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Abschlagserhöhung: BNetzA leitet Aufsichtsverfahren gegen Immergrün ein

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft hatte die Anpassungen mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet. Die Verbraucherzentrale NRW plant nun rechtliche Schritte.
11.11.2021

Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungs GmbH eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen die Abschlagszahlungen erhöht hat, ohne dass diese Anpassungen die energierechtlichen Anforderungen erfüllen.

Dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Aufsichtsverfahren gegen einen Energieversorger wegen einer Abschlagserhöhung einleitet, hat Seltenheitswert. So etwas habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben, bestätigt die Behörde auf ZfK-Anfrage. Die jüngsten Entwicklungen im deutschen Vertriebsmarkt seit Beginn der Gaskrise haben die Aufsichtsbehörde aber nun zum Einschreiten veranlasst.

Die BNetzA hat am Donnerstag (11. November) ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln eingeleitet. Zu diesem Unternehmen gehören auch die…

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