Von Artjom Maksimenko
Der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam, Energie und Wasser Potsdam (EWP), steht in der Kritik. Einige Medien berichten mit Verweis auf informierte Kreise bereits von seiner bevorstehenden Entlassung. Der Vorwurf lautet, Eckard Veil habe bei einer Klage des Minderheitseigentümers Edis AG nicht korrekt und ohne Absprache mit den Gremien gehandelt.
Veil bestreitet die Vorwürfe: "Mutmaßungen zu der Ausübung meiner Pflichten als Geschäftsführer der EWP GmbH und zu meiner Person weise ich entschieden zurück", hieß es auf Nachfrage. Aktuell befänden sich die Gesellschafter der EWP GmbH – SWP GmbH und Edis AG – sowie die EWP GmbH selbst in einer sachlichen Auseinandersetzung im Nachgang zur Gesellschafterversammlung vom 16. Juni 2025. Klarheit in den Sachverhalt soll die Aufsichtsratssitzung am 5. September bringen, lässt sich Veil zitieren.
Beschlüsse rund um die Kreditverträge
Damals hatte die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) Kreditverträge mit einem Bankenkonsortium unterzeichnet. Es ging um 375 Millionen Euro, entsprechend optimistisch zeigten sich die Beteiligten. Mit dem Großteil des Betrags sollte die Umsetzung der zentralen Projekte der Wärmewende bis 2030 möglich werden. Später klagte der Verteilnetzbetreiber Edis AG, der 35 Prozent an der EWP hält, gegen die einzelnen Beschlüsse.
"Die Klage war kein Selbstzweck, sondern Ausdruck unserer Verantwortung" Judith Fröhlke, Prokuristin bei Edis AG
"Die Klage war kein Selbstzweck, sondern Ausdruck unserer Verantwortung – damit die Geschäftsführung auf einer stabilen Grundlage handeln kann", begründete Judith Fröhlke, Prokuristin der Edis AG, auf Nachfrage der ZfK. Aus ihrer Sicht wurden bei den Verträgen formale und satzungsrechtliche Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt. "Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um Formalismus, sondern um die Klärung, welche Beschlüsse für die Geschäftsführung verbindlich sind", sagte sie weiter.
Kredite selbst bleiben unangetastet
Somit betrifft die Klage nur die rechtlichen Aspekte und hat keinen Einfluss auf die bestehenden Finanzierungsverträge über 375 Mio. Euro. Ziel der Edis sei es, durch eine gerichtliche Klärung Transparenz zu schaffen und die Grundlage für eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung der Wärmewende zu stärken.
Konkret bedeutet das: Edis hält – wie die Stadtwerke Potsdam als Mehrheitseigentümer – an den Zielen der Wärmewende fest. Auch die Finanzierungsverträge bleiben durch die Klage unangetastet. Es geht um satzungsrechtliche Fragen, die es zu klären gilt.
Nach Recherchen der "Märkischen Zeitung" moniert Edis, dass der Kreditbeschluss von der Gesellschafterversammlung und nicht vom Aufsichtsrat gefasst wurde. Im Aufsichtsrat könnte Edis bestimmte Entscheidungen blockieren, in der Gesellschafterversammlung reichen ihre 35 Prozent der Anteile dafür nicht aus. Dazu hat sich Edis in ihrem Statement explizit geäußert.
Aufsichtsratssitzung soll sachliche Klarheit sorgen
Eckard Veil bestätigte auf Nachfrage, dass es eine sachliche Auseinandersetzung im Nachgang zur Gesellschafterversammlung gibt. Aus verfahrenstechnischen Gründen richtete sich die Klage der Edis AG gegen die EWP GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung. Veil betont, dass die damalige EWP-Geschäftsführung "nach vorheriger ausführlicher juristischer Beratung die Klage geprüft und nach gutachterlicher Stellungnahme" alle Maßnahmen eingeleitet habe, um drohenden Schaden von der EWP abzuwenden. Laut Veil habe sich die Geschäftsführung sowohl im Rahmen ihrer Kompetenzen als ordentliche Geschäftsführung pflichtgemäß verhalten als auch im Interesse der EWP gehandelt.



