Hinter dieser Glasfassade verbirgt sich das Gehirn Europas: die Generaldirektion der EU-Kommission in Brüssel

Hinter dieser Glasfassade verbirgt sich das Gehirn Europas: die Generaldirektion der EU-Kommission in Brüssel

Bild: © Fluke/pixelio.de

Der Rat der Europäischen Union hat seine Zustimmung zu neuen Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie der Fortschrittskontrolle ("Governance-Verordnung") erteilt. Das Europäische Parlament hatte dem Regelungspaket schon vor einigen Wochen zugestimmt, seinem Inkrafttreten steht nun nichts mehr im Wege, heißt es aus dem Bundesumweltministerium (BMU).

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die neuen Regelungen zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und zur Fortschrittskontrolle bei Energie und Klima werden uns helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen in Deutschland und in der EU erfolgreich umzusetzen."

32 Prozent Erneuerbare über alle Bereiche bis 2030

Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liege die EU gut auf Kurs. "Das neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent", betont das Ministerium. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten deshalb den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.

Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest. Die Kommission plädierte für 30 Prozent. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent.

Energie- und Klimapläne bis 2030

Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik ("Governance-Verordnung") verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland habe mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen, heißt es seitens des Ministeriums. Auch die EU-Kommission werde verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann. Hierfür hat die Kommission am 28. November einen Vorschlag vorgelegt.

Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie lege zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei 7 Prozent liegen. Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als 7 Prozent Anteil konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von maximal 5,3 Prozent anrechnen, betont das Ministerium.

Dem Palmöl einen Riegel vorschieben

Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. "Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu werden derzeit erarbeitet", erklärt das Umweltministerium. (al)

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