Blauer Himmel dank grüner Energie: die EU hat einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität beschlossen.

Blauer Himmel dank grüner Energie: die EU hat einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität beschlossen.

Bild: © Gabi Schönemann/Pixelio

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des EU-Parlaments haben in der Nacht zum Mittwoch eine vorläufige Einigung über eine Verordnung und eine Richtlinie über das Design des künftigen Strommarkts erzielt. Die beiden Rechtsakte sind die letzten offenen Dossiers im "Sauberen Energie"-Paket der EU-Kommission um Präsident Jean-Claude Juncker. Die Reform ist eine seiner Prioritäten. Die Vereinbarung muss noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.

Der federführende Berichterstatter des EU-Parlaments, Arturs Krišjānis Kariņš (EVP, Lettland) sagte: "Diese Vereinbarung ist gut für das Klima und gut für die Brieftasche. Dies wird zur Umstellung auf eine sauberere Stromerzeugung beitragen und den Strommarkt über die Grenzen der EU hinaus wettbewerbsfähiger machen. Dem Parlament ist es gelungen, schwere staatliche Subventionen zu beseitigen, damit der Markt seine Aufgabe erfüllen kann, die Industrie und die Haushalte der EU mit erschwinglicher und sicherer Energie zu versorgen."

Stromrichtlinie für den Endkundenmarkt

Mit der Stromrichtlinie soll sichergestellt werden, dass der Elektrizitätsmarkt der EU "wettbewerbsfähig, verbraucherorientiert, flexibel und nicht-diskriminierend" ist. Die Vereinbarung verleiht den Verbrauchern mehr Rechte und schützt gleichzeitig gefährdete Kunden. Sie definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer.

  • Anbieterwechsel: Stromversorger müssen den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, den Anbieter innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Wochen (und bis 2026 innerhalb von 24 Stunden) zu wechseln (ohne Gebühren);
  • Smarte Zähler: Die Verbraucher erhalten das Recht auf smarte Zähler, um ihren Verbrauch zu kontrollieren, es sei denn, die Analyse in einem bestimmten Mitgliedstaat zeigt, dass die Kosten dieser Zähler die Vorteile überwiegen.
  • Preisvergleich: Verbraucher erhalten kostenlosen Zugang zu einem Online-Preisvergleichstool.
  • Dynamischer Preisvertrag: Verbraucher können sich für einen dynamischen Strompreisvertrag von Energieunternehmen mit mehr als 200.000 Kunden entscheiden.

Ein Schlüsselelement der Vereinbarung ist die Möglichkeit der Stromversorger, ihre eigenen Preise festzulegen. Dies soll Marktverzerrungen begrenzen, zu mehr Wettbewerb führen - und zu niedrigeren Einzelhandelspreisen. Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, die Preise vorübergehend zu regulieren, um energiearme oder anfällige Haushalte zu unterstützen und zu schützen. Der Bekämpfung der Energiearmut durch Sozialleistungen solle jedoch Vorrang eingeräumt werden.

EU-Mitgliedstaaten, die noch die Haushaltspreise regulieren, können dies weiterhin tun, müssen jedoch Berichte einreichen, um die Fortschritte bei der Aufhebung der Preisregulierung zu bewerten. Bis 2025 legt die Kommission dann einen Bericht über die Fortschritte der EU insgesamt vor, der möglicherweise einen Vorschlag zur Beendigung der regulierten Preise enthält. Verbraucher können künftig als aktive Kunden direkt am Markt teilnehmen, indem sie beispielsweise selbst erzeugten Strom verkaufen, an Demand-Response-Programmen teilnehmen oder Bürgergemeinschaften beitreten.  Die Elektrizitätsrichtlinie legt auch den rechtlichen Rahmen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilungsnetzen fest.

Strommarktverordnung für einen echten Binnenmarkt

Die Strommarktverordnung überarbeitet die Regeln und Grundsätze des Elektrizitätsbinnenmarktes, um sicherzustellen, dass er funktionsfähig, wettbewerbsfähig und unverzerrt ist. Ziel ist es dabei, die Dekarbonisierung des Energiesektors der EU zu unterstützen und Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Stromhandel zu beseitigen.

Die Verordnung legt die Bedingungen und Grundsätze fest, mit denen die Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einrichten können. Diese Mechanismen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Stromversorgung in Zeiten hoher Nachfrage ausreichend ist. Die EU-Vorschriften erlauben es den nationalen Behörden derzeit, konventionelle Kraftwerke für einen begrenzten Zeitraum in Bereitschaft zu halten, wenn Bedarfsspitzen vorliegen oder zeitweiliger Mangel an erneuerbaren Energien (z. B. Wind und Sonne) herrscht. Wie vom Parlament gefordert, sieht der vereinbarte Text nun zusätzlich zu nationalen Einschätzungen auch eine EU-Bewertung der Risiken einer möglichen Stromknappheit vor. So sollen unnötige Verwendungen dieser Mechanismen vermieden werden.

