Annahme künftig verweigert: Ein kranker Arbeitnehmer erhält vom Arzt die "Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung" auf Papier für den Arbeitgeber und muss ihn dann aus der Krankheit heraus bis spätestens am dritten Tag per Post dort einliefern. Einen papierenen Durchschlag muss er fürs Krankengeld per Post der Kasse schicken, einen anderen sollte er zu Nachweiszwecken aufheben – ein aufwändiges veraltetes Verfahren, das mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III digitalisiert werden soll.

Annahme künftig verweigert: Ein kranker Arbeitnehmer erhält vom Arzt die "Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung" auf Papier für den Arbeitgeber und muss ihn dann aus der Krankheit heraus bis spätestens am dritten Tag per Post dort einliefern. Einen papierenen Durchschlag muss er fürs Krankengeld per Post der Kasse schicken, einen anderen sollte er zu Nachweiszwecken aufheben – ein aufwändiges veraltetes Verfahren, das mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III digitalisiert werden soll.

Bild: © pix4u/stock.adobe.com

40 Prozent der Arbeitszeit in deutschen Personalabteilungen gehen für administrative Tätigkeiten drauf, weil die HR die Vorgänge rund ums Personal noch in Papierform führen, so eine Statistik von Forcont, einem Anbieter für die digitale Personalakte. Das ist Zeit, die für die Anwerbung, Bindung und Weiterqualifizierung von Mitarbeitern verloren geht. Das am 13. September im Kabinett verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III könnte nun in den Personalabteilungen zu einem Digitalisierungsschub führen, denn ein Ausschnitt ihrer Tätigkeit wird darin digitalisiert: der Krankenschein, die Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung. Arbeitgeber werden sie künftig nur noch digital abrufen können.

Und dafür werden sie womöglich auch in HR-Software investieren müssen, um überhaupt auf Krankenscheine zurückgreifen zu können – ein willkommener Anlass für die ZfK, ihren Abonnenten in den Kommunalunternehmen die erste auf ihre Verhältnisse zugeschnittene "Marktübersicht HR-Software" zu bieten. Es gibt zwar einige Anbieter mehr, zum Beispiel HR Works aus Freiburg, allerdings haben diese noch nie für kommunale Unternehmen gearbeitet. Sie kennen dann im Zweifel weder die Betriebsrats-Beteiligung noch die Tarifverträge im öffentlichen Dienst oder gar den gelebten Datenschutz in Kommunalunternehmen.

Elf Anbieter geben Auskunft  offen für Weitere

Auf die am 24. Oktober begonnene Erhebung antworteten elf Anbieter. Sie geben unter anderem Auskunft über:

  • ihr Angebotsspektrum von der digitalen Personalakte über Ein- und Ausstieg aus dem Unternehmen bis hin zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen,
  • ihre kommunalwirtschaftlichen Referenzkunden oder deren Anzahl,
  • die Software-Art: ob aus der Cloud, als örtlich installiertes Programm (on-premise) und/oder als Mobil-App,
  • ob ihre Server in Deutschland gehostet werden und
  • welches Datenschutzniveau zertifiziert ist.

Hier geht es für ZfK-Abonnenten zur ständigen "Marktübersicht HR-Software in Kommunalunternehmen". Dort wird auch beschrieben, wie sich weitere Anbieter in der Online-Version des Marktüberblicks eintragen lassen können. So traf bisher von SAP mit seiner Lösung HCM (Human Capital Management) bisher keine Antwort ein, ein anderer, erst kürzlich entdeckter Hersteller entscheidet erst noch über die Teilnahme. In der gedruckten November-Ausgabe, die am Montag erscheint, gibt es auf Seite 33 oberhalb der Marktübersicht-Tabelle weitere Informationen zum Thema Digitalisierung der HR.

Die ZfK hat für den Personalbereich im Zusammenhang mit dem Rollout intelligenter Messsysteme eine weitere Marktübersicht: über "Anbieter von Workforce-Management-Systemen". (geo)

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