Mut zur neuen Finanzierung: Die Stadt Hannover hat ihrem Energieversorger Enercity bereits ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 Millionen Euro gewährt.

Mut zur neuen Finanzierung: Die Stadt Hannover hat ihrem Energieversorger Enercity bereits ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 Millionen Euro gewährt.

Bild: © Enercity

Die Aufgabe ist groß: Für eine moderne, klimaneutrale und bezahlbare Strom- und Wärmeversorgung müssen die rund 900 deutschen Energieversorger bis 2045 rund 647 Milliarden Euro in ihre Energieinfrastruktur investieren. Der größte Teil davon kann mit privatem Kapital gedeckt werden, etwa durch Bankkredite. Doch diese müssen mit Eigenkapital unterlegt werden – und hier klafft eine Lücke von 13 Milliarden Euro.  

Gemessen am Investitionsbedarf wirkt das überschaubar. Aber die Eigenkapitallücke müssen vor allem Unternehmen schließen, die mehrheitlich in kommunaler Hand sind. Und deren Möglichkeiten sind begrenzt.

Private Equity ist für die meisten Kommunen keine Option: Mitspracherechte und hohe Renditeerwartungen privater Investoren kollidieren mit dem öffentlichen Auftrag. Aus dem laufenden Haushalt können sie das Kapital angesichts der historischen Schieflage der Kommunalfinanzen auch nicht aufbringen. Und einer kreditfinanzierten Eigenkapitalstärkung – also zusätzlichen Krediten – steht oft eine restriktive Kommunalaufsicht entgegen. Im Ergebnis passiert vielerorts zu wenig. 

Funktionierende Instrumente gibt es bereits 

Dabei gibt es erfolgreiche Beispiele: Die Stadt Hannover hat ihrem Energieversorger 700 Millionen Euro als Konzernkredit bereitgestellt und damit Investitionen von 3,5 Milliarden Euro ermöglicht. In Halle stärkt die Kommune die Stadtwerke über ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen, um eine Eigenkapitallücke von 150 Millionen Euro zu schließen. Hessen hat einen Energiefonds aufgelegt, der Nachrangdarlehen direkt an Energieversorger vergibt. 

Was diese Beispiele verbindet: Sie lösen die drei zentralen Probleme gleichzeitig. Erstens brauchen sie kein privates Eigenkapital und die Kommune bleibt Eigentümerin. Zweitens schließen sie die Lücke, ohne den Haushalt der Kommunen und Länder zu belasten; denn aufgenommene Kredite werden als Nachrangkapital an die Energieversorger durchgereicht. Und drittens funktionieren sie rechtlich: Kommunen und Länder sind befugt, ihren Stadtwerken wirtschaftliches Eigenkapital in Form von Nachrangdarlehen zuzuführen. Die Hürden liegen im Verfahren, nicht im Grundsatz. 

Gute Geschäfte für Kommunen, günstigere Preise für Verbraucher 

Für die Kommunen rechnet sich das doppelt: Kurzfristig können sie die Finanzierungsfähigkeit der Energieversorger stärken, ohne die Haushaltsschieflage zu verstärken. Langfristig profitieren sie von steigenden Rückflüssen aus dem wachsenden Strom- und Wärmegeschäft.  

Und es gibt einen Vorteil gegenüber privatem Kapital, der oft unterbelichtet bleibt: Öffentlich finanziertes Eigenkapital verlangt keine hohen Renditen. Das wirkt sich langfristig dämpfend auf Netzentgelte aus. Gleichzeitig bleiben die Erträge in der Kommune und stärken die Daseinsvorsorge vor Ort: ÖPNV, Schwimmbäder, Wasserversorgung. Wer die Eigenkapitallücke auf diesem Weg schließt, macht die Energiewende nicht nur möglich, sondern gerechter. 

Aus Einzelfällen einen Standard machen

Hannover, Halle und Hessen zeigen, was möglich ist. Doch ob die Eigenkapitalstärkung gelingt, hängt noch zu oft von günstigen Konstellationen vor Ort ab: einer aktiven Kämmerin, einem investitionsfreundlichen Landesrecht oder einer weitsichtigen Kommunalaufsicht. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandfonds für die Energieministerkonferenz auf Norderney, die diesen Mittwoch beginnt, einen Deutschland-Standard angekündigt hat, der die Ansätze vereinheitlichen und flächendeckend verfügbar machen soll. Doch bisher fehlen konkrete Vorschläge.

Wie eine für Kommunen, Länder und Bund tragfähige Ausgestaltung aussehen kann, haben Dezernat Zukunft, Stiftung Klimaneutralität und Agora Energiewende kürzlich in einer Studie dargelegt. Angesichts der heterogenen Landschaft der Energieversorger und Kommunen sehen unsere Vorschläge Maßnahmen auf allen föderalen Ebenen vor: 

Der Bund unterstützt die Länder über Rückbürgschaften bei der Absicherung kommunaler Gesellschafterdarlehen und stellt ihnen über die staatliche Förderbank KfW Mittel für eigene Nachrangkapitalprogramme bereit. Diese Gelder können über Landesförderbanken an die Energieversorger fließen – so, wie es Hessen mit dem Energiefonds vormacht.

Einheitliche Konditionen schaffen Transparenz für Banken und verhindern aufwändige Einzelkonstruktionen. Die Länder müssen vor allem ihre Gemeindeordnungen investitionsfreundlicher gestalten und die Kommunalaufsichtspraxis modernisieren. Außerdem können sie über landeseigene Beteiligungsgesellschaften neben projektbasierter Finanzierung auch bilanzielles Eigenkapital bereitstellen – insbesondere bei hochverschuldeten Stadtwerken oder Projekten der Daseinsvorsorge mit schwierigem Risikoprofil.

Was Kommunen tun sollten

Und die Kommunen selbst? Sie sollten vorhandene Spielräume mutiger nutzen. In Hannover und Halle wird deutlich, dass der Weg über Nachrangkapital funktioniert. Wer die Investitionsplanung seines Stadtwerks kennt und den Ertrag einer Eigenkapitalstärkung durchrechnet, wird feststellen: Das sind gut eingesetzte Mittel. Kommunen, die jetzt strategisch handeln, sichern sich langfristig steigende Einnahmen und stärken die Daseinsvorsorge vor Ort. 

Die Debatte um die Finanzierung der Stadtwerke braucht also einen Perspektivwechsel. Statt komplexe Konstruktionen für Private Equity zu debattieren, sollten wir den Blick auf das lenken, was heute schon möglich ist. Zwar kann ein Private-Investor-Pool für private Energieversorger eine ergänzende Rolle spielen. Aber um die Eigenkapitallücke der vielen kommunalen Energieversorger zu schließen und sie finanziell handlungsfähig zu machen, braucht es vor allem eine Reform der Gemeindeordnung und zielgerichtete Programme auf Bundes- und Länderebene. Auf Norderney sollte der Grundstein dafür gelegt werden.


Zu den Gastautoren: Max Ostermayer ist Projektleiter für die Finanzierung der Energiewende im Deutschlandteam von Agora Energiewende. Mediha Inan arbeitet als Policy Analystin im Klimateam des Dezernats Zukunft. Und Frederik Digulla ist als Lead Advisor bei der Stiftung Klimaneutralität tätig.

Veranstaltungshinweis: Agora Energiewende, die Stiftung Klimaneutralität und das Dezernat Zukunft bieten zum Thema das kostenlose Webinar "Eigenkapital für die Energiewende" an. Die Veranstaltung findet am Montag, 1. Juni, zwischen 14 und 15.30 Uhr statt.

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