur will die allgemeine Systematik der Gasnetzentgelte reformieren. Das Vorhaben läuft unter dem Schlagwort Sygne. Wie aus einer Mitteilung der Regulierungsbehörde hervorgeht, wurde das Verfahren dazu am 16. Dezember 2025 eingeleitet. Weitere Details sind bislang noch nicht bekannt.
Sygne soll die bisher geltende Gasnetzentgeltverordnung ersetzen. Der Europäische Gerichtshof hatte der Bundesnetzagentur durch ein weitreichendes Urteil deutlich mehr Kompetenzen in der Netzregulierung eingeräumt. In der Folge wurde bereits die Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich überarbeitet. Das sogenannte Nest-Paket ist mit einer Ausnahme geschnürt.
Die Reform der Netzentgeltsystematik ist im Strombereich ebenfalls bereits vorangeschritten. Unter dem Schlagwort Agnes werden grundlegende Neuerungen wie Einspeiseentgelte sowie Kapazitätspreise diskutiert. Aktuell laufen dazu Expertenaustausche.
20. Januar 2026
Nest-Paket: Mehr Details zu Gasnetz-Stilllegung
Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier zum Festlegungsverfahren "Brücken" veröffentlicht. Im Fokus steht der Umgang mit Rückstellungen für Stilllegungen und den unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen ab der fünften Regulierungsperiode, die 2028 startet. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Gasverteilnetzbetreiber im regulären und vereinfachten Verfahren.
Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur Kosten für entsprechende Rückstellungen als Kostenanteile festlegen kann, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Kosten für notwendige Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau sollen regulatorisch dabei nur in begrenztem Rahmen anerkannt werden. Kosten für einen nicht erforderlichen Rückbau sollen durch die Regelung nicht erfasst werden.
Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur sind hier abrufbar.
8. Januar 2026
195 Gasverteilnetzbetreiber müssen in Effizienzvergleich
Die Bundesnetzagentur hat zwei wichtige Kennzahlen für die fünfte Regulierungsperiode für Gasverteilnetze veröffentlicht. Der erste Wert entscheidet darüber, ob Netzbetreiber zukünftig verpflichtend in den Effizienzvergleich müssen oder auch das unbürokratischere vereinfachte Verfahren wählen können. Der zweite Wert zeigt, welcher pauschale Effizienzwert Netzbetreibern im vereinfachten Verfahren zugewiesen würde. Die fünfte Regulierungsperiode beginnt im Gasbereich 2028 und endet 2032.
Zuerst zum Schwellenwert für den verpflichtenden Effizienzvergleich. Wer im Jahr 2025 eine bereinigte Erlösobergrenze von mindestens 5,9 Millionen Euro aufwies, kann für die nächste Regulierungsperiode nicht das vereinfachte Verfahren wählen. Dies trifft auf 195 von 683 Netzbetreibern zu, also auf knapp 30 Prozent. Zusammen decken sie etwas mehr als 84 Prozent des Marktes ab. Bezugsgröße ist hier die Summe aller bereinigten Erlösobergrenzen.
Der pauschale Effizienzwert für das vereinfachte Verfahren liegt für die fünfte Regulierungsperiode bei gut 95 Prozent (exakt sind es 95,19 Prozent). Das ist im Vergleich zu den bisherigen Regulierungsperioden der höchste Wert. Der pauschale Effizienzwert für die laufende Regulierungsperiode beträgt 92,55 Prozent.
Die beiden letzten Netzbetreiber, die verpflichtend in den Effizienzvergleich müssen, sind die Stadtwerke Bad Homburg von der Höhe (Hessen) sowie die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz). Knapp oberhalb der Schwelle befinden sich die Stadtwerke Achim (Niedersachsen) und die Stadtwerke Speyer (Rheinland-Pfalz). Sie können das vereinfachte Verfahren wählen.
Der – gemessen an der bereinigten Erlösobergrenze – größte Gasverteilnetzbetreiber ist die Eon-Netztochter Westnetz (403 Millionen Euro). Der demnach kleinste Netzbetreiber ist die niedersächsische Getec Net (45.000 Euro).
5. Januar 2026
BNetzA-Zentralabteilung bekommt neuen Leiter
Das neue Jahr startet bei der Bundesnetzagentur mit der Bekanntgabe einer personellen Neuerung. Thomas Sigulla wird bis Ende Februar seinen Posten als Leiter der Zentralabteilung der Behörde räumen, wie die Bundesnetzagentur der ZfK mitteilte. Grund für das Ausscheiden Sigullas ist der Beginn seines altersbedingten Ruhestands.
An seine Stelle wird Christian Schütte treten, der bisher die Beschlusskammer 9 (BK) leitete. Diesen Posten bekleidet Schütte bereits seit November 2019. Die BK 9 setzt sich mit der Genehmigung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff auseinander. Die Zentralabteilung ist hingegen mit administrativeren Aufgaben wie dem Liegenschaftsmanagement betraut. Bisher ist die Nachfolge für Schütte an der Spitze des BK 9 noch nicht geklärt. Eine Nachbesetzung soll jedoch zeitnah erfolgen, wie es von einem Behördensprecher heißt.



