Im Zuge der Ausgestaltung der EU-Taxonomie zeichnet sich ab, dass Erdgas und Kernkraft zukünftig als nachhaltig eingestuft werden könnten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnt vor einer solchen Einordnung. In einer Pressemitteilung fordert der Verband, sich ausschließlich auf den Ausbau der Erneuerbaren zu konzentrieren. „Atomkraft ist weder wirtschaftlich noch sicherheits- oder umweltpolitisch sinnvoll. Schon die Baukosten für Kernkaft können pro Megawatt Leistung nicht mit den immer preisgünstigeren erneuerbaren Energien mithalten. So lagen die durchschnittlichen Day-Ahead-Börsenstrompreise nach Fraunhofer ISE beispielsweise in der letzten Woche in Deutschland bei 110 Euro je Megawattstunde, in Frankreich jedoch bei 172 €/MWh“, sagt BEE-Chefin Simone Peter. Diese Differenzen würden sich perspektivisch noch verstärken, wenn Frankreich weiter auf Atomstrom setzt. Auch neue Gaskraftwerke als Übergangslösung würden die CO2- und Strompreise erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Zudem gäbe es mehr Gasimporte, so Peter weiter.
Zusätzlich sei die fatale Signalwirkung einer solchen rückwärtsgewandten Zertifizierung nicht zu unterschätzen. „Statt Bekenntnissen zu Technologien der Vergangenheit, deren unkalkulierbare Sicherheits- und Kostenrisiken bereits mehrfach schmerzlich deutlich wurden und die milliardenschwere Fehlinvestitionen auslösen, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden.“
Von der Leyen prescht voran
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat kürzlich angekündigt, dass auch Atomkraft und Erdgas in der EU-Taxonomie für klimafreundliche Investitionen berücksichtigt werden könnten. Diese Frage ist auf europäischer wie auch nationaler Ebene höchst umstritten und war daher von der EU-Kommission Anfang des Jahres vertagt worden.
Sascha Müller-Kraenner, der Chef der Deutschen Umwelthilfe, schrieb bei Twitter: "Wenn die EU-Kommission Atomenergie und Erdgas zur nachhaltigen Geldanlage deklariert, dann ist die gesamte Taxonomie für den Finanzsektor für die Tonne." Die nur noch geschäftsführende Bundesregierung dürfe dem nicht zustimmen und müsse sich mit der Ampel abstimmen. (amo)



