Die ehemalige Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Heike Heim, bekommt Geld von ihrem früheren Arbeitgeber. Das Landgericht Dortmund (LG Dortmund) hat ihr in einem Urkundenverfahren (Az.: 16 O 4/25) am 8. Oktober einen Betrag von rund 275.000 Euro zugesprochen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der ZFK. Die Summe resultiert aus der Grundvergütung der Managerin für den Zeitraum von Juli 2024 bis Januar 2025.
Kündigung ist damit nicht bewertet
In einem Urkundenverfahren darf der Kläger seinen Anspruch grundsätzlich nur durch Urkunden beweisen – etwa durch Verträge, Rechnungen, Quittungen oder Schuldanerkenntnisse. Zeugen oder Sachverständige werden in diesem Verfahren nicht als Beweismittel herangezogen.
Der Rechtsstreit zwischen Heim und DSW21 ist damit noch nicht endgültig entschieden. Die Entscheidung sage nichts über die Wirksamkeit der Kündigung aus, betonte ein DSW21-Sprecher auf ZFK-Anfrage: "Dieser Sachverhalt ist im Nachgang zu klären."
An der Rechtsposition von DSW21 ändere die Entscheidung des LG Dortmund nichts, teilte das Unternehmen weiter mit. Nach wie vor halte DSW21 die außerordentliche Kündigung für rechtswirksam.
DSW21 sieht sich im Hauptverfahren gut vorbereitet
Während im Urkundenverfahren keine Beweisaufnahme durch Sachverständige oder Zeugen vorgesehen ist, sieht sich das Unternehmen für das reguläre Hauptverfahren gut vorbereitet. "Für das laufende Hauptverfahren hat DSW21 dem Gericht umfangreiche Beweismittel vorgelegt. Wir sind sicher, die Wirksamkeit der Kündigung damit erfolgreich belegen zu können", sagte der DSW21-Sprecher.
Heike Heim musste 2024 ihren Posten als Vorstandsvorsitzende von DSW21 nach nur rund einem Jahr aufgeben. Als zentrale Gründe galten der Abrechnungsskandal bei der DEW21-Vertriebstochter Stadtenergie sowie hohe Verluste aus der Gasbeschaffung während der Energiekrise. Zum Zeitpunkt des Abrechnungsskandals war Heim noch Geschäftsführerin von DEW21.
Gasbeschaffung und Stadtenergie-Skandal
Bei Stadtenergie waren zahlreiche Unregelmäßigkeiten entdeckt worden. In der Gasbeschaffung sollen zudem zentrale Risikoleitplanken – darunter Stop-Loss- und Value-at-Risk-Limits – außer Kraft gesetzt worden sein. Im zweiten Halbjahr 2022 habe DEW21 das genehmigte Risikokapital für Marktpreisrisiken teilweise um ein Mehrfaches überschritten, lauteten die Vorwürfe.
Für DSW21 hatten die Vorgänge erhebliche finanzielle Folgen. Unter anderem entfiel eine erwartete Ausschüttung von DEW21 in Höhe von 30 Millionen Euro. Zusätzlich übernahm DSW21 eine Ausgleichszahlung von 11,7 Millionen Euro an den Mitgesellschafter Westenergie.


