Bereits zum zweiten Mal hat sich die Einreichung des Insolvenzplans für den Biomethanhändler BMP Greengas beim Amtsgericht Karlsruhe verzögert. Grund laut ZfK-Informationen ist die Einreichung weiterer Kaufangebote von Seiten interessierter Investoren. Von weiteren interessanten Angeboten würden die Gläubiger, darunter rund 100 Stadtwerke, profitieren. Ursprünglich sollte der Insolvenzplan Ende vergangener Woche eingereicht werden.
Laut gut informierten Kreisen gibt es ein klares und belastbares Kaufangebot für BMP Greengas, das allerdings unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage steht. Daneben soll es weitere Angebote geben.
In einem ersten Schritt wird in Branchenkreisen mit einer Insolvenzmasse von rund 200 Millionen Euro gerechnet, die an die Gläubiger ausgezahlt werden kann. Diese Summe setzt sich in erster Linie zusammen aus dem erwarteten Investorenbeitrag (Kaufpreis) und den geltend gemachten Ansprüchen gegen die BMP-Mutter Erdgas Südwest, einer Tochter der EnBW.
Schadenersatzforderungen von über 700 Millionen Euro
Zwischen Erdgas Südwest und BMP Greengas bestand bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen BMP Anfang August ein Ergebnisabführungsvertrag.
BMP soll im Idealfall mit einer Insolvenzquote von über 30 Prozen planen. In der Branche rechnet man damit, dass ein Vorschlag im Bereich dieser Höhe von den Gläubigern angenommen würde. Die Gläubigerversammlung findet am 12. Oktober statt.
Bis dato haben über 230 Gläubiger von BMP Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 720 Mio. Euro in der Gläubigertabelle geltend gemacht. Wie viel davon anerkannt wird, ist noch unklar. Die geltend gemachte Forderungssumme kann auch noch höher ausfallen, weil beispielsweise betroffene Kunden entgangene Gewinne oder nachbeschaffte Biomethanmengen nachmelden können.
Viele Gläubiger verzichten auf rechtliche Schritte
Vor allem Unternehmen, denen ein hoher Schaden gedroht hätte, hatten auf der Zielgeraden oftmals noch in eine Vertragsanpassung mit BMP Greengas eingewilligt. Auf rechtliche Schritte gegen BMP hatten offenbar dann letztlich doch viele betroffene Unternehmen verzichtet, auch weil es bisher noch keine Gerichtsurteile für den Fall einer Insolvenz in Eigenverwaltung mit bestehendem Ergebnisabführungsvertrag gibt.
BMP Greengas ist einer der führenden Biomethanhändler in Deutschland. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit viele langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken und anderen Kunden abgeschlossen, sich mit den dafür benötigten Mengen aber offenbar nicht ausreichend eingedeckt. Um eine Sanierung von BMP zu ermöglichen, wurden die Kunden zu Vertragsanpassungen genötigt. In der Regel wurden die Liefermengen drastisch gekürzt und die Preise für die Restmengen deutlich angehoben.
Gläubigeransprüche aus Ergebnisabführungsvertrag im Fokus
„Der interessante Teil bei der Gläubigerversammlung im Oktober sein, ob eine Insolvenz in Eigenverwaltung im Fall der BMP Greengas überhaupt juristisch zulässig war“, sagt ein Brancheninsider. Er gehe davon aus, dass hier sicherlich einige kleine Stadtwerke Klage einreichen würden.
Interessant werde auch sein, wie nachhaltig der Insolvenzverwalter und der Sachwalter die Gläubigeransprüche aus dem Ergebnisabführungsvertrag bei Erdgas Südwest einfordern würden. „Wenn Erdgas Südwest seine Tochtergesellschaft BMP nicht im Griff hat, müsste sie für den Schaden einstehen. In diesem Fall müsste Erdgas Südwest auch ihre Netze verkaufen, um den Schaden der Gläubiger zu verringern“.
Viele in der Branche mutmaßen, dass Erdgas Südwest gerettet wird, um die Energienetze in den Händen des EnBW-Konzerns halten zu können. (hoe)



