Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Fürstenfeldbruck hat den gerichtlichen Vergleich mit dem entlassenen Geschäftsführer Enno W. Steffens von Anfang November widerrufen. Das berichtet der "Münchner Merkur". Aufsichtsratschef OB Erich Raff (CSU) nahm dazu bis Montag Mittag nicht Stellung. Wohl aber Steffens, und zwar nur in der ZfK.
Pikant an dem Widerruf: Fast alle Aufsichtsräte wohnten demnach seinerzeit der Verhandlung im Landgericht München II bei. Das Gremium besteht aus Stadträten, die nach dem parteipolitischen Proporz entsandt sind, sowie einem Arbeitnehmervertreter. Dasselbe Gremium widerrief später den Vergleich, dessen Zustandekommen die meisten aus ihm live als Zeugen miterlebt hatten. Es gab damals allerdings auch Unmutsbekundungen gegen die gütliche Einigung.
Steffens weist kolportierte Vorwürfe zurück
Enno W. Steffens, seit Juli 2014 Geschäftsführer, war Ende 2018 erst freigestellt worden, dann im Dezember 2018 fristlos entlassen und hinterher vorsorglich ordentlich gekündigt. OB Raff hatte zuerst "zwischenmenschliche Gründe" angeführt und danach geschwiegen. Später sickerten angebliche Kündigungsgründe durch: laut "Merkur" unerlaubtes Home Office, die Abrechnung privater Reisen und Mittagessen als Dienstreisen und Geschäftsessen, das Leasen statt des Kaufs eines Dienstwagens sowie Entscheidungen über Ausgaben gegen Aufsichtsratsbeschlüsse beim Bau der neuen Stadtwerke-Zentrale. Darüber hinaus sollen einige Aufsichtsräte eher gegen ihren Vorsitzenden ungehalten sein, weil er mit Steffens Erfolgsprämien vereinbart haben soll, ohne sie einzubeziehen.
Steffens hatte gegenüber den Medien seit seiner Freistellung geschwiegen. Jetzt weist er gegenüber der ZfK die kolportierten Vorwürfe zurück. Er zeigt sich außerdem "überrascht", dass der Aufsichtsrat den Vergleich widerrief. Seine Erfolgsboni hätten den Gremienmitgliedern seit Steffens' Klage gegen seine Abberufung und Kündigung diesen Januar bekannt sein müssen, meint er.
130.000 Euro und gegenseitiges Wohlverhalten
Auch der Vorsitzende Richter Johannes Brose hatte laut Lokalzeitung Anfang November angedeutet, dass die Vorwürfe jedenfalls für eine fristlose Entlassung zu dünn sein könnten. Bei einem weiteren Gerichtstermin würden, so der Richter weiter, am Ende voraussichtlich beide Seiten nicht gut dastehen. Auf diese Weise überzeugte er die Parteien von einem Vergleich. In dessen Rahmen sollte Steffens 130.000 Euro und ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Und beide Seiten sollten nicht übereinander herziehen. Dieser Vergleich stand unter dem Vorbehalt einer formellen Zustimmung des Aufsichtsrats. Dieser hat nun widerrufen. Das bedeutet: Der Landgerichts-Prozess läuft erst mal weiter. Und am 15. März 2020 sind in Fürstenfeldbruck wie im Rest von Bayern Kommunalwahlen. (geo)



