Die Landesregierung in NRW hat sich darauf geeinigt, einen Schutzschirm für Stadtwerke aufzuspannen.

Die Landesregierung in NRW hat sich darauf geeinigt, einen Schutzschirm für Stadtwerke aufzuspannen.

Bild: © Winyu/AdobeStock.com

Der Biomethanhändler bmp greengas will sich im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens sanieren. Weil er die mit den Kunden vereinbarten Liefermengen nicht vollumfänglich liefern kann, hat er diesen einseitige Vertragsanpassungen angeboten. Diese sehen unter anderem deutliche Mengenkürzungen vor, betroffen davon sind zahlreiche Stadtwerke.

Im ZfK-Interview bezieht der aktuelle Sanierungsgeschäftsführer Jochen Sedlitz Stellung. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Partner bei der Kanzlei Grub Brugger. Einen aktuellen Gastbeitrag der Asew zum Thema finden Sie hier.

Herr Sedlitz, der Unmut in der Stadtwerkebranche über die von bmp greengas vorgeschlagenen Vertragsänderungen ist groß. Viele Geschäftsführer vermuten Missmanagement und eine verfehlte Beschaffungsstrategie von bmp, für die die Stadtwerke jetzt aufkommen sollen. Wie gehen Sie mit dieser Kritik um?

bmp hat versucht, Sandwich-Position über viele Monate auszubalancieren.

Der Ukraine-Krieg führte zu fundamentalen Veränderungen auch im Biomethanmarkt. Zwischenzeitlich gab es eine Vervielfachung der Beschaffungspreise und dadurch auch Mengenverschiebungen und -verknappungen von unterschiedlichen Biomethanqualitäten. Lieferant*innen liefern vielfach nur Mindestmengen oder haben vereinzelt sogar Lieferungen eingestellt während Kund*innen Maximalmengen ziehen.

Hierdurch entsteht eine Art „Sandwich-Position“ für bmp. bmp hat über viele Monate versucht, diese auszubalancieren und mit ihren Kund*innen einvernehmliche Lösungen zur Mengenreduktion zu erreichen, was leider nicht in hinreichendem Umfang geglückt ist.

Uns ist bewusst, dass dies auch auf Seite unserer Kunden Einschnitte bedeuten wird.

Die bmp ist – unabhängig von den gestiegenen Preisen – aktuell nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kund*innen mit den kontrahierten Liefermengen vollumfänglich zu erfüllen.
 Dies ergibt sich aus den bereits erwähnten Mengenverschiebungen und -verknappungen von unterschiedlichen Biomethanqualitäten im Markt.

Uns ist bewusst, dass die daraus resultierenden Probleme der bmp auch auf der Seite unserer Kund*innen Einschnitte bedeuten werden. Der Weg des Schutzschirmverfahrens und der Anpassung der Lieferverpflichtungen ist jedoch unumgänglich, um der bmp eine zukunftsfähige wirtschaftliche Basis zu geben und den Fortbestand gewährleisten zu können. Die bmp nutzt alle vorhandenen Kapazitäten zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen.

Wie viele Kunden und Stadtwerke sind von den Vertragsänderungen betroffen. Rechnen Sie damit, dass Ihr Angebot von der breiten Masse angenommen wird?
Wir bitten um Verständnis, dass zur Frage nach der Anzahl keine Auskunft gegeben wird. Betroffen sind alle EEG-Kund*innen. Wir haben versucht, mit den Angeboten alle Kund*innen gleich und fair auf die Mengensituation in den einzelnen Qualitäten anzupassen.

Eine Ablehnung des Angebots würde zu einem deutlich höheren Schaden führen als die Annahme.

Aus unserer Sicht haben die Kund*innen auch eine Pflicht zur Schadensminimierung und eine Ablehnung des Angebots würde auf Kundenseite zu einem deutlich höheren Schaden führen als die Annahme.

Viele Geschäftsführer aus der Stadtwerkebranche fordern, dass der bmp-Mutterkonzern EnBW, die fehlenden Mengen beschafft und die höheren Kosten übernimmt, statt diese auf die Kunden abzuwälzen, gerade auch mit Blick auf die im vergangenen Jahr erzielten Übergewinne im Erzeugungsbereich.
Grund für die Einleitung des Schutzschirmverfahrens ist der Umstand, dass Marktverschiebungen und der Krieg in der Ukraine es der bmp unmöglich gemacht haben, die mit den Kund*innen vereinbarten Mengen an Biomethan zu liefern.