Kohleblöcke: Emissionsgrenze von 550 g CO2 pro kWh Strom

Kohlekraftwerke werden reglementiert: Es wird eine Emissionsgrenze von 550 g CO2 aus fossilen Brennstoffen pro kWh Strom festgelegt. Neue Kraftwerke, die mehr emittieren und nach Inkrafttreten der Verordnung mit der kommerziellen Produktion beginnen, können sich nicht mehr an Kapazitätsmechanismen beteiligen. Bestehende Kraftwerke, die mehr als 550 g CO2 pro kWh aus fossilen Brennstoffen und durchschnittlich 350 kg CO2 pro Jahr pro installierter kW emittieren, können nur noch bis zum 1. Juli 2025 an Kapazitätsmechanismen teilnehmen.

Die neuen Bestimmungen sollen der EU helfen, ihre Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig Investitionssicherheit bieten - durch eine vor dem 31. Dezember 2019 abzuschließende Grandfathering-Klausel für Kapazitätsverträge.

Koordinierungszentren regeln Übertragungsnetzbetreiber

Ein weiteres Schlüsselelement der Vereinbarung ist die Einrichtung regionaler Koordinierungszentren, die regionale Übertragungsnetzbetreiber regeln. Sie ersetzen die bestehenden regionalen Sicherheitskoordinatoren, haben jedoch zusätzliche Aufgaben in Bezug auf Systembetrieb, Marktbetrieb und Risikobereitschaft. Durch die Verordnung wird auch eine europäische Einheit von Verteilernetzbetreibern geschaffen.

Nächste Schritte

Die Abkommen zu beiden Dossiers werden jetzt von den EU-Botschaftern erörtert, die die Absprachen unterstützen müssen. Im Parlament wird der Deal dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und dem Plenum zur Genehmigung vorgelegt. Einmal verabschiedet treten die Verordnung und die Richtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt direkt. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum
31. Dezember 2020 umgesetzt werden.

VKU: Brüssel stellt Ampel für Elektromobilität auf Rot

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der Neufassung des EU-Strommarktdesigns eine "Einigung mit Licht und Schatten". "Die Stadtwerke unterstützen die Ziele des europäischen Energiebinnenmarktes. Wir begrüßen die Öffnung der Energiemärkte für neue Produkte und Akteure. Aus unserer Sicht kann die Energiewende nur mit marktwirtschaftlichen Ansätzen kosteneffizient gelingen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Auch werde die wichtige Rolle von Verteilnetzbetreibern und Stadtwerken als Ermöglicher der Energiewende vor Ort und Treiber der Sektorenkopplung anerkannt. Ein Zeichen dafür sei die Gründung einer "EU DSO Entity" als europäisches Arbeits- und Repräsentationsgremium für Verteilnetzbetreiber unabhängig von der Unternehmensgröße. Genau dafür habe sich der VKU erfolgreich eingesetzt. Damit würden die Interessen kleiner, mittelgroßer und großer Verteilnetzbetreiber gleichberechtigt auf EU-Ebenso berücksichtigt.

Absolut unverständlich sei jedoch, dass Stromverteilnetzbetreiber zukünftig grundsätzlich vom Wettbewerb für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur ausgeschlossen würden. "Damit stellt Brüssel die Ampel für den schnellen und flächendeckenden Ausbau der E-Mobilität in Deutschland auf Rot. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Für uns steht fest: Keine Gruppe von Anbietern wäre besser dazu geeignet, ein dichtes Netz von Ladesäulen über das Land zu legen, als die Verteilnetzbetreiber“, betonte die VKU-Chefin.

"Echten europäischen Strommarkt" schaffen

Elisabeth Köstinger, österreichische Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und Vorsitzende des Rates sagte, sie sei "sehr froh, dass wir mit dem Parlament eine Einigung über diese beiden Schlüssel-Rechtsakte erzielt haben". Dies bedeute – "sofern die Mitgliedstaaten dieses Ergebnis bestätigen" – "einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Vollendung der Energieunion" und für das Pariser Klima-Abkommen.

Der Kompromiss würde Hindernisse für den grenzüberschreitenden Stromhandel beseitigen und einen "echten europäischen Strommarkt" schaffen, auf dem "70 Prozent des Stroms die EU-Grenzen frei passieren können", betonte Kariņš. Dies soll die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz erleichtern und Bemühungen unterstützen, das Erneuerbaren- Ziel der EU zu erreichen. Vor allem aber werde der EU-Strommarkt wettbewerbsfähiger und verbraucherfreundlicher. (jow)

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