Böse Überraschungen ob hoher Stromrechnungen wird es in Zukunft weniger geben, da digitale Kontrolle Fehler sehr schnell aufdeckt.

Böse Überraschungen ob hoher Stromrechnungen wird es in Zukunft weniger geben, da digitale Kontrolle Fehler sehr schnell aufdeckt.

Bild: © Petra Bork/pixelio.de

Haushaltskunden zahlen in der Grundversorgung seit längerem konstant 2 Ct/kWh mehr für Strom und ein Ct/kWh mehr für Gas als bei Drittanbietern. Die Angaben beziehen sich auf die durch den Versorger beeinflussbaren Kostenbestandteile. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung schlägt deshalb vor, den Grundversorger künftig über eine Ausschreibung zu ermitteln. Zum Zuge käme dann dasjenige Unternehmen, das den günstigsten Preis bietet und nicht – wie aktuell – derjenige Versorger mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Durch die Änderung könnten die Haushalte um jährlich rund 1,15 Mrd. Euro entlastet werden, wovon insbesondere einkommensschwache Haushalte profitieren würden.

Nutzen höher als bei Regulierung

"Energiearmut ist mittlerweile ein ernstes gesellschaftspolitisches Problem. Viele energiearme Verbraucher dürften aus Gründen der Bonität in Tarifen der Grundversorgung gefangen sein", heißt es im Vorwort der Studie. Deshalb werde immer wieder darüber disktuiert, inwieweit die Preisgestaltung in der Grundversorgung gerechtfertigt sei. Die Reformoption "Ausschreibung der Grundversorgung" übersteige dabei den Nutzen einer Regulierung der Grundversorgertarife deutlich.

Neben einer kostengünstigeren Versorgung könne über eine Ausschreibung beispielsweise auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Energiearmut geleistet werden. Beispielsweise indem sie die Margen der Grundversorgung in nachhaltige Effizienzinvestitionen für energiearme Verbraucher umlenkt. Zudem ließen sich über eine sinnvolle Produktdefinition hinaus Energiewendebeiträge erheben.

Option: Testweise regionale Ausschreibung

Alternativ bestünde die Möglichkeit, die Grundversorgung testweise in einzelnen Netzgebieten oder Regionen auszuschreiben. Auch könne die Ausschreibung optional gemacht werden, hierfür müssten allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingunen geschaffen werden. Die betroffenen Kommunen müssten sich dann selber entscheiden, ihre Grundversorgung auszuschreiben oder beim alten System zu verbleiben. Aus den Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunden ließen sich dann Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Systems ziehen.

"Disziplinierender Effekt"

"Allein die Existenz einer solchen Option zur Weiterentwicklung des Grundversorgungssystems hätte möglicherweise einen disziplinierenden Effekt auf strategisch denkende Grundversorger", schreiben die beiden Studienautoren Andreas Jahn vom Regulatory Assistance Project und Julius Ecke von Enervis.

VKU sieht Vorschlag kritisch

Als "sehr kritisch" bewertet hingegen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Empfehlungen der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Risiko eines Zahlungsausfalls in der Grundversorgung sei im Vergleich zu nicht verpflichteten Energieversorgern deutlich höher und bedürfe daher eines angemessenen Risikoaufschlages. Haushalte in der Grundversorgung hätten eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen und könnten jederzeit in einen günstigeren Tarif ihres bisherigen Anbieters oder zu einem anderen Lieferanten wechseln.

"Ein unangemessener hoher Aufschlag ist vor diesem Hintergrund nicht durchsetzbar", so der VKU auf ZfK-Anfrage. Das Problem der Energiearmut könne nicht durch die Grundversorger gelöst werden, unabhängig davon, nach welchen Kriterien diese letztendlich ausgewählt würden.

BDEW: "Ausschreibungen nicht zielführend"

Auch der Verband BDEW bewertet die in der Studie diskutierte Vergabe der Grundversorgung über Ausschreibungen als nicht zielführend. "Im Strom- und Gasmarkt herrscht ein intensiver Wettbewerb – auch Grundversorgungstarife stehen in Konkurrenz zu anderen Tarifen. Kein Unternehmen kann es sich deshalb leisten, einfach die Preise über Gebühr zu erhöhen, da die Kunden zu einem günstigeren Anbieter wechseln können", teilt der BDEW auf Anfrage mit. Probleme einkommensschwacher Haushalte im Zusammenhang mit steigenden Energiekosten müssten vielmehr im Rahmen der staatlichen Sozialpolitik gelöst werden.

Laut der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung sind die wichtigsten Grundversorger im Stromsektor die großen Energiekonzerne, Stadtwerke spielen mit einem Anteil von rund 18 Prozent in diesem Segment eine eher untergeordnete Rolle. Im Jahr 2016 befanden sich rund 31 Prozent des privaten Stromverbrauchs und 22 Prozent des privaten Gasverbrauchs in der Grundversorgung. Der Grundversorgerstatus wird am 1. Juli 2021 das nächste Mal überprüft. Die komplette Studie finden Sie hier. (hoe)

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