Die Anträge für Netzanschlüsse türmen sich.

Die Anträge für Netzanschlüsse türmen sich.

Bild: © Volker Werner/AdobeStock

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wollen das wachsende Anschlussproblem mit neuen Regeln eindämmen. Lösen werden sie es dadurch allerdings nicht, räumen sie schon jetzt ein. Auch adressiert ihr Konzept nur die Höchstspannungsebene, nicht das Verteilnetz. Im Dezember kündigte die Bundesregierung an, das Verfahren insgesamt verbessern zu wollen.

"Wir werden überrannt"

Die Zahl der Anschlussbegehren beispielsweise für Batteriespeicher ist zuletzt stark gestiegen. So sehr, dass die meisten dieser Anträge zunächst nicht bewilligt werden. "Wir werden überrannt mit Anschlussanfragen", erklärte etwa Bernd Böddeling, Chef der Eon-Tochter Westenergie, vor kurzem.

Viele davon sind zudem Geisteranträge für Anlagen, die spät oder – oftmals – nie gebaut werden. Vor allem beantragte Netzanschlüsse für sogenannte Phantomspeicher wurden in diesem Zusammenhang zum Problem. Allein beim ÜNB Amprion machte ihr Anteil nach eigenen Angaben rund 65 Prozent aus.

Dezentralität und Digitalisierung

Ein Grund dafür liegt auf der Hand, denn durch die Energiewende gibt es immer mehr dezentrale Anlagen und die Digitalisierung treibt den Bedarf an Rechenzentren. Ein anderer sind die Regeln selbst, wonach bislang Schnelligkeit bei der Antragsstellung belohnt wird (Windhundprinzip).

Dazu kommt, dass diese ursprünglich für eine relativ kleine Zahl von Großkraftwerken konzipiert worden seien, wie das Bundeswirtschaftsministerium noch im Dezember schrieb.

Als Folge werden Netzanschlüsse oft vorsorglich beantragt, zum Beispiel für eine Großbatterie an einem neuen Windpark. Aber in einigen Fällen nicht realisiert, etwa weil sich Pläne ändern oder das Kapital nicht ausreicht. Auf die lauter werdenden Rufe nach neuen Regeln reagierte die Politik schließlich und kündigte eine Verordnungsänderung an.

"Reifegradverfahren" kommt zum 1. April

Die ÜNB führen zum 1. April dieses Jahres nun ein neues Verfahren ein. Das bisherige Windhundprinzip im Höchstspannungsnetz soll abgelöst werden. Anstelle dessen trete dann das "Reifegradverfahren", teilten die ÜNB jetzt mit.

Anträge für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher "werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet".

Dazu gehören demnach Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes.

Das solle sicherstellen, "dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können". Außerdem sollen Anträge nicht mehr einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet werden.

Das Reifegradverfahren kann verhindern, dass dringend benötige Netzanschlüsse durch Projekte blockiert werden, die nur auf dem Papier oder in Gedanken existieren.

Stefan Kapferer, Chef des ÜNB 50 Hertz, sieht darin einen großen Fortschritt. "Das Reifegradverfahren kann verhindern, dass dringend benötige Netzanschlüsse durch Projekte blockiert werden, die nur auf dem Papier oder in Gedanken existieren", schrieb er auf Linkedin.

Nachfrage wird Angebot weiter übersteigen

Er und die anderen ÜNB gehen jedoch davon aus, dass die Nachfrage nach Netzanschlüssen das Angebot unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen werde. Sie fordern deshalb unter anderem, dass die Politik in Zukunft "gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren".

Großbatteriespeicher sind wichtig. Aber sie müssen sich in das Gesamtsystem einfügen wie ein einzelnes Instrument im Orchester.

Kapferer plädiert außerdem dafür, dass mehrere Anschlussnehmer einen Netzanschluss nutzen könnten. Das "wäre technisch sinnvoller und effizienter". Der 50-Hertz-Chef betont: "Großbatteriespeicher sind wichtig. Aber sie müssen sich in das Gesamtsystem einfügen wie ein einzelnes Instrument im Orchester."

Darüber hinaus fordern die vier ÜNB, dass die Bundesnetzagentur das neue Verfahren noch europarechtlich bestätigen lasse. "Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen 'Reifegradverfahrens' zu konkretisieren."

Ihr 55-seitiges Konzept stellen die ÜNB online als PDF zur Verfügung.

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