Das Netzpaket der EU könnte die Ära der Kundenanlagen in Deutschland beenden.

Das Netzpaket der EU könnte die Ära der Kundenanlagen in Deutschland beenden.

Bild: © Hashir/KI-generiert

Zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Kundenanlage läuft in Brüssel ein Gesetzgebungsverfahren, das über die Zukunft dezentraler Energieversorgung in Deutschland entscheidet. Im Trilog zum europäischen Netzpaket, dem sogenannten European Grids Package, verhandeln Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission.

Im Mittelpunkt stehen dabei Details in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EU). Konkret geht es darum welche Stromverteilstrukturen von der vollen Netzregulierung ausgenommen werden können. Also ob Mieterstrom, Quartiersversorgung und Industriepark-Belieferung in Deutschland eine rechtliche Grundlage behalten.

Beide Institutionen haben Vorschläge gemacht. Beide reichen der Branche nicht. Und eine Einigung im laufenden Jahr ist zwar das erklärte Ziel, aber alles andere als greifbar.

Das Problem: Ein Urteil kippt ein Geschäftsmodell

Die Kundenanlage, definiert im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), war jahrzehntelang das rechtliche Fundament für dezentrale Energieversorgung in Deutschland. Wer Strom innerhalb eines abgegrenzten Areals an Mieter, Gewerbe- oder Industriekunden verkaufte, galt nicht als regulierter Verteilnetzbetreiber (VNB). Die Regelung befreite Betreiber von aufwendigen Entflechtungs-, Regulierungs- und Meldepflichten und machte Mieterstrom, Contracting-Modelle und Quartierslösungen wirtschaftlich tragfähig.

Am 28. November 2024 erklärte der EuGH diese Sonderregelung für europarechtswidrig. Mitgliedstaaten dürfen den unionsrechtlichen Begriff des Verteilernetzes nicht durch nationale Ausnahmen aushebeln, urteilten die Luxemburger Richter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Linie am 13. Mai 2025: Wer Strom gegen Entgelt an Endkunden verkauft, betreibt demnach ein Verteilernetz, mit allen Regulierungspflichten. Der deutsche Gesetzgeber reagierte im November 2025 mit einer Übergangsregelung: Bestandsschutz für laufende Projekte bis 2028. Das verschiebt das Problem, löst es aber nicht.

Zwei Vorschläge, eine Bewertung: zu eng

Die EU-Kommission legte am 10. Dezember 2025 das European Grids Package vor, ein Legislativpaket zur Modernisierung der europäischen Energieinfrastruktur. Darin enthalten: eine Genehmigungsrichtlinie (Permitting Directive), die unter anderem die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie ändert. Genau hier setzen Rat und Parlament mit ihren Positionen an.

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 26. Juni 2026 seine allgemeine Ausrichtung. Sein Ansatz: klare Schwellenwerte. Kleine geschlossene Strukturen sollen nur dann von der Vollregulierung ausgenommen werden können, wenn mehr als 90 Prozent des Stroms an Eigentümer, Betreiber oder verbundene Unternehmen gehen und weniger als 20 Kunden versorgt werden. Für Wohnanlagen gilt eine Grenze von weniger als 100 Haushalten.

Wirtschaftsministerium stellt sich hinter Europäischen Rat

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) begrüßte den Ratsbeschluss offenkundig: Das Netzpaket reduziere Bürokratie, indem es Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffe. Also für Konstellationen in Industrie, Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft, etwa Mieterstrommodelle, bei denen sich mehrere Abnehmer an einem Standort gemeinsam mit Strom versorgen.

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) verabschiedete am 23. Juni 2026 sein Verhandlungsmandat. Der zuständige Berichterstatter, der dänische Sozialdemokrat Niels Fuglsang, wählte einen offeneren Ansatz: Netze, die auf bestimmte Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- oder Wohngebiete beschränkt sind, könnten ausgenommen werden, wenn der Strom "im Wesentlichen" intern verteilt oder nur eine "begrenzte Energiemenge" an eine "begrenzte Kundenzahl" geht.

Vollmer: Industrieparks sind die größten Verlierer

Miriam Vollmer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, fällt auf Anfrage ein klares Urteil: "Mehr Präzision als beim Parlament, aber mehr Realitätssinn als beim Rat wären gut."

Ihr Befund zum Ratsvorschlag ist eindeutig: Die Schwellenwerte seien zu gering. Ein kleiner Chemiepark mit fünf oder sechs Betrieben vor Ort müsste das volle Programm der Regulierung einhalten.

"Die 90-Prozent-Grenze sollte man auf die Verbundenheit der Letztverbraucher verzichten, und statt auf die Kundenanzahl sollte auf die Megawattstunden abgestellt werden, die sind für die Auswirkungen auf die Netzentgelte viel wichtiger", sagt Vollmer.

Den Parlamentsvorschlag hält sie für kaum besser, zumindest in der Frage der Rechtssicherheit. Die Formulierung "begrenzte Energiemenge" sei schlicht nicht handhabbar. Auf die Frage wie das europarechtliche auszulegen sei, sagte sie: "Ich habe keine Ahnung, letztlich ist jede Energiemenge begrenzt, fragt sich halt nur wie."

Als größte Verlierer beider Entwürfe sieht Vollmer nicht Mieterstromanbieter, sondern Industrieparks: "Die sind praktisch alle zu groß, und nur ein kleiner Teil erfüllt das Kriterium von 90 Prozent verbundenen Unternehmen mit dem Betreiber. Kein gutes Signal, während man sich gleichzeitig Sorgen macht, wie es mit der Industrie hier weitergeht."

Stadtwerke zwischen Abwarten und Weiterbauen

In der kommunalen Energiewirtschaft ist die Betroffenheit unterschiedlich stark. Die Stadtwerke Lemgo (Nordrhein-Westfalen) entwickeln im Rahmen von Contracting-Lösungen Mieterstromkonzepte für ihre Kundschaft und sehen erheblichen Anpassungsbedarf. "Die Planung kombinierter Energiekonzepte auf Basis der Kundenanlagenregelung ist dann nicht mehr möglich, was die Planung und Umsetzung kombinierter Lösungsansätze mit Wärmenetz, PV-Anlagen, Mieterstrom, Batteriespeichern und Ladeinfrastruktur verhindert", sagt Georg Klene, Bereichsleiter Erzeugung und Prokurist der Stadtwerke Lemgo.

Klene weist zudem auf ein bislang wenig beachtetes Folgeproblem hin: Auch Gasleitungssysteme für CO₂-arme oder CO₂-freie Gase verlieren künftig ihre Ausnahmestellung, ein weiteres Hindernis für die Dekarbonisierung ganzer Ortschaften. Trotzdem setzt Lemgo nicht auf Stillstand: "Ein Abwarten würde die Entwicklung nur unnötig behindern."

Die Stadtwerke Bamberg sehen sich von der Kundenanlagen-Problematik weniger unmittelbar betroffen. Das Unternehmen betreibt bislang ausschließlich gebäudebezogene Mieterstrommodelle, also etwa Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ohne grundstücksübergreifende Verteilstrukturen.

Diese Projekte bedürfen nach aktuellem Stand keiner Neubewertung, wie eine Unternehmenssprecherin auf ZFK-Anfrage mitteilte. Dennoch mahnt das Unternehmen: "Für viele kleinere Quartiersprojekte wäre ein solch bürokratischer Rahmen wirtschaftlich kaum darstellbar." Neue komplexe Quartierslösungen stehen in Bamberg aktuell nicht auf der Agenda.

Verbände: Spielraum entscheidend

Der Stadtwerke Verband VKU begrüßt, dass sich eine europäische Lösung abzeichnet, hält die Ratsposition aber für zu restriktiv. Eine Grenze von 100 Haushalten für Wohnanlagen schränke die Energiewende vor Ort unnötig ein, heißt es von einem Sprecher.

Der Verband bevorzugt die offenere Parlamentsposition, vor allem weil sie den Mitgliedstaaten mehr eigenen Konkretisierungsspielraum lässt. Das Trilog-Ergebnis müsse den nationalen Gesetzgebern ermöglichen, selbst festzulegen, ob weitere Präzisierungen nötig sind.

Bleibt die Rechtslage dauerhaft unklar, drohe Schlimmeres: "Zu erwarten wären eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Bundesgerichtshof das letzte Wort hätte. Dies würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen", warnt der Sprecher.

Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW teilt diese Einschätzung. Der Ratsvorschlag sei ein wichtiger Schritt, aber zu eng und wenig flexibel. Besonders für sogenannte Co-Location-Fälle, bei denen mehrere Anschlussnutzer gemeinsam Netzkapazitäten nutzen wollen.

"Sollte sich der Ratsvorschlag in dieser Form durchsetzen, würden weiterhin sehr viele Kundenanlagen als Netz einzustufen sein. Die Regelung würde weit zurückfallen hinter der Regelung, die bis zum EuGH-Urteil in Deutschland galt", sagt ein BDEW-Sprecher. Den Parlamentsvorschlag hält der Verband im Grundsatz für vorzugswürdig, fordert aber klarere Formulierungen, damit Betreiber, Netzbetreiber und Regulierungsbehörden die Regeln zügig anwenden können.

Der Trilog und seine offenen Fragen

Die Trilogverhandlungen haben im Juli begonnen. Der konkrete Verhandlungsstand bei der Kundenanlagenregelung ist bisher nicht öffentlich bekannt.

Das erklärte Ziel aller drei Institutionen ist eine Einigung noch in diesem Jahr. Die Ausgangslage ist nicht hoffnungslos: Der BDEW etwa hält ein Ergebnis, das schlechter ist als beide Einzelpositionen, für unwahrscheinlich.

Vollmer bleibt pragmatisch: Der Rat sei schon auf dem richtigen Weg, sollte aber von der engen Verbundenheit der Unternehmen auf Wertschöpfungsketten umschwenken und die Zahlen noch einmal verproben. Ihr Rat an Stadtwerke und Betreiber, die heute Kundenanlagen betreiben: "Auf jeden Fall einmal durchspielen, ob man betroffen ist und den Status verliert – und was das dann bedeutet." Die Übergangsregelung gibt bis 2028 Zeit. Doch wer auf eine schnelle europäische Lösung wartet, sollte sich nicht zu sicher sein.

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