Von dem Rückruf der Energieversorgung Marienberg sind rund 8500 Strom- und Gaskunden betroffen.

Von dem Rückruf der Energieversorgung Marienberg sind rund 8500 Strom- und Gaskunden betroffen.

Bild: © Karin Jähne/Adobestock

Dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Aufsichtsverfahren gegen einen Energieversorger wegen einer Abschlagserhöhung einleitet, hat Seltenheitswert. So etwas habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben, bestätigt die Behörde auf ZfK-Anfrage. Die jüngsten Entwicklungen im deutschen Vertriebsmarkt seit Beginn der Gaskrise haben die Aufsichtsbehörde aber nun zum Einschreiten veranlasst.

Die BNetzA hat am Donnerstag (11. November) ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln eingeleitet. Zu diesem Unternehmen gehören auch die Marken Immergrün und Meisterstrom. Wir prüfen, ob das Unternehmen Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen hat, die das Gesetz nicht erlaubt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
 

Beschwerden von Immergrün-Kunden

Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen die Abschlagszahlungen erhöht hat, ohne dass diese Anpassungen die energierechtlichen Anforderungen erfüllen. Kunden der Marke „Immergrün“ hatten sich diesbezüglich bei der BNetzA beschwert.

Das Unternehmen hatte am 22. und 23. Oktober Schreiben zur Erhöhung von Abschlagszahlungen verschickt. Die Anhebung wurde unter anderem mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen mit dieser Begründung ist laut BNetzA allerdings nicht zulässig. 

Werde eine Abschlagszahlung vereinbart, müsse sie sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. An diese Regelung müssten sich alle Energielieferanten halten.

Verbraucherzentrale NRW: "Krasse Methoden eines schwarzen Schafes"

Die Bundesnetzagentur kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Behörde kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

Die Verbraucherzentrale NRW bereitet laut Jurist Holger Schneidewindt derweil rechtliche Schritte gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft vor. „Es handelt sich um krasse Methoden eines bekannten schwarzen Schafes, die wir so noch nicht gesehen haben und die wir für strafrechtlich relevant halten . Wir gehen davon aus, dass das alles unzulässig ist“, so Schneidewindt.

Das Unternehmen habe zum einen Abschlagszahlungen von Immergrün-Kunden mit einer Preisgarantie bis Ende 2022 erhöht, ohne die Preise anzupassen und ohne, dass sich der Verbrauch verändert habe.

Verbraucherschützer hatten Immergrün im Oktober abgemahnt

Als betroffene Verbraucher das reklamiert und auf die Preisgarantie verwiesen hätten, habe der Anbieter das als Kündigung umgedeutet und in kurzer Frist Strom respektive Gas abstellen wollen. All diese Schritte müsse das Unternehmen mit einem individuellen Benachrichtigungsschreiben rückgängig machen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte Immergrün Mitte Oktober abgemahnt. Grund waren Schreiben, in denen das Unternehmen Kunden entweder erhebliche Preiserhöhungen mitteilte oder gar verkündete, die Stromversorgung kurzfristig komplett einzustellen.

Portalbetreiber wünscht sich auch in anderen Fällen Eingreifen der BNetzA

Neben Immergrün haben laut dem Portal „Verbraucherhilfe.Stromanbieter.de" unter anderem auch die Wunderwerk AG, die Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga und Fuxx Sparenergie teils massive, unterjährige Abschlagszahlungen vorgenommen.

Portalbetreiber Matthias Möschler findet mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen im Vertriebsgeschäft grundsätzlich alle außerplanmäßigen Kündigungen, Preiserhöhungen über 100 Prozent und auch die Abschlagserhöhungen ohne Preiserhöhungen problematisch und nimmt die Aufsichtsbehörde in die Pflicht.

„Ich finde, dass die BNetzA zumindest bei den Mehrfachtätern, wie Immergrün, WunderwerkAG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga und Fuxx Sparenergie eingreifen sollte“, fordert Möschler. 

BNetzA: "Zahl der Verbraucherbeschwerden derzeit vergleichsweise hoch"

"Die Zahl der Verbraucheranfragen und -beschwerden bei der Bundesnetzagentur ist derzeit vergleichsweise hoch", bestätigt ein BNetzA-Sprecher auf Anfrage. Oft gehe es um "Verhaltensweise von Unternehmen, die von diesen mit den deutlich gestiegenen Gaspreisen begründet werden".

Die angesprochenen Sachverhalte seien rechtlich differenziert zu betrachten, Kündigungen etwa fielen unter das Zivilrecht. "Hier empfehlen wir dem Verbraucher, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden und sich rechtlich beraten zu lassen. Wir haben immer betont, dass wir nicht bei allen Sachverhalten tätig werden können." (hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper