Katrin Leonhardt ist seit 2020 Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank. Zuvor war sie 20 Jahre lang in diversen Führungsfunktionen für die KfW tätig.

Katrin Leonhardt ist seit 2020 Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank. Zuvor war sie 20 Jahre lang in diversen Führungsfunktionen für die KfW tätig.

Bild: © Sächsische Aufbaubank

Bis 2045 müssen Energieversorger und Stadtwerke laut einer aktuellen PWC-Studie rund 535 Milliarden Euro in den Bereichen Strom- und Gasverteilnetze sowie Wärmeversorgung investieren, den größten Teil davon in den nächsten zehn Jahren. Die Investitionsbedarfe könnten teils um das Vier- bis Fünffache des bisherigen jährlichen Volumens ansteigen.

"Die klassische Innenfinanzierungskraft der Energieversorger und Stadtwerke wird hierfür an ihre Grenzen kommen, deshalb benötigen wir einen neuen Finanzierungsmix", sagt Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, der Förderbank des Freistaats Sachsen. Die Investitionsbedarfe würden in einem Maße steigen, dass die vorhandenen Eigenkapitalquoten der Stadtwerke nicht ausreichten, um die für die Energiewende erforderlichen Investitionen über Bankenkredite zu finanzieren. "Das Eigenkapital muss mit den Investitionsbedarfen mitwachsen", umreißt Leonhardt die Herausforderung. Ihre Botschaft: Diese Aufgabe ist herausfordernd, aber lösbar. Denn es gebe eine Vielzahl an Lösungen, um den Finanzierungsmix zu erweitern.

Mehr Offenheit bei "rentierlichen Investitionen"

Ein Ansatz, für den sich Förderbanken seit längerem starkmachen, ist ein sogenannter Weiterleitungskredit für die Kommunen. Im Rahmen der Kommunalfinanzierung könnte dieses zweckgebundene Darlehen von Förderbanken gewährt werden. Die Kommunen stellen dieses dann als Eigenkapitaleinlage oder Gesellschafterdarlehen ihren Stadtwerken für sogenannte rentierliche Investitionen zur Verfügung. Rentierlich heißt in diesem Fall, Investitionen, die zwar nicht sofort, aber mittelfristig erwartbar kalkulierbare Rückflüsse, etwa aus Einnahmen aus Wärme oder Abwasser oder Energie generieren. Dieser Weg könnte tragfähige Finanzierungen mit einem Zinssatz von rund vier Prozent ermöglichen. "Hier gibt es viele Möglichkeiten, um Laufzeit, Zinsbindung und Tilgungsstruktur der Darlehen passfähig zu gestalten", sagt Katrin Leonhardt.

Weniger Spielräume für hohe Zuschüsse oder Förderquoten

In Hannover hat die Stadt das Eigenkapital des regionalen Energieversorger Enercity erst vor einigen Monaten mit einem viel beachteten Konzernkredit im mittleren dreistelligen Millionenbereich gestärkt. Möglich wird dies durch eine Änderung im niedersächsischen Landesgesetz.

Aber auch unabhängig von dieser Forderung nach Weiterleitungskrediten für rentierliche Investitionen wollen Förderbanken ihren Beitrag zur Umsetzung der Transformationsinvestitionen der Stadtwerke leisten. Aufgrund der wachsenden vielfältigen Finanzierungsherausforderungen auf Bundes- und Länderebene würden die Haushaltsspielräume für hohe Zuschüsse und hohe Förderquoten künftig geringer ausfallen, erwartet Leonhardt. Der Fokus künftiger Förderung von Investitionen der Kommunalwirtschaft könnte deshalb auch auf Kreditprogrammen mit Zinsverbilligungen oder Tilgungszuschüssen liegen.

Vorschlag für eigene Infrastruktur-Kreditprogramme in Sachsen

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hat dazu einige Vorschläge gemacht. In Hessen, Brandenburg und Thüringen befinden sich diese bereits als Infrastrukturkreditprogramme in der Umsetzung. Auch die Sächsische Aufbaubank hat dem Freistaat Sachsen Vorschläge für ein effizientes und langfristiges Infrastrukturinvestitions-Kreditprogramm gemacht, das sich an den Initiativen aus Brandenburg und Thüringen orientiert. "Die Entscheidung über unsere Vorschläge liegt beim Freistaat Sachsen", erklärt Leonhardt. Es bleibt abzuwarten, ob Zinsverbilligungsmittel dafür im künftigen Landeshaushalt 2027/28 zur Verfügung gestellt werden.

Der aktuelle Vorschlag für ein Infrastrukturkreditprogramm in Sachsen umfasse Zinsverbilligungen um ein bis zwei Prozentpunkte. Weitere mögliche Instrumente für die Finanzierung der Investitionen für Stadtwerke sind Nachrangdarlehen, abgesichert durch öffentliche Garantien oder Bürgschaften. Außerdem ist es möglich, im Rahmen von Konsortialfinanzierungen, Schuldscheindarlehen oder Haftungsfreistellungen die Risiken mit den Banken und Sparkassen zu teilen und so die Kreditvergabespielräume der Finanzinstitute zu erhöhen.

Wir sehen aktuell noch keinen Hochlauf der Stadtwerke-Investitionen in der Fläche.

Grundsätzlich finanziere die SAB bereits heute Investitionen von Kommunen und kommunalen Unternehmen, etwa über einen kommunalen Kreditrahmen von bis zu einer Milliarde Euro, nachhaltige Kommunaldarlehen oder durch Übernahme von Risiken mittels Konsortialfinanzierungen oder Schuldscheindarlehen. "Aktuell sehen wir allerdings noch keinen Hochlauf der Investitionen in der Fläche", betont die Bankchefin. Bei den großen Stadtwerken werden große Investitionsvorhaben durchgeführt und geplant, bei den kleineren Stadtwerken spürt man noch eine gewisse Investitionszurückhaltung.

Die Finanzierungsherausforderung durch die Energiewende vor Ort wird laut Leonhardt so groß, dass sich alle relevanten Akteure im Bereich der Investitionsfinanzierung bewegen und gemeinsam Lösungen finden müssten. Dazu gehören die Kommunen, die Kommunalaufsicht, die Stadtwerke, die Banken und Förderbanken.

So gebe es in den Gemeindeordnungen der Länder unterschiedliche Auffassungen, unter welchen Voraussetzungen Kommunen Investitionen mit Krediten finanzieren können. Hier wünscht sie sich insbesondere mehr Klarheit beim Thema rentierliche Investitionen. "Es geht mir nicht darum, mehr Schulden für laufende Ausgaben zu machen, sondern um mehr Bereitschaft für Kredite für Investitionen, die Einnahmen ermöglichen oder Kosten sparen", stellt sie klar.

Mehr Offenheit bei rentierlichen Investitionen und eine größere Bereitschaft, hierfür auch für einen gewissen Zeitraum Schulden für Investitionen aufzunehmen, sei auch bei manchen Bürgermeistern, Kämmerern und Stadtparlamenten gefragt. Ein Teil der Kommunen in Sachsen sei zwar schuldenfrei, hielte sich aber mit Investitionen in eine zukunftsfähige Energieversorgung zurück. Gleichzeitig bedeute das aber auch, dass bei Aufnahme solcher Kredite genügend Vorsorge in die Haushalte eingestellt werden müsse, um diese über künftige Einnahmen oder Reserven in der Liquidität zurückzahlen zu können.

"Auch die Kommunalwirtschaft muss sich weiter bewegen"

Grundsätzlich zeigt sich die SAB-Chefin optimistisch, dass sich Kommunen und Kommunalaufsicht in Sachen Finanzierungsfragen bewegen werden. "Entweder, weil externes Kapital nicht verfügbar oder zu teuer oder die Einflussnahme Dritter in einem kommunalen Unternehmen nicht erwünscht ist", sagt sie. Die Kommunalaufsicht werde hier ein gesundes Maß finden, um die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Eine zukunftsfähige Kommune bedeute in diesem Kontext eben auch eine zukunftsfähige Infrastruktur und Energieversorgung.

Aber auch die Kommunalwirtschaft müsse sich weiter bewegen. Insbesondere für kleinere Stadtwerke ist es nicht einfach, Zugang zu externen Finanzierungen zu erlangen. "Deshalb sind standardisierte Lösungen und ein Bündeln von Investitionen und Finanzierungen wichtig, wie beispielsweise die Ausgliederung von kommunalen Investitionsvorhaben in Projektgesellschaften oder die Einbeziehung von Bürgerbeteiligungen", betont Leonhardt. Hier seien noch viele Ideen in die Tat umzusetzen und eine hohe Bereitschaft für neue Wege und Kooperationen erforderlich.
 

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