Diese Mengen sind aufgrund der dramatisch veränderten Beschaffungssituation für die bmp nicht oder nur deutlich erschwert verfügbar. Die bmp ist daher – unabhängig von den gestiegenen Preisen – nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kund*innen vollumfänglich zu erfüllen. Eine Situation, die über reine Finanzflüsse nicht gänzlich auflösbar ist. Dementsprechend ist es auch der EnBW nicht möglich, die Mengen zu beschaffen.

Die grundsätzliche Sorge der Stadtwerke werten wir als Bestätigung für die derzeitigen problematischen strukturellen Marktverschiebungen.

Wie ist die Fortführungsperspektive und die finanzielle Situation von bmp greengas?

Die bmp beabsichtigt, bis Ende Juli 2023 die Neustrukturierung der Vertragslage abgeschlossen zu haben und dann einen Sanierungsplan einzureichen, der das Verfahren im Interesse aller Beteiligten beendet. Insgesamt geht das Unternehmen von einer Verfahrensdauer bis Ende September 2023 aus. Danach wird die bmp nachhaltig saniert sein und somit wieder regulär am Markt agieren können.

Die betroffenen Stadtwerke befürchten eine Vertrauenskrise im Markt und fragen sich, ob das Verhalten von bmp greengas nur ein Vorbote ist für schlimmere Entwicklungen?
Diese grundsätzliche Sorge der Stadtwerke werten wir als eine Bestätigung für die derzeitigen problematischen strukturellen Marktverschiebungen. Wie jedoch die Portfolien der Mitbewerber*innen aussehen, können wir nicht wissen. Was wir aber sagen können ist, dass Nawaro (EEG)-Biomethan am Markt sehr knapp ist und in den einzelnen Qualitäten teilweise gar nicht zu bekommen ist.

Ist bmp greengas bereits unter dem Schutzschirm oder ab wann wird das genau erfolgen?

Das Verfahren ist zweigeteilt. Aktuell befindet sich die bmp im Eröffnungsverfahren, dem sogenannten Schutzschirmverfahren. Geplant ist, dass das darauffolgende Eigenverwaltungsverfahren ab August 2023 eröffnet wird.

Wir sind offen für Gespräche und für individuelle Lösungen mit den Kunden.

Viele Stadtwerkeverantwortliche müssen ihren Aufsichtsräten aktuell Frage und Antwort stehen, ob das von bmp greengas unterbreitete Angebot angenommen wird. Gibt es da einen Spielraum für Nachverhandlungen und wie groß ist der?
Bei den Mengen und Preisen können wir nicht nachverhandeln, da wir diese fair verteilt haben und hier auch alle Kund*innen gleichbehandeln. Was wir aber tun, ist, mit einzelnen Kund*innen zu sprechen, die spezielle Themen haben, und zu versuchen, hier eine Lösung zu finden. Zusammengefasst: Wir sind offen für Gespräche mit den Kund*innen und individuelle Lösungen, soweit diese das Prinzip der Gleichbehandlung nicht gefährden.

Grundsätzlich besteht der Eindruck, Abnehmer würden von bmp greengas aktuell gleichbehandelt, Lieferanten aber nicht.

Wir wissen nicht, woher dieser Eindruck kommt. Das können wir so nicht bestätigen. Die Priorität liegt darin, eine Gleichbehandlung gewährleisten zu können und somit eine möglichst gute Lösung für alle zu finden.

Es geht da teils um Vertragsanpassungen von fünf Jahren und mehr. Stadtwerkegeschäftsführer fragen sich, wie sie sicherstellen können, dass sie da nicht über den Tisch gezogen werden. Schließlich könne sich die Lage nach zwei Jahren ja auch wieder normalisieren und sie hätten sich dann aber für fünf Jahre zu vielleicht deutlich schlechteren Konditionen committed?
Wir haben uns sehr viele Gedanken auch zur Laufzeit gemacht, da diese unterschiedlich lang ist. Man kann aber (leider) nicht allen möglichen Situationen, die irgendwann in Zukunft vielleicht entstehen oder aber auch nicht, in der aktuellen Situation wirksam Rechnung tragen.

(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)

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