Die Lokalpresse hat es gut gemeint mit den Stadtwerken Castrop-Rauxel nach deren Sieg gegen den Energieriesen Eon vor dem Landgericht Bochum. Vom Duell David gegen Goliath war die Rede. Und vom "Superhelden-Mut" der Stadtwerke, der sich nun ausgezahlt habe.
Ja, der Kniff, Strom- und Gaskunden mit deren Einwilligung beim Grundversorger zwischenzuparken und sie bei geänderten Begebenheiten zurückzuholen, sei "etwas dreist" gewesen, hieß es. Aber eben auch "klug".
Eon springt als Grundversorger ein
Eon, der den Kommunalversorger wegen "unlauteren Wettbewerbs" verklagt hatte, dürfte das ganz anders sehen. Zur Erinnerung: Der Konzern hatte die Kunden der Stadtwerke als Grundversorger in der nordrhein-westfälischen Stadt zu Jahresanfang und in Zeiten noch relativ hoher Großhandelspreise zu vergleichsweise günstigen Konditionen aufgenommen.
Als die Börsenpreise sanken, die Stadtwerke wieder selbst billiger Energie einkaufen konnten, Eon dagegen infolge seiner langfristigen Einkaufsstrategie seine Grundversorgungspreise fürs Erste erhöhen musste, holte sich das Kommunalunternehmen seine Kunden per Vollmacht zurück – zuerst etwa 500 Kunden im Gas- und im Juni auch rund 1500 Kunden im Strombereich.
Eon: Vorgehen der Stadtwerke "unsolidarisch"
Insgesamt hatten etwa 4000 Stadtwerkekunden Ende 2022 vor der Wahl gestanden, ganz zu kündigen, deutliche Preiserhöhungen zu akzeptieren oder zwischendurch und mit automatischem Rückholmechanismus zum Grundversorger zu wechseln.
Auf ZfK-Anfrage teilte Eon mit, dass ihm ein "faires Marktgeschehen" auch im Sinne der Kunden "besonders wichtig" sei. "Unabhängig von der formaljuristischen Entscheidung halten wir das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar."
Begründung des Gerichts
Auf die Frage, ob der Konzern gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wolle, antwortete Eon lediglich: "Wir werden die Entscheidungsgründe des Landgerichts zunächst intern analysieren."
Doch warum unterlag Eon überhaupt? Der Entscheidung liege im Wesentlichen die Überlegung zu Grunde, wie ein situationsangemessen aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Vorschlag der Stadtwerke verstehen durfte, führte ein Pressesprecher des Landgerichts Bochum aus.
Stadtwerkechef zufrieden
Die Kammer sei davon ausgegangen, dass der Verbraucher bei einer Kündigung eines Strom- oder Gasvertrags ein solches Schreiben mit einiger Aufmerksamkeit lese und trotz vorhandener kleinerer Unklarheiten und Unvollständigkeiten das Angebot der Stadtwerke richtig verstehe.
Die Stadtwerke Castrop-Rauxel zeigten sich mit dem Ergebnis hochzufrieden. Oberstes Ziel sei es gewesen, die eigenen Kunden möglichst günstig durch die Krise zu bringen, sagte Geschäftsführer Jens Langensiepen im Gespräch mit der ZfK. Dieses Ziel sei erreicht worden. "Am Ende hat keiner der Kunden [mit erteilter Vollmacht] mehr als 32 Cent pro kWh Strom bezahlt."
Andrang im Kundenbüro groß
Und auch sonst scheint der Vertrieb wieder gut zu laufen. Immerhin bewegen sich die Castrop-Rauxeler Akquisepreise bei Strom derzeit bei rund 33 Cent pro kWh. Zum Vergleich: In der Grundversorgung sind es derzeit 49 Cent pro kWh.
Der Andrang im Kundenbüro sei groß, erzählte Langensiepen. "Wir sind zudem gerade dabei, unsere Onlinebestellstrecke wieder freizuschalten." (aba)



