Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.

Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.

Bild: © vegefox/stock.adobe.com

Die primaholding GmbH belehrt in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht.

Der vzbv prüfe daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH. Im Vorjahr seien bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zur Unternehmensgruppe eingegangen.

„Die Primaholding-Gruppe ist seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Verbraucherzentrale befindet: Kunden können Abschläge vollständig zurückverlangen

Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen ihre Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt.

Verbraucher:innen könnten die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Sie könnten sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen.

vzbv prüft Sammelklage

Wegen der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie.

Die Zentrale bietet Kund:innen an, sich bis zum 15. September 2023 unter www.sammelklagen.de/primaholding zu melden.

Beschwerde-Dauerbrenner bei den Verbraucherzentralen

Im Jahr 2022 erfassten die Verbraucherzentralen zur primaholding mehr als 17.000 Beschwerden im Bereich Energie und Wasser.

Dies seien 29 Prozent aller Beschwerden, die zu den beiden Themenfeldern im Vorjahr eingingen. Die Gründe für die Beschwerden wären beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führe der vzbv bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie. (pfa)

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