Für die Bundesnetzagentur sollen zeitvariable Netzentgelte erst der Anfang sein. Zwar kämpfen viele Netzbetreiber noch mit Modul 3: Dabei variieren die Netzentgelte je nach Tageszeit. Sie können seit April 2025 etwa von Wärmepumpen- und Wallbox-Besitzern gewählt werden. Dennoch denkt die Behörde bereits über eine Weiterentwicklung nach.
"Vorstellbar ist, den Anwendungsbereich auf mehr Kundengruppen zu erweitern", erläuterte Vizepräsidentin Barbie Haller im ZFK-Interview. "Die Frage ist dann: Machen wir das zum Regelfall oder machen wir ein Opt-in für Netzbetreiber oder Verbraucher, die freiwillig vorangehen wollen? Vorstellbar ist zudem, dass wir ähnlich wie die Niederlande die Zeitfenster weiter ausdifferenzieren."
Was ist Modul 3?
Bei Modul 3 legen Netzbetreiber drei zeitabhängige Netzentgeltstufen fest. In Zeiten niedriger Netzauslastung zahlen Verbraucher mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen oder Speichern weniger, in Zeiten hoher Auslastung mehr. Die Netzbetreiber richten sich dabei nach Erfahrungswerten. Zeitfenster und Preise werden in der Regel einmal im Jahr festgelegt und in Preisblättern veröffentlicht. Grundlage dafür ist Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
"Steigerung von Komplexität ist Chaos"
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), warnt dagegen. "Ich würde dazu raten, eine Regulierungspause einzulegen", sagte er der ZFK. "Die Bundesnetzagentur sollte die Netzbetreiber einfach mal arbeiten lassen, anstatt permanent neue Baustellen aufzumachen."
Dadurch werde es ja nicht einfacher, sondern immer komplexer. "Und die Steigerung von Komplexität ist Chaos. Und das erleben wir nun manchmal. Das ist keine gute Entwicklung."
Zwei große Netzbetreiber verwarnt
Tatsächlich hakt es bei der verpflichtenden Einführung zeitvariabler Netzentgelte. Eine Branchenanalyse kam zu dem Ergebnis, dass nur 14 von 169 untersuchten Verteilnetzbetreibern bislang dieser Pflicht nachgekommen seien.
Bemerkenswert: Die Bundesnetzagentur drohte Ende Mai zwei Netzbetreibern mit Zwangsgeld, die wahrlich nicht zu den Kleinen der Branche zählen. Die Eon-Netztochter Syna leitet Strom an mehr als 940.000 Entnahmestellen. Bei der Teag-Tochter Thüringer Energienetze sind es mehr als 570.000 Entnahmestellen.
BNetzA-Vize: "Haben gewisses Unverständnis"
Bundesnetzagentur-Vizepräsidentin Haller wies Vorwürfe zurück, dass ihre Regulierungsbehörde bei der Einführung wesentliche Fehler begangen habe. "Besser werden kann man immer", sagte sie. Aber: "Wir haben die 14-a-Festlegung im Vorfeld intensiv konsultiert und sehr viele Gespräche geführt."
Ihre Behörde verstehe, dass es zu Beginn noch einige offene Fragen gegeben habe, sagte Haller. Daher habe sie den Netzbetreibern auch Zeit gegeben.
Inzwischen sei aber mehr als ein Jahr vergangen. "Deshalb haben wir schon ein gewisses Unverständnis dafür, wenn Netzbetreiber Modul 3 noch immer nicht eingeführt haben. Zumal wir Netzbetreiber sehen, bei denen die Prozesse seit längerem gut laufen."
VKU-Chef Liebing sieht die Bundesnetzagentur dagegen sehr wohl in der Mitverantwortung. "In der Konsultation haben wir davon abgeraten, eine solch komplexe Lösung aufzubauen", sagte er. "Wir haben gesagt: Macht ein Modul, möglichst einfach und praxistauglich, wenn nötig noch ein zweites Modul. Aber es mussten drei sein."
Wir haben davon abgeraten eine solch komplexe Lösung aufzubauen.
Die Bundesnetzagentur hätte es nicht so kompliziert machen müssen. "Jetzt aber beschwert sie sich, dass ihre komplexe Lösung nicht ausreichend umgesetzt wird. Ich habe dafür wenig Verständnis. Sie hat selbst für Komplexität gesorgt. Dann soll sie sich nicht beschweren, wenn es in der Umsetzung Probleme gibt."
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Wieder abschaffen will Liebing die Module übrigens nicht. "Nein, das Instrument ist ja notwendig, dafür haben wir auch geworben", sagte er. "Aber etwas mehr Gelassenheit an dieser Stelle täte allen gut."