Mit Preisspitzen beim Strom beschäftigt sich der Leitfaden von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

Mit Preisspitzen beim Strom beschäftigt sich der Leitfaden von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

Bild: © think4photop/stock.adobe.com

Wenn das Angebot erneuerbarer Energien hoch und damit der Börsenpreis für Strom niedrig oder gar negativ ist, lohnt sich der Einsatz konventioneller Kraftwerke in der Regel nicht. Doch ein kleiner Teil der konventionellen Erzeugung reagiert kaum auf Preissignale. Warum das so ist – das ist eine Frage, der sich die Bundesnetzagentur alle zwei Jahre in ihrem Bericht zur Mindesterzeugung widmen muss.

Selbst bei negativen Strompreisen - wenn also der Kraftwerksbetreiber für die Abnahme von Strom zahlen muss - speisen solche Anlagen in die Stromnetze ein. Ziel des Berichts ist zu erfahren, aus welchen marktlichen und netztechnischen Gründen konventionelle Erzeugung nur eingeschränkt auf Preissignale regiert. Denn sinkt dieser Anteil, steigen die Chancen, mehr erneuerbare Erzeugung ins System zu integrieren.

Ein Teil wird für Regelenergie gebraucht

Mit dem Begriff Mindesterzeugung ist die Lösung teilweise schon abgesteckt - aber eben nur teilweise. Ein Anteil der preisunelastischen konventionellen Erzeugungsleistung ist für das Funktionieren der Netze erforderlich - eben die Mindesterzeugung. Mit ihr wird etwa negative Regelleistung vorgehalten. Sie liegt zwischen vier und sieben GW, was einem Anteil zwischen einem Drittel und einen Viertel der preisunelastischen konventionellen Erzeugung entspricht.

Dieser Mindesterzeugung steht aber eine preisunelastische Erzeugungsleistung gegenüber, die nicht netztechnisch begründbar ist. Die Gründe hierfür können beispielsweise Verdienstmöglichkeiten für die Betreiber wie Wärmebelieferung und Eigenversorgung sein.

Der „konventionelle Erzeugungssockel“ schmilzt ab

Immerhin - so die Bundesnetzagentur - sei dieser „konventionelle Erzeugungssockel“ in den vergangenen Jahren spürbar zurückgegangen. Seit 2015 reduzierte er sich, insbesondere wegen der Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken, von 19 bis 24 auf nun zwischen 13 und 14 GW. „Dies deutet auf eine Entwicklung zu einer CO2-neutralen Erzeugungslandschaft hin“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Im mittlerweile dritten Bericht zur Mindesterzeugung rückt aber auch eine andere Frage in den Fokus: Es geht nicht mehr nur um die Gründe, warum Anlagen nicht auf Marktsignale reagieren. Der Bericht versucht auch einen Ausblick, welche Optionen bestehen, erneuerbare Erzeugung auch im Bereich der Systemdienstleistungen zu nutzen.

EEG-Anlagen „eher selten“ am Regelenergiemarkt

Wenn mehr Erneuerbare Energien-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnähmen und negative Regelleistung bereitstellen, könnte die konventionelle Mindesterzeugung sinken. Aktuell - so konzediert aber der Regulierer - entscheiden sich Betreiber und Direktvermarkter eher selten für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt. (wa)

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