Dieser Fall gibt einen Einblick, wie sehr Speicher- und Netzbetreiber um begehrte Netzanschlüsse ringen. Er endete vorerst mit einem Beschluss der Bundesnetzagentur – zugunsten des Netzbetreibers. Die Entscheidung stammt vom 4. Mai, wurde aber erst in dieser Woche auf der Website der Behörde veröffentlicht.
Die Geschichte beginnt mit dem Unternehmen BESS Germany 1, das 2023 gegründet wurde, ein Stammkapital von 25.000 Euro aufweist und seinen Sitz in Monheim am Rhein hat, wo die Gewerbesteuer vergleichsweise niedrig ist. Nach Darstellung der Bundesnetzagentur reichte das Unternehmen im Januar 2025 beim ostdeutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz einen Anschlussantrag für ein Speichervorhaben ein.
Großspeicher-Boom bei Übertragungsnetzen
Geplant war ein sogenannter Graustromspeicher. Gemeint ist eine Anlage, die nicht direkt mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage verbunden ist, sondern Strom aus dem Netz zwischenspeichert.
50Hertz teilte dem Unternehmen Ende Januar 2025, dass die Kapazitäten wegen der hohen Zahl an Anfragen an allen Netzstandorten überbucht seien. Bis zur Umstellung auf ein neues Verfahren werde es keine neuen Anschlussbegehren beantworten.
Tatsächlich war die Zahl der Anschlussbegehren zu diesem Zeitpunkt rasant gestiegen. Ende 2024 lagen den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern nach Angaben der Bundesnetzagentur bereits rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 226 Gigawatt (GW) vor.
Windhundprinzip und Kraftnav
BESS Germany 1 hielt an seinem Vorhaben fest. Das Unternehmen berief sich auf die sogenannte Kraftwerks-Netzanschlussverordnung, kurz Kraftnav. Batteriespeicher müssten demnach genauso wie klassische Erzeugungsanlagen nach dem Windhundprinzip behandelt werden. Heißt: Wer zuerst kommt, bekommt zuerst den Netzanschluss.
50Hertz blieb bei seiner Position. Wegen bereits zeitlich früher eingegangener Anschlussfragen sei das neue Vorhaben "in absehbarer Zeit nicht zu realisieren", schrieb der Netzbetreiber. Daraufhin wandte sich BESS Germany 1 an die Bundesnetzagentur.
Danach ist viel passiert. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte klar, dass Großbatteriespeicher in der Kraftnav nicht unter das Windhundprinzip fallen. "Ohne die Klarstellung wären die ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipierten Verfahrensregelungen auf eine signifikant höhere Zahl von Speicheranlagen anzuwenden", argumentierte das Ministerium.
Speicherbetreiber will Missbrauchsverfahren
Zudem führten die Übertragungsnetzbetreiber im April 2026 ein Reifegradverfahren ein, das das Windhundprinzip ablöste. Seitdem spielen Kriterien wie Flächensicherung, Genehmigungsstand sowie Netz- und Systemnutzen eine größere Rolle.
BESS Germany 1 verzichtete im März 2026 darauf, 50Hertz zum Anschluss nach den Regeln der alten Kraftnav zu verpflichten. Das Unternehmen wollte das Verhalten des Übertragungsnetzbetreibers aber weiterhin überprüfen lassen. Konkret forderte es von der Bundesnetzagentur, ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen 50Hertz durchzuführen.
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Klarstellung zu Kraftnav
Die Regulierungsbehörde lehnte dies als "unbegründet" ab. Der Verweis auf die Kraftnav greift aus ihrer Sicht nicht. Das Kraftnav-Windhundprinzip habe sich nach dem Willen des Verordnungsgebers "zu keinem Zeitpunkt" auf Großbatteriespeicher erstreckt. Heißt: Auch schon vor der Kraftnav-Überarbeitung konnten sich Speicher nicht darauf berufen.
Grundsätzlich seien Netzbetreiber verpflichtet, auch Speicher "zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen" an ihr Netz anzuschließen, schrieb die Bundesnetzagentur. Wenn dies nachweislich nicht möglich sei, seien Netzbetreiber in Ausnahmefällen aber auch berechtigt, einen Netzanschluss zu verweigern. Dieser Ausnahmefall lag aus Sicht der Regulierungsbehörde vor. 50Hertz habe "hinreichend geprüft und dargelegt", dass der begehrte Netzanschluss für das Speicherprojekt derzeit nicht möglich sei.



