Im Rahmen des EU-Pakets zur Förderung der Kreislaufwirtschaft haben die österreichische EU-Ratspräsidentschaft und das EU-Parlament einen wichtigen Kompromiss zur teilweisen Verbannung oder Reduktion von Einwegkunststoffen erzielt. In den Trilogverhandlungen zur entsprechenden EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe haben Ratsvorsitz und Parlamentsunterhändler "politisches Einvernehmen" mit der EU-Kommission erzielt, die das Paket initiiert hatte. Der Kompromiss muss noch vom Ministerrat und dem Plenum des Parlaments abgesegnet werden.
Ziel der Richtlinie ist es, kunststoffhaltige Einwegverpackungen an der Quelle – beim Verkauf und Konsum – abzuschaffen oder deutlich zu reduzieren, um so zu verhindern, dass diese Abfälle am Ende über den Wasserweg die Strände, Meere und Ozeane verschmutzen und die dortige Flora und Fauna gefährden.
Richtlinie für verschiedene Produktkategorien
Die EU-Kommission lobte den Kompromiss. Die Richtline gelte für verschiedene Produktkategorien: "Wo Alternativen leicht zugänglich und erschwinglich sind, werden Einwegprodukte aus Kunststoff vom Markt verbannt". Dazu zählen Kunststoff-Wattestäbchen, Plastikbestecke, Plastikteller, Strohhalme, Getränke-Rührer, und Luftballon-Stäbchen.
Unzulässig sollen auch sogenannte oxo-abbaubare Werkstoffe sein. Diese enthalten meist Metallionen (Kobalt, Mangan, Eisen, Zink), die durch Oxidation und Kettenabbau in Kunststoffen zerfallen. Resultat sind kaum sichtbare Kettenfragmente, welche nicht biologisch abgebaut werden, sondern durch unsere Nahrungskette wandern. Ebenfalls verboten werden Lebensmittel- und Getränke-Behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS, landläufig bekannt unter dem Handelsnamen Styropor).
Verursacherprinzip kommt stärker zum Tragen
Auch die Verwendung anderer Einwegplastikprodukte will die Richtline einschränken, allerdings auf nationaler Ebene. Für diese nicht ersetzbaren Produkte sollen neue Anforderungen für Design und Kennzeichnung gelten sowie – auf Produzentenebene - Entsorgungs- und Aufräumungs-Vorschriften eingeführt werden. Das EU-Parlament betont dabei, dass das Verursacherprinzip stärker zum Tragen kommen werde -- insbesondere für Tabak – sowie durch eine "Erweiterte Herstellerverantwortung" (EPR).
Die heutige Vereinbarung basiert auf einer umfassenden Kunststoffstrategie – der ersten ihrer Art in der Welt -, die Anfang des Jahres angenommen worden war. Sie gehört zum Kommissionspaket zur Schaffung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Die Kommission will damit Anreize setzen, um Europas Unternehmen zu Weltmarktführern bei der Herstellung und Nutzung nachhaltiger Alternativen zu positionieren.
Zwei Jahre Zeit für Umsetzung
Die heute erzielte vorläufige Vereinbarung muss jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Nach ihrer Verabschiedung wird die neue Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten müssen sie nach zwei Jahren umsetzen. (jow)



