Die Visualisierung zeigt den aktuellen Planungsstand für das LNG-Import- und Distributionsterminal in Brunsbüttel. Geplant sind unter anderem zwei LNG-Tanks (links) und zwei Anlegemöglichkeiten für Schiffe (rechts).

Die Visualisierung zeigt den aktuellen Planungsstand für das LNG-Import- und Distributionsterminal in Brunsbüttel. Geplant sind unter anderem zwei LNG-Tanks (links) und zwei Anlegemöglichkeiten für Schiffe (rechts).

Visualisierung: © German LNG Terminal GmbH

Um verflüssigtes Erdgas (LNG) von den geplanten Terminals in Deutschland ins Erdgasnetz einzuspeisen, braucht es Anbindungsleitungen. Deren Bau soll finanziell attraktiver werden, indem die Abschreibungsdauern verkürzt werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Entwurf für eine Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („Kanu“) zur Konsultation freigegeben.

Die geplante Festlegung sieht vor, dass Netzbetreiber Anschlussleitungen für LNG-Anlagen deutlich schneller als bisher abschreiben und über die Netzentgelte wieder verdienen können. Dies soll Investitionsunsicherheiten beseitigen und Anreize zur Erhöhung der Versorgungssicherheit schaffen, hofft die BNetzA.

Abschreibung bis 2045

Ein weiterer Inhalt des Festlegungsentwurfs ist die Möglichkeit, die kalkulatorischen Nutzungsdauern der Erdgasnetzinfrastruktur an die Klimaschutzziele der Bundesregierung anzupassen. Netzbetreiber können die Nutzungsdauern für Neuinvestitionen ab 2023 so wählen, dass sie bis zum Jahr 2045 vollständig abgeschrieben und über die Netzentgelte refinanziert werden.

Grund dafür ist die Änderung des Klimaschutzgesetzes im vergangenen Jahr. Darin wurde als Ziel die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 verankert – was einem Ausstieg aus der Erdgasnutzung gleichkäme. Schon bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Die Verkürzung der Abschreibungsdauern ist aber nur eine Option. Auch eine Abschreibung über diesen Zeitpunkt hinaus, etwa für den Transport von Wasserstoff, soll weiterhin möglich bleiben.

„Lediglich eine politische Zielvorstellung“

Die Bundesnetzagentur ist sich eigenen Angaben zufolge bewusst, dass sich ein präziser tatsächlicher Ausstiegszeitpunkt aus dem Erdgas nicht bestimmen lässt – zumal es sich „lediglich um eine politische Zielvorstellung und nicht um eine für einzelne Unternehmen verbindliche Vorgabe handelt“. Dennoch sei die Festlegung auf das Jahr 2045 unumgänglich, um heute beginnende Abschreibungszeiträume daran auszurichten.

Marktteilnehmer können den Festlegungsentwurf bis zum 26. August kommentieren. (wa)

